Unfallversicherung für die Familie
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Geburtstag: 01.01.2020
Beruf: Kind/Schüler
Grundinvalidität 25.000 Euro
Laufzeit: 3 Jahre
Progression: 100 %
Todesfallsumme: 0 Euro
Quelle: Verivox Versicherungsvergleich GmbH (03/2024)
- Was ist die Familienunfallversicherung?
- Ist die Familieunfallversicherung sinnvoll?
- Leistungen
- Häufig gestellte Fragen
Die Familienunfallversicherung im Überblick
- Die Familienunfallversicherung ist eine Sammelversicherung für kinderlose Paare oder (Ehe)Paare und ihre Kinder.
- Mit ihr sind alle versicherten Familienmitglieder rund um die Uhr gegen Unfallfolgen geschützt.
- Familien werden nach einem Unfall finanziell entlastet und erhalten je nach vereinbarter Leistung Krankenhaustagegeld, Rooming-in ohne Mehrkosten und eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Rente im Invaliditätsfall.
Was ist die Familienunfallversicherung?
Die Familienunfallversicherung sichert jedes versicherte Familienmitglied rund um die Uhr gegen kurzfristige und langfristige Unfallschäden ab. Versichern können sich kinderlose Paare und einzelne oder beide Elternteile mit einem oder mehreren Kindern. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die auf der Arbeit oder auf Arbeitswegen passieren beziehungsweise in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und dem Weg dorthin oder von dort nach Hause. Die private Unfallversicherung dagegen deckt alle Unfälle ab – egal wann und wo sie sich ereignen. Einige Versicherer gewähren Rabatte, wenn mehr als eine Person im Antrag versichert wird. So können beliebig viele Familienmitglieder über eine einzige Familienunfallversicherung versichert werden.
Ist die Unfallversicherung für die ganze Familie sinnvoll?
Die private Unfallversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Einschränkungen, die durch Unfälle entstehen, können dauerhaft Kosten und finanzielle Einbußen für Familien verursachen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Eltern selbstständig oder angestellt sind. Selbst wenn der Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert ist, reicht die gesetzliche Unfallrente in den seltensten Fällen aus, um die entstehenden Kosten dauerhaft zu decken.
Welche Folgen können Unfälle für Familien haben?
Gerade Kindern passieren ständig kleinere und größere Unfälle. Aber auch Erwachsene verunglücken häufig, vor allem in der Freizeit. Jährlich ereignen sich etwa drei Millionen Unfälle allein im Haushalt. Der Unfall eines berufstätigen Familienmitglieds kann folgende Belastungen nach sich ziehen:
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Gehaltseinbußen sind zunächst möglich wegen des Bezugs von Krankengeld und später wegen einschränkungsbedingt kürzeren Arbeitszeiten; eventuell muss der Elternteil zu einem geringer bezahltenJob umschulen oder kann gar nicht mehr arbeiten und das Gehalt fällt ganz weg.
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Ein notwendiger Umbau von Haus, Wohnung oder Auto stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar.
Passiert der Unfall einem nicht berufstätigen Familienmitglied, sind auch hier Konsequenzen möglich:
- Aufgrund der Einschränkung kann das verunglückte Familienmitglied die Kinder nicht mehr oder nur noch zeitweise betreuen, es kommen also höhere Betreuungskosten auf die Familie zu.
- Auch hier kann ein Umbau das Familienkonto stark belasten.
Auch bei einem Kind kann ein Unfall Folgen für das gesamte Leben haben. Erleidet das Kind dauerhafte Einschränkungen durch einen Unfall, entstehen möglicherweise folgende Kosten für die Familie:
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(erhöhte) Betreuungskosten
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Umbaukosten
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höhere Ausbildungskosten
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dauerhafte finanzielle Unterstützung
Höhe der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte als Faustformel bei Berufstätigen das Zwei- oder Dreifache des Jahresbruttoeinkommens betragen. Je nach gewählter Progression steigt die Entschädigungsleistung bei Invalidität progressiv an.
Welche Leistungen bietet die Familienunfallversicherung?
Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Leistungen und Leistungshöhen, die die private Unfallversicherung erbringt. Grundsätzlich empfehlenswert ist es, folgende Punkte in die Familienunfallversicherung aufzunehmen:
Wichtige Bausteine
Die Invaliditätsleistung errechnet sich aus der Versicherungssumme beziehungsweise Grundinvalidität, dem Invaliditätsgrad und der Progression. Bei einer Versicherungssumme von 250.000 Euro, einem Invaliditätsgrad von 100 % und einer Progression von 350 %, die bei steigendem Invaliditätsgrad die Leistung progressiv ansteigen lässt, zahlt die Unfallversicherung einmalig 350 % von 250.000 Euro als Kapitalleistung aus – also 875.000 Euro. Diese Summe wird ausgezahlt, wenn die bleibende Einschränkung innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall festgestellt wird.
Ein Invaliditätsgrad von 50 % bedeutet bei der gleichen vereinbarten Progression eine Leistung von 100 % der Versicherungssumme. Bei einer Invalidität von 75 % sind es schon 225 %. Je höher der Invaliditätsgrad, desto stärker fällt die Progression ins Gewicht.
Verstirbt eine versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlt die Unfallversicherung eine zuvor festgelegte Todesfallsumme aus. Die Höhe dieser Summe kann sich nach den Bestattungskosten richten oder deutlich höher angelegt sein, um als finanzielle Entlastung für die Familie zu dienen.
Zusätzlich zur Invaliditätsleistung kann eine Invaliditätsrente vereinbar werden, die nach einem Unfall mit einer dauerhaften Invalidität von in der Regel mindestens 50 % ein Leben lang ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Rente ist individuell festlegbar.
Da die Invaliditätsleistung in der Regel erst ein Jahr nach dem Unfall gezahlt wird oder erst, wenn der Invaliditätsgrad abschließend festgestellt werden kann, ist es sinnvoll, eine Übergangsleistung zu vereinbaren. Diese wird ab einem Invaliditätsgrad von meist 50 % bereits sechs Monate nach dem Unfall voll oder in manchen Tarifen schon nach drei Monaten zum Teil ausbezahlt.
Für jeden im Krankenhaus verbrachten Tag zahlt die Unfallversicherung einen im Vertrag festgehaltenen Tagessatz aus.
Das Genesungsgeld beginnt, wenn das Krankenhaustagegeld endet. In der Regel ist die Auszahlungsdauer mit der Dauer des vorherigen stationären Krankenhausaufenthaltes identisch. Die Höhe des Genesungsgelds ist meist gestaffelt und nimmt mit der Dauer der Auszahlung ab.
Gute Familienunfallversicherungen schließen für die mitversicherten Kinder bei einem Krankenhausaufenthalt auch die Kostenübernahme für das Rooming-in eines Elternteils mit ein.
Weiterhin oftmals versichert sind:
- Kosmetische Operationen
- Bergung und Rücktransport
- Reha-Maßnahmen und -beihilfe
- Folgen von Insektenstichen, Zeckenbissen oder Impfungen
- Unfallassistenz oder –beratung
Neben den genannten Leistungen gibt es noch weitere Punkte, die in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können. Jede Versicherungsgesellschaft bietet ihr eigenes Leistungspaket an.
Die passende Unfallversicherung für die Familie finden
1
Im Vergleich die Anzahl der zu versichernden Personen angeben und den gewünschten Versicherungsschutz für jede Person auswählen.
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Die individuell zu Ihnen passende Absicherung auswählen.
3
Direkt online den Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Eine private Unfallversicherung kann Ihnen große Summen nach einem Unfall zahlen. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur eingeschränkt und nur bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit passieren oder beim Schul- beziehungsweise Kita-Besuch. Freizeitunfälle sind nicht abgesichert. In der Familienversicherung können Sie zudem von Rabatten profitieren, wenn Sie mehrere Personen versichern.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind sehr beschränkt und decken in der Regel nicht die durch den Unfall entstandenen dauerhaften Kosten. Eine private Police sichert Ihre Kinder umfassend ab.
In der Regel gilt der Kinder-Tarif der Unfallversicherung nur für minderjährige Kinder. Ab der Volljährigkeit braucht Ihr Kind einen eigenen Vertrag.
Kinder und Studenten sind bis zum 18. Lebensjahr als Kinder in der Familienunfallversicherung versicherbar . Sobald sie volljährig sind, wird der Vertrag automatisch zu einem Einzelvertrag umgestellt. Der gemeinsame Versicherungsschutz der Familienunfallversicherung bleibt für die versicherten Elternteile und weitere versicherte Kinder unter 18 bestehen.
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