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Die Tierhalterhaftpflicht für Schafe, Ziegen und Co.

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Insbesondere in ländlichen Gegenden halten sich viele Menschen Nutztiere wie Rinder, Schafe und Ziegen. Verursacht eines der Tiere einen Schaden, können auf den Halter hohe Kosten zukommen. Besteht die Möglichkeit, sich mit einer speziellen Tierhalterhaftpflichtversicherung für Nutztiere gegen einen entsprechenden Schadenfall abzusichern? Welche Optionen Besitzer von Rindern, Schafen und Ziegen haben, können Sie im folgenden Ratgeber nachlesen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Während private Nutztierhalter prinzipiell für von den eigenen Tieren verursachte Schäden haften müssen, entfällt die Ersatzpflicht für gewerbliche beziehungsweise landwirtschaftliche Tierhalter, solange diese ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzen.
  • Dient die Tierhaltung beruflichen Zwecken, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit inkludierter Tierhalterhaftpflicht.
  • Im Falle einer privaten Haltung ist es möglich, sich mit einer speziellen Tierhalterhaftpflicht abzusichern, wobei für Ziegen und Schafe oftmals bereits über die private Haftpflicht Versicherungsschutz besteht.

Für vom eigenen Tier verursachte Schäden haftet prinzipiell der Halter

Die Haftung für Schäden durch Tiere regelt Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Ob es sich um ein Verschulden des Tierhalters handelt, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. Der Halter muss auch dann in unbegrenzter Höhe haften, wenn der Schaden einzig und allein auf das Verhalten des Tieres zurückzuführen ist. Allerdings trifft dies nur bei der privaten Haltung des Tieres als Haustier zu.

Ausnahmen bei der gewerblichen Haltung von Nutztieren

Die Gefährdungshaftung tritt nicht ein, wenn die Haltung von Haustieren beruflich bedingt ist beziehungsweise die Tiere dem Unterhalt des Halters dienen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigt hat oder der Schaden auch bei entsprechender Sorgfalt entstanden wäre. Bei der gewerblichen Haltung von Nutztieren entfällt die Ersatzpflicht demnach meistens.

§ 833 BGB: "Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

Gibt es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Nutztiere?

Ja, die Versicherungsgesellschaften bieten Tarife an, mit denen sich Tierhalter gegen die finanziellen Konsequenzen eines Schadenfalls absichern können. Welche Versicherung Sie genau benötigen, hängt von der Art der Tierhaltung ab. Wer Nutztiere zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken hält, sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, die eine Tierhalterhaftpflicht beinhaltet. Bei privater Haltung der Nutztiere eignet sich eine gewöhnliche Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Schafe und Ziegen über Privathaftpflicht versichert

Für Schafe und Ziegen müssen Halter jedoch nicht zwangsläufig einen zusätzlichen Vertrag abschließen, da über die private Haftpflicht für gewöhnlich bereits ein Versicherungsschutz besteht.

Welchen Leistungsumfang bietet eine Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor folgenden Schadensarten:

  • Personenschäden, beispielsweise Verletzungen durch Tritte und Bisse
  • Sachschäden, beispielsweise beschädigte oder zerstörte Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile
  • Vermögensschäden, beispielsweise Verdienstausfälle von Geschädigten

Darüber hinaus übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren sind.

Tierhalterhaftpflicht: Worauf sollten Sie achten?

Mittlerweile gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die eine Tierhalterhaftpflicht im Portfolio haben. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Anbieter hinsichtlich der Vertragsbedingungen beziehungsweise des Leistungsspektrums mitunter deutlich voneinander. Daher ist es sinnvoll, vor dem Vertragsabschluss verschiedene Anbieter zu vergleichen. Welche Kriterien dabei von besonderer Bedeutung sind, zeigt die nachfolgende Liste:

  • Leistungsumfang: Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei der Wahl des Tarifs weniger auf den Preis und eher auf das Leistungsspektrum zu achten. Die Versicherung sollte beispielsweise auch bei Mietsachschäden an Immobilien und beweglichen Sachen leisten.
  • Deckungssumme: Dies ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Da Nutztiere im Worst-Case-Szenario sehr hohe Schäden verursachen können, ist es sinnvoll, einen Tarif zu wählen, bei dem die Deckungssumme mindestens fünf, besser noch zehn Millionen Euro beträgt. Halter von Nutztieren sollten dabei beachten, dass es bei manchen Versicherungsgesellschaften eine pauschale Deckungssumme gibt, während andere Anbieter unterschiedliche Summen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ansetzen.
  • Einzeltier oder Herde: Es gibt sowohl Einzel- als auch Gruppenversicherungen. Wer mehrere Tiere hält, sollte sie als Gruppe versichern, da der Versicherungsbeitrag in diesem Fall etwas niedriger ist als bei mehreren Einzelverträgen. Das funktioniert jedoch nur, wenn es sich um Nutztiere der gleichen Art handelt.