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Tierschutz für Hunde: Artgerechte Haltung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Im Jahr 2019 hielten 19,4 Prozent der deutschen Haushalte insgesamt neun Millionen Hunde. Sich mal eben einen Hund holen und dann sehen, wie es funktioniert, wäre allerdings der falsche Weg. Unabhängig davon, ob das Tier vom Züchter, aus dem Tierheim oder einem ausländischen Shelter kommt, die künftigen Halter sollten sich im Vorfeld überlegen, ob sie die im Tierschutzgesetz vorgegebenen Eckpunkte für eine artgerechte Haltung einhalten können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Tierschutzgesetz macht klare Vorgaben zur artgerechten Haltung von Hunden.
  • Die Vernachlässigung des Tieres durch mangelnde Hygiene oder Fütterung zieht eine Geldstrafe nach sich.
  • Hundehalter müssen auch auf die rassespezifischen Eigenschaften bei der Haltung achten.
  • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sehen hohe Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen vor.

Was versteht das Tierschutzgesetz unter artgerechter Haltung?

Hunde sind Rudeltiere. Vor diesem Hintergrund müssen private Haushalte ihre Vierbeiner im Haus oder in der Wohnung halten. Eine Zwingerhaltung darf nur unter Berücksichtigung der Zwinger-Verordnung erfolgen. Andernfalls widerspricht sie dem Tierschutzgesetz.

Die Haltung im Haus oder der Wohnung

Artgerechte Haltung bedeutet, dass das Tier im Haus immer Kontakt zu seinen Bezugspersonen haben kann. Allerdings benötigt es auch einen Rückzugsort, frei von Zugluft und mit normalem Raumklima, der dennoch den visuellen Kontakt zu den Menschen ermöglicht. Der Rückzugsort muss mit Decke, Kissen oder Hundekorb ausgestattet sein. Eine Unterbringung im unbeleuchteten Keller wäre ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben. Artgerecht in Bezug auf soziale Kontakte bedeutet aber auch, dass es dem Hund ermöglicht werden muss, Kontakt mit anderen Hunden zu haben.

Ernährung und Körperpflege

Das Tierschutzgesetz schreibt auch vor, dass der Hund immer Zugriff auf frisches Wasser haben muss. Die Nahrung muss ebenfalls auf das Tier abgestimmt und artgerecht sein. Es stellt keine Gesetzeswidrigkeit dar, wenn der Hund ein Stück Käse vom Tisch bekommt, natürlich kann man darüber streiten, ob das sein muss, aber eine Ernährung, die nur aus Abfällen oder vergammelten Lebensmitteln besteht, fällt nicht unter artgerecht. Dosenfutter oder Trockenfutter ist genauso akzeptabel wie täglich frisch gekochte Hähnchenbrust. Inakzeptabel ist allerdings, wenn der Hund Futter erhält, dass er nachweislich nicht verträgt.

Auch Hunde müssen gepflegt werden. Das Kämmen des Fells verhindert bei Langhaarhunden, dass es zu Verfilzung kommt oder sich Schmutz im Fell ansammelt, der wiederum Entzündungen auf der Haut hervorrufen kann. Kotreste müssen ebenso entfernt werden, wie mögliche Parasiten, wie Milben oder Zecken. Wer seinen Hund verkommen lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz.

Wer berufstätig und den ganzen Tag außer Haus ist, sollte sich die Hundehaltung sehr gut überlegen. Hunde sollten nicht über mehrere Stunden allein gelassen werden. Im Fall der Berufstätigkeit bietet sich ein Hundesitter als Lösung an.

Der Auslauf

Das Tierschutzgesetz sieht bei der artgerechten Haltung von Hunden auch vor, dass die Tiere ausreichend Auslauf benötigen. Ein Hund sollte mindestens drei Mal am Tag draußen sein, idealerweise auch unangeleint toben dürfen. Der Auslauf dient nicht nur dazu, dass sich der Hund lösen kann, sondern sollte auch dem Spiel und der Erziehung dienen. An dieser Stelle kommen hinsichtlich der artgerechten Haltung zu den allgemeinen Vorgaben auch noch die rassespezifischen Merkmale zum Tragen.

Ein Australian Shepherd muss extrem gefordert werden, um nicht emotional zu verkümmern. Shepherds sind Arbeitshunde mit hohem Bewegungsdrang. Kleine Rassen wie Papillons sind beim Agility-Training richtig gefordert. Andere Hunde sind ausgelastet, wenn sie einfach auf der Wiese apportieren können.

Der Tierschutz bei Welpen

Der Gesetzgeber stuft Welpen als besonders schutzbedürftig ein, da sie noch nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen oder eine entsprechende Sozialisation zu durchlaufen. Die Abgabe von Welpen ist daher erst ab der achten Woche erlaubt. Je länger die Welpen bei der Mutter bleiben und gesäugt werden, umso besser ist dies für die Jungtiere. Seriöse Züchter trennen sich häufig erst nach der zwölften oder 14. Woche von den Jungtieren. Wichtig ist auch, dass die Jungtiere bei Abgabe entwurmt, gechipt und geimpft sind.

Strafen bei Zuwiderhandlung

Wer glaubt, dass ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit wie falsches Parken darstellt, irrt. Der Gesetzgeber sieht teilweise drastische Strafen bei Zuwiderhandlungen vor. Hier einige Beispiele:

  • Wer einen Hund quält oder tötet, kann alternativ zu einer Geldstrafe mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.
  • Wer einen Hund nicht artgerecht füttert oder pflegt, kann ebenfalls mit einer Haftstrafe rechnen.
  • Für das Aussetzen eines Hundes droht eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.
  • Für die versuchte Misshandlung, beispielsweise das Auslegen von Giftködern, greift ebenfalls eine Geldstrafe.