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Haustiere aussetzen: Diese Bußen drohen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Das Aussetzen eines Haustiers ist kein Kavaliersdelikt, sondern mindestens eine Ordnungswidrigkeit und in grausamen Fällen sogar eine Straftat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Aussetzen von Haustieren ist eine Ordnungswidrigkeit. Erleidet das Tier dadurch großen Schmerz, ist darüber hinaus der Tatbestand der Tierquälerei als Straftat erfüllt.
  • Die Höhe der Strafe hängt vom Einzelfall ab. Geldbußen sind bis 25.000 Euro möglich, bei Tierquälerei kann sogar eine Haftstrafe drohen.
  • Wer mit der Haltung seines Haustiers überfordert ist, sollte es auf gar keinen Fall aussetzen, sondern sich mit einem Tierheim in Verbindung setzen.

Haustiere aussetzen: Welche rechtlichen Konsequenzen drohen?

Wer ein Haustier hält, ist für dessen Wohlergehen verantwortlich. Dieser Verantwortung darf sich der Halter nicht einfach entziehen, indem er das Tier aussetzt. Dennoch wird immer wieder über den Fund ausgesetzter Tiere berichtet. Grund für die Aussetzung ist oft eine Überforderung des Halters oder eine falsche Erwartungshaltung – denn Haustiere bringen nicht nur Freude, sondern erfordern auch Aufwand und Pflege.

Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für das Verbot des Aussetzens von Haustieren ist § 3 des Tierschutzgesetzes, der neben dem Aussetzen unter anderem auch die Tierquälerei untersagt. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Tierarten nimmt der Gesetzgeber dabei nicht vor. Somit ist das Aussetzen eines kleinen Kanarienvogels ebenso gesetzeswidrig wie das Zurücklassen eines Hundes auf dem Autobahnparkplatz.

Haustier aussetzen: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein Teil des Tierschutzgesetzes befasst sich auch mit den Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften. Dabei differenziert der Gesetzgeber zunächst zwischen der weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit und der gravierenden Straftat:

  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Tier aussetzt.
  • Eine Straftat begeht, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder diesem aus Rohheit oder länger anhaltend Schmerzen oder Leiden zufügt.

Das Strafmaß für eine Ordnungswidrigkeit liegt bei einer Geldbuße bis zu einer Höhe von maximal 25.000 Euro, bei einer Straftat droht eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren.

Strafmaß hängt vom Einzelfall ab

Die Höhe der Strafe ist beim Aussetzen eines Haustieres davon abhängig, wie sehr das Tier dadurch zu leiden hatte. Welche Geldbuße oder Strafe anzusetzen ist, entscheiden die Richter im Einzelfall auf Basis der vorliegenden Fakten zur Aussetzung des betroffenen Haustiers.

Wer beispielsweise das Verhungern oder Verdursten seines Hundes bewusst in Kauf nimmt, indem er ihn mitten im Wald an einen Baum anbindet, macht sich zusätzlich noch der Tierquälerei schuldig. Daher muss er aufgrund dieser Straftat mit einer höheren Strafe rechnen als jemand, der eine Katze mit dem Auto an einen anderen Ort bringt und sie dort freilässt.

Tierheim und Co.: Die besseren Alternativen zum Aussetzen von Haustieren

Dass sich ein Halter von seinem Haustier wieder trennen möchte, kann unterschiedliche Ursachen haben:

  • Fehleinschätzung des Aufwands. Tiere brauchen viel Pflege und Zuwendung. Den dafür notwendigen Zeitaufwand unterschätzen viele, wenn sie sich ein Haustier zulegen.
  • Überforderung. Wenn ein Tier verhaltensauffällig wird, indem es beispielsweise bissig wird oder nicht stubenrein werden will, sind manche Halter schnell überfordert.
  • Allergie. Manchmal treten nach der Anschaffung eines Haustiers Allergien auf, die das Leben drastisch erschweren.
  • Todesfall. Für Senioren ist das Haustier oft ein wichtiger Gesellschafter. Doch wenn der Halter verstirbt, müssen sich die Hinterbliebenen um das Tier kümmern – und das ist aus zeitlichen oder anderen Gründen oftmals nicht auf Dauer möglich.

Allerdings gibt es in solchen Situationen weitaus bessere und vor allem legale Alternativen zum Aussetzen des Haustiers. Je nachdem, ob man sich ganz von seinem Tier trennen möchte oder eine Übergangslösung – etwa während einer Urlaubsreise – sucht, können unterschiedliche Lösungen in Frage kommen.

Abgabe im Tierheim

Für die endgültige Trennung vom eigenen Haustier ist die Abgabe im Tierheim die einzig sinnvolle Alternative, wenn sich kein Interessent findet, der das Tier kaufen oder geschenkt bekommen möchte. In der Regel erheben Tierheime für die Abgabe eine Gebühr, hinzu können unter Umständen noch Kosten für notwendige Impfung, Entwurmung oder Kastration kommen. Das sollte dem Halter jedoch die artgerechte Unterbringung seines Haustiers wert sein. In begründeten finanziellen Härtefällen verzichten viele Tierheime auf die Erhebung von Kosten bei der Aufnahme von Haustieren.

Da die Aufnahmekapazität in Tierheimen begrenzt ist, müssen Tierhalter damit rechnen, dass ihr Haustier nicht sofort dort unterkommen kann. In solchen Fällen ist mit Wartezeiten oder der Vermittlung an ein weiter entferntes Tierheim zu rechnen.

Unterbringung in einer Tierpension

Wer sein Haustier nur vorübergehend – etwa aufgrund einer längeren Reise – nicht versorgen kann, findet bei Tierpensionen das passende Angebot. Hier wird das Tier im vereinbarten Zeitraum komplett versorgt. Der Preis richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts.

Ausgesetztes Tier gefunden: Wie verhalte ich mich und welche Meldestellen gibt es?

Das richtige Verhalten beim Auffinden eines Haustiers hängt von der Situation ab. Wenn etwa eine fremde Katze an die Haustür kommt und um Futter bettelt, muss das nicht bedeuten, dass es sich um ein ausgesetztes Tier handelt – denn Katzen erweitern gerne mal ihren Aktionsradius und suchen zusätzliche Futterstellen. Macht die Katze hingegen einen verwahrlosten und ausgehungerten Eindruck, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie ausgesetzt worden ist.

Vorsicht ist geboten, wenn sich ein herrenloser Hund nähert. Zunächst sollte man einige Zeit abwarten, ob er nicht nur ausgebüxt ist und sein Besitzer nachkommt. Wenn nicht, sollte der Finder ruhig mit dem Hund reden und dabei Abstand halten. Womöglich ist er verängstigt und würde beim Versuch, ihn zu streicheln, in Panik geraten und beißen. Vor allem bei größeren Hunden ist es ratsam, die Polizei zur Hilfe zu rufen und bis zu deren Eintreffen in der Nähe des Hundes zu bleiben.

Wenn sich das Tier vertrauensvoll nähert und einfangen lässt, sollten Finder es in einer geeigneten Transportbox zum nächstgelegenen Tierheim bringen. Dort können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den implantierten Chip oder die Tätowierung auslesen und versuchen, den Besitzer zu ermitteln.