Ist für meinen Hund eine Hundehaftpflicht Pflicht?
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Das Wichtigste in Kürze
- Ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, legen die einzelnen Bundesländer fest.
- In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen alle Hunde versichert werden.
- In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen müssen nur als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden.
- In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Pflicht.
Jeder Hundebesitzer hat sich sicherlich schon einmal gefragt, ob die Hundehaftpflicht denn nun eigentlich Pflicht oder freiwillig ist. Wie in so vielen Angelegenheiten gibt es auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort.
Die Pflicht zur Hundehaftpflicht ist Ländersache
Ob man seinen Hund versichern muss oder nicht, liegt ganz an der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer. Eine deutschlandweite Regelung gibt es nicht. So muss man in einigen Ländern eine Hundehaftpflicht nachweisen können, in anderen Ländern ist es rein freiwillig. Des Weiteren gibt es einige Länder, in denen eine Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen verpflichtend ist.
Für die sogenannten Listenhunde, umgangssprachlich auch als Kampfhunde bekannt, ist die Hundehaftpflicht mit wenigen Ausnahmen deutschlandweit Pflicht, da man in diesen Hunden einen größeren Risikofaktor sieht.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick, in welchem Bundesland welche Regelungen für die Hundehaftpflicht gelten.
Bundesland
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Regelungen
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Baden-Württemberg | Eine Versicherungspflicht gilt für Kampfhunde beziehungsweise als gefährlich eingestufte Hunde. Für bis zu sechs Monate alte Welpen gilt die Pflicht noch nicht. |
Bayern | Es gilt keine generelle Versicherungspflicht. Wer Kampfhunde (gefährliche Hunde) halten will, braucht die Genehmigung der Gemeinde. Diese kann Auflagen stellen, auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. |
Berlin | In Berlin muss für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestdeckungssumme beträgt eine Million Euro für Personen- und Sachschäden. Bei Verstoß sieht das Hundegesetz eine Geldbuße von bis zu zehntausend Euro vor. |
Brandenburg | Versicherungspflicht besteht für als gefährlich eingestufte Hunde. |
Bremen | Als gefährlich eingestufte Hunde brauchen eine Versicherung. Diese muss der Ortspolizeibehörde nachgewiesen werden. |
Hamburg | Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mindestversicherungssumme beträgt eine Million Euro. |
Hessen | Versicherungspflicht für gefährliche beziehungsweise erlaubnispflichtige Hunde. |
Mecklenburg-Vorpommern | keine Versicherungspflicht |
Niedersachsen | Für Hunde, die älter als sechs Monate sind, muss eine Haftpflichtversicherung vorhanden sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. |
Nordrhein-Westfalen | Versicherungspflicht für gefährliche und "große" Hunde. Darunter versteht NRW Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. |
Rheinland-Pfalz | Eine Pflicht gilt für laut Verordnung gefährliche Hunde. Die Deckungssumme muss 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 EUR für sonstige Schäden betragen. |
Saarland | Als gefährlich eingestufte Hunde müssen versichert werden. Es gilt eine Mindestdeckungssumme von einer Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden. Die Versicherung muss jährlich nachgewiesen werden. |
Sachsen | Für die laut Gesetz gefährlichen Hunde muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. |
Sachsen-Anhalt | Hundehalter müssen spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abschließen |
Schleswig-Holstein | Hunde, die älter als drei Monate sind, sollen versichert werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Wer einen als gefährlich eingestuften Hund hält, muss die Versicherung nachweisen. |
Thüringen | Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist Pflicht. Die geforderte Deckungssumme beträgt 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. |
Wann ist ein Hund gefährlich?
Was die Bundesländer unter "gefährlichen Hunden" verstehen, ist von Land zu Land verschieden. Meist handelt es sich um einen Mix aus einer Liste bestimmter Rassen und gefährlichen Verhaltensweisen. So heißt es im Bremer Gesetz unter anderem: "Als gefährlich gelten Hunde, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sie Menschen oder Tiere beißen, sowie Hunde, die bereits Menschen oder Tiere gefährdend angesprungen oder gebissen haben...". Außerdem werden bestimmte Rassen aufgezählt, die in diese Kategorie fallen: Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Für Nordrhein-Westfalen sind gefährliche Hunde die Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier. Hinzu kommen Einzelfälle von Hunden mit gefährlichem Verhalten. Die Liste der genehmigungspflichtigen Tiere wird darüber hinaus noch erweitert durch: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Zu guter Letzt wird eine Haftpflicht für große Hunde gefordert, die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm aufweisen oder mindestens 20 kg schwer werden.
Warum die Hundehaftpflicht wichtig ist
Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch für jeden Hundehalter, eine Hundehaftpflicht abzuschließen – egal ob vorgeschrieben oder nicht. Denn Hundehalter ohne entsprechende Versicherung müssen mit ihrem gesamten – auch zukünftigen – Vermögen dafür geradestehen, wenn ihr Hund etwas anstellt.
Der Hund braucht nur mal einem Hasen über die Straße hinterherzujagen und einen Autofahrer zum Ausweichmanöver veranlassen, welches im Graben endet. Neben einem hohen Sachschaden können Behandlungskosten und Entschädigungsforderungen der Insassen hinzukommen, eventuell sogar eine Rentenzahlung.
Die passende Hundehaftpflichtversicherung finden
Privathaftpflichtversicherungen schließen kleinere Haustiere wie Katzen und Vögel automatisch ein. Hunde sind dagegen nicht mitversichert.
Spezielle Hundehaftpflichtversicherungen bieten generell eine größere Auswahl und beinhalten auch Schutz für Listenhunde. Hier können Versicherungsnehmer zum Beispiel schnell Policen finden, die bei Deckschäden haften oder Welpen in den ersten Lebensmonaten kostenlos mitversichern.
Die Kosten der Hundehaftpflicht hängen nicht nur von den inbegriffenen Leistungen ab, sondern werden auch durch die Hunderasse und die Anzahl der zu versichernden Tiere beeinflusst. Manche Anbieter gewähren außerdem Rabatt bei vorhandenem Hundechip oder wenn der Besitzer den Besuch einer Hundeschule nachweisen kann.