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In Deutschland gibt es keine bundesweit gültige Regelung zur Leinenpflicht von Hunden beziehungsweise zum Führen ohne Leine. Stattdessen dürfen die Länder, Kommunen und Gemeinden selbst bestimmen, ob es einen Leinenzwang gibt und wie dieser ausgestaltet ist. Demzufolge fallen die entsprechenden Vorschriften von Region zu Region unterschiedlich aus. Allerdings gibt es auch eine Gemeinsamkeit: Bei schwerwiegenden Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Wann und wo gilt die Leinenpflicht?
  3. Sanktionen bei Verstoß
  4. Zahlt die Hundehaftpflicht?
  5. Versicherungen für Hunde
  6. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Da es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen zur Leinenpflicht gibt, besteht in einigen Ländern Leinenzwang, in anderen nicht.
  • Verstöße gegen die Leinenpflicht sanktioniert der Gesetzgeber mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro, wobei die Strafe beim erstmaligen Verstoß meist unter 100 Euro bleibt.
  • Ob eine Hundehaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die ein nicht angeleintes Tier verursacht, hängt sowohl vom Anbieter als auch vom gewählten Tarif ab.

Wann und wo gilt die Leinenpflicht?

Da keine einheitlichen Bestimmungen zur Leinenpflicht existieren, lässt sich obige Frage nicht allgemein beantworten. Doch obwohl die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, gibt es einige Übereinstimmungen. So besteht in vielen Fällen eine Leinenpflicht an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten – zum Beispiel an touristischen Hotspots, in Parks oder öffentlichen Gebäuden. Vom Gesetzgeber als gefährlich eingestufte Hunde müssen grundsätzlich immer an der Leine geführt werden. Darauf sollten Hundehalter insbesondere bei Waldausflügen achten. Denn Jäger dürfen nicht angeleinte Hunde unter gewissen Voraussetzungen erschießen.

Die nachfolgende Liste erläutert, welche allgemeinen Vorschriften in den verschiedenen Bundesländern gelten:

