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Hunde, die bellen, beißen nicht. Aber gerade das Hundebellen ist oft schon erheblicher Störfaktor. Gerade in städtischen Wohngebieten kommt dies immer wieder vor. Viele Hunde bellen, wenn sie alleine sind – und das muss dann der Nachbar anhören. Während man seinem Hund das Bellen gegen Fremde oder beim Klingeln der Türklingel abgewöhnen kann, wird es schon um einiges schwieriger, wenn der Hund bellt, während sein Besitzer bei der Arbeit ist. Wer selbst Haustiere hat, kann vielleicht noch etwas Verständnis aufbringen; wer nicht, der empfindet das Gebell schnell als Ruhestörung und geht gegebenenfalls gerichtlich gegen den Hundehalter vor.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Ruhestörung durch Hundebellen
  3. Mietminderung durch Hundegebell
  4. Hundeerziehung: Bellen abgewöhnen
  5. Verwandte Themen
  6. Weiterführende Links
  7. Tierhalterhaftpflicht vergleichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Hundebellen gilt als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 22.00 und 7.00 beziehungsweise 6.00 Uhr oder am Tag über einen längeren Zeitraum anhaltend stattfindet.
  • Wenn das Hundegebell regelmäßig über einen längeren Zeitraum tagsüber und auch nachts vorkommt, so kann dieser Umstand zu Mietminderung führen.
  • Unterbindet der Hundehalter ständiges Bellen nicht, kann ein Bußgeld beim Ordnungsamt fällig werden.

Ruhestörung durch Hundebellen

In der Regel gilt Hundebellen als Lärmbelästigung, wenn es innerhalb der vorgeschriebenen Ruhezeiten zwischen 22:00 und 7:00 beziehungsweise 6.00 Uhr stattfindet. Auch an Sonn- und Feiertagen gilt die gesetzliche Ruhepflicht. Außerhalb der Ruhezeiten darf ein Hund ebenfalls nicht stundenlang bellen. Kurzes Hundebellen muss von den Nachbarn aber geduldet werden, da dies zum natürlichen Verhalten der Hunde gehört.

Wer als Nachbar durch Hundebellen gestört wird, sollte ein Lärmprotokoll anlegen, in dem Dauer und Lautstärke des Bellens festgehalten wird. Mieter können sich mit diesem Lärmprotokoll an den Vermieter wenden.

Mieter sollten auf jeden Fall die Hausordnung sorgfältig lesen, bevor sie sich einen Hund anschaffen oder umziehen. Häufig ist die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen genau reglementiert oder sogar untersagt. Für den Fall, dass der Lärm unzumutbar wird, kann sogar die einst erteilte Erlaubnis zur Haustierhaltung durch den Vermieter widerrufen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Unzumutbarkeit wiederum vom Einzelfall abhängig ist.

Mietminderung durch Hundegebell

Wenn das Hundegebell regelmäßig über einen längeren Zeitraum tagsüber und auch nachts vorkommt, so kann dieser Umstand zu Mietminderungen führen.

Unterbindet der Hundehalter ständiges Hundebellen nicht, kann ein Bußgeld beim Ordnungsamt fällig werden. Man kann jedoch Hunden das Bellen nicht ganz verbieten.

Hundeerziehung: Bellen abgewöhnen

Mit ein bisschen Training kann man meistens dem Hund das Bellen abgewöhnen. In schwierigen Fällen hilft der Besuch einer Hundeschule.

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