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Private Unfallversicherung – diese Zusätze sind wirklich wichtig

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Tipp: Eine private Unfallversicherung kann besonders für Hobby-Sportler oder Motorradfahrer sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch keine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Eine private Unfallversicherung ist anders als die private Haftpflicht kein Muss für den Alltag. Wer in seiner Freizeit jedoch gern eine Runde mit dem Motorrad dreht, der sollte über den zusätzlichen Schutz nachdenken. Denn die gesetzliche Absicherung greift nur auf Arbeit sowie auf dem Weg dorthin und zurück. Wer in der Freizeit verunglückt und Folgeschäden davonträgt, dem hilft nur die private Unfallversicherung. Sie zahlt entweder eine Unfallrente oder eine einmalige Summe. Welche Zusatzleistungen den Schutz sinnvoll ergänzen, erklärt Verivox.

Unfallversicherung vergleichen

Was zählt für die Versicherung als Unfall? Die „Eigenbewegung“ und „erhöhte Kraftanstrengung“

Ein Unfall liegt nur dann vor, wenn ein von außen unvorhergesehenes Ereignis auf den Körper einwirkt. Wo niemand gemäß dieser Definition verunfallt, muss auch keine Unfallversicherung zahlen. Wer also auf dem Weg in die Garage über die Werkzeugkiste stolpert, der sieht keinen Cent von der Versicherung – wenn ein dauerhafter Schaden zurückbleibt. Daher ist es sinnvoll, die Eigenbewegung als Zusatz in den Vertrag mitaufzunehmen. Das kostet im Schnitt weniger als drei Euro im Jahr und ist allemal günstiger als ein Streit vor Gericht mit der Versicherung.

Die erhöhte Kraftanstrengung hat sich mittlerweile bei den Unfallversicherungen als Standard etabliert. Wer zum Beispiel beim Umzug einen besonders schweren Schrank anhebt, sich an der Wirbelsäule verletzt und dadurch einen bleibenden Schaden erleidet, ist finanziell abgesichert. Zwei Fallstricke hat die Klausel jedoch:

1. Wann ist die Kraftanstrengung erhöht?

Nicht selten muss erst das Gericht klären, ob die Kraftanstrengung erhöht war oder nicht. Das hängt in der Regel von der körperlichen Konstitution des Versicherten ab: Für den jungen Mann ist es zum Beispiel einfacher den schweren Schrank anzuheben als für den 70-jährigen Senior.

2. Knorpelgewebe meist nicht abgedeckt

Dauerhafte Schäden an Gliedmaßen, an der Wirbelsäule, an Gelenken sowie an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln sind abgedeckt. Ausgeschlossen ist in der Regel Knorpelgewebe wie zum Beispiel der Meniskus.

Die „Alkoholklausel“

In vielen älteren Verträgen zahlt die Unfallversicherungen nicht standardmäßig, wenn der Verunfallte Alkohol getrunken hat. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie auch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit abdecken. Da die meisten Versicherungen die Klausel mittlerweile einschließen, kostet der Zusatz in der Regel keinen Aufpreis. Allerdings sollten Sie auf das Kleingedruckte achten: Zum einen unterscheiden sich die Höchstgrenzen und bewegen sich zwischen 1,1 und 1,6 Promille. Zum anderen gelten solchen Grenzen teilweise nur, wenn Sie ein Auto fahren.

Die „Mitwirkungsklausel“

Die Versicherung kann die Leistungen kürzen, wenn eine vorherige körperliche Einschränkung oder eine chronische Krankheit den Unfall begünstigt haben.

Beispiel I – Vorangegangene Verletzung:

Ein Motorradfahrer baut einen Unfall und erleidet einen komplizierten Bruch in der Hand. Vor mehreren Jahren hatte dieser bereits eine Verletzung an den Fingern, wodurch er diese nicht mehr voll bewegen konnte. Die Versicherung prüft, zu welchen Anteil die eingeschränkte Beweglichkeit der Finger den Unfall mitverursacht haben kann und zahlt unter Umständen weniger.

Beispiel II – Vorerkrankung:

Ein Diabetiker zieht sich beim Klettern an einer Kletterwand eine Verletzung am Zeigefinger zu. Auf Grund der Diabetes heilt die Wunde schlecht und der Finger muss amputiert werden. Die Versicherungen überprüft den Mitwirkungsanteil der Stoffwechselkrankheit und kann die Zahlung verringern.

Der Mitwirkungsanteil ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Leistungsstarke Policen verzichten komplett darauf oder kürzen erst ab einer Mitwirkung von 75 Prozent. Achten Sie am besten darauf, dass die Versicherung die Leistungen erst ab 50 Prozent Mitwirkung kürzt.

Die „Bergungskostenklausel“

Ein Rücktransport kann teuer werden, wie ein aktueller Fall zeigt: Für den Rücktransport aus den USA und eine Sprunggelenksbruch-Behandlung fielen 165.000 Euro an. Die private Unfallversicherung übernimmt diese Kosten, wobei es je nach Tarif teils erhebliche Unterschiede bei der maximalen Versicherungssumme gibt: Ein Teil der Tarife übernimmt Kosten zwischen 10.000 und 20.000 Euro, während andere 100.000 und vereinzelt sogar 250.000 Euro übernehmen. Ein Blick ins Kleingedruckte kann also Klarheit schaffen.

Die „Insektenklausel“

Waldspaziergänger kennen die kleinen, schwarzen, spinnenartigen Insekten: Zecken. Ihr Biss kann Borreliose übertragen – mit schwerwiegenden Folgen. Viele Unfalltarife bieten daher einen Schutz in Folge von Insektenstichen. Zudem breiten sich aggressive Mückenarten wie die Tigermücke in Deutschland aus und übertragen gefährliche Krankheiten. Vor diesem Hintergrund erweist sich der geringe Mehrbeitrag von weniger als einem Euro im Monat für den zusätzlichen Schutz als sinnvoll.

Schutz bei Schlaganfall und Herzinfarkt

Todesursache Nummer eins in Deutschland sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wenn diese nicht tödlich enden, können Folgenschäden bleiben. Wenn der Motorradfahrer zum Beispiel einen Herzinfarkt während der Spritztour erleidet und verunfallt, zahlt die Versicherung. Es ist also durchaus sinnvoll, dass Sie solche inneren Einwirkungen absichern.

Wichtig: Baut der Motorradfahrer infolge des Infarktes keinen Unfall, trägt jedoch gesundheitliche Folgen davon, muss die Unfallversicherung nicht leisten – weil es keinen Unfall gab.