  • Baden-Württemberg: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch kontrollierbar sein und auf Befehl zu seinem Besitzer kommen. Jagdschutzberechtige dürfen auf das Tier schießen, wenn Wild bedroht ist und keine anderen Möglichkeiten (wie etwa das Einfangen) bestehen. Im Wald dürfen Hunde nicht auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen frei laufen. Auf Gemeinde-Ebene unterscheiden sich die Vorschriften.
  • Bayern: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch kontrollierbar sein und auf Befehl zu seinem Besitzer kommen. Ist Wild durch das Tier bedroht, dürfen Jagdschutzberechtigte sofort schießen. Die Gemeinden können eigene Vorschriften erlassen.
  • Berlin: Es herrscht eine generelle Leinenpflicht. Das Führen ohne Leine gestattet der Gesetzgeber nur in ausgewiesenen Gebieten.
  • Brandenburg: Es existiert eine Leinenpflicht in bestimmten Situationen, zum Beipiel bei öffentlichen Versammlungen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Bremen: Eine generelle Leinenpflicht besteht lediglich während der Brut- und Setzzeit (15. März bis 15. Juli), in der Wildtiere Junge zur Welt bringen beziehungsweise brüten. Befindet sich der Hund nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten sofort erlaubt, auf das Tier zu schießen. Leinenpflicht gilt aber auch ganzjährig in vielen Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren und Fußgängerzonen.
  • Hamburg: Es existiert eine generelle Leinenpflicht. Eine Befreiung von der Leinenpflicht ist möglich, wenn der Hunde eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt hat. Im Wald ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, sofort auf nicht angeleinte Hunde zu schießen.
  • Hessen: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch kontrollierbar sein und auf Befehl zu seinem Besitzer kommen. Jagdschutzberechtige dürfen auf das Tier schießen, wenn Wild bedroht ist und keine anderen Möglichkeiten bestehen, es zu schützen. Leinenzwang besteht aber für bestimmte Bereiche und Situationen. Dazu zählen öffentliche Versammlungen, Aufzüge, Volksfeste, Märkte, Messen und sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in Gaststätten und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Außerdem gilt in vielen Parks und Fußgängerzonen Leinenpflicht. Genaueres regelt die Gemeinde.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Es herrscht Leinenpflicht in speziellen Situationen und Orten, zum Beispiel auf Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen. Die Kommunen erlassen zudem eigene Bestimmungen. Befindet sich das Tier im Wald nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen.
  • Niedersachsen: Eine generelle Leinenpflicht im Wald und auf Wiesen besteht lediglich während der Schonzeit (1. April bis 15. Juli). Ansonsten dürfen die Vierbeiner ausschließlich auf Waldwegen ohne Leine laufen. Befindet sich das Tier nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jägern erlaubt, auf den Hund zu schießen. Ansonsten stellen die Gemeinden eigene Regelungen auf.
  • Nordrhein-Westfalen: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch kontrollierbar sein und auf Zuruf zu seinem Besitzer kommen. Befindet sich das Tier nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen. In Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und Zonen mit viel Publikumsverkehr, in Parks und öffentlichen Gebäuden sowie bei Versammlungen gilt aber die Leinenpflicht.
  • Rheinland-Pfalz: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch auf Befehl zu seinem Besitzer kommen. Befindet sich das Tier nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen.
  • Saarland: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Aber während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni dürfen nur Hunde, die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben, ohne Leine geführt werden.
  • Sachsen: Es gibt keinen allgemeinen Leinenzwang für Wald- und Wiesengebiete. Der Hund sollte jedoch kontrollierbar sein und auf Befehl zu seinem Besitzer kommen. Befindet sich das Tier längere Zeit nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen. Ergänzend erlassen Städte und Kommunen eigene Vorschriften.
  • Sachsen-Anhalt: Eine generelle Leinenpflicht besteht lediglich während der Brut- und Setzzeit (1. März bis 15. Juli). Im restlichen Jahr dürfen Hunde sich frei bewegen. Befindet sich das Tier nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen. Daneben gibt es spezielle Regeln in den Gemeinden und Städten.
  • Schleswig-Holstein: Es existiert eine generelle Leinenpflicht in vielen Bereichen: In Fußgängerzonen und Einkaufsbereichen, auf öffentlichen Versammlungen und in Parks, auf den Grünflächen von Mehrfamilienhäusern und in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf Friedhöfen und auf Messen. Ganz verboten sind Hunde unter anderem in Kirchen, Schulen, Theatern und Badeanstalten. Desweitern gelten die Vorschriften der Gemeinden.
  • Thüringen: Es existiert eine ausnahmslose Leinenpflicht im Wald. Befindet sich das Tier längerfristig nicht in der Nähe seines Halters, ist es Jagdschutzberechtigten erlaubt, auf den Hund zu schießen. Weitere Regeln stellen die Gemeinden und Städte auf.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen die Leinenpflicht?

Sowohl Ordnungs- als auch Veterinärämter kontrollieren und überwachen die Leinenpflicht. Hält sich ein Hundebesitzer nicht an die geltenden Bestimmungen, sind theoretisch bis zu 50.000 Euro Strafe möglich. Auch hier hat jedes Bundesland seine eigene Regelung. Bei einem Erstverstoß bleibt es allerdings meist bei einer Verwarnung. Und da das Führen ohne Leine lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt, liegen die Bußgelder für gewöhnlich auch unter 100 Euro. Bei schwerwiegenden Delikten und Wiederholungstätern werden jedoch auch deutlich höhere Strafen ausgesprochen.

Führen ohne Leine: Kommt die Hundehaftpflicht für Schäden auf?

Ob eine Kostenübernahme durch die Hundehaftpflichtversicherung möglich ist, hängt einerseits von der Versicherungsgesellschaft ab und andererseits von der gewählten Tarifoption. Die Mehrheit der Versicherer kommt jedoch auch für eventuelle Schäden auf, wenn der Hund nicht vorschriftsgemäß angeleint war.

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