Die Tierhalterhaftpflicht bei Tod oder Verkauf des Tieres
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Wer einen Hund oder ein Pferd besitzt, ist gut daran beraten, eine Hundehalter- oder Pferdehalterhaftpflicht abzuschließen. Aber wie verhält es sich, wenn das Tier stirbt oder verkauft wird?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Tod des Tieres benötigt der Halter für die Kündigung die Bescheinigung des Tierarztes.
- Bei Abgabe an einen anderen Halter ist die Übernahmevereinbarung notwendig.
- Der Vertrag kann fristlos gekündigt werden.
- Überzahlte Beiträge werden zurückerstattet.
Tierhalterhaftpfllicht bei Tod des Tieres
Hunde oder Pferde leben in der Regel nicht so lange wie der Eigentümer. Früher oder später kommt der Tag, an dem der Tierarzt die finale Spritze setzen muss. In diesem Fall ist eine sofortige Kündigung der Tierhalterhaftpflichtversicherung möglich.
- Der Tierarzt bestätigt dem Tierhalter, dass er das Tier eingeschläfert hat.
- Der Versicherungsnehmer kann mit einer Kopie dieser Bescheinigung die Tierhaftpflichtversicherung kündigen.
- Dies geschieht entweder per Brief, die Kopie der Urkunde beigefügt, oder per E-Mail mit dem Dokument als Scan angehängt.
- Eventuell zu viel bezahlte Beiträge werden erstattet.
Hundehalter müssen die Bescheinigung des Tierarztes ebenfalls an die Gemeinde schicken, damit die Hundesteuer anteilig zurückerstattet und künftig nicht mehr eingezogen wird.
Abgabe und Verkauf des Tieres
Es ist in den meisten Fällen keine schöne Situation, aber der Fall kann eintreten, dass sich der Hunde- oder Pferdehalter von seinem Tier trennen muss. Das kann im schlimmeren Fall durch die Abgabe an ein Tierheim erfolgen. Im Idealfall findet sich als neuer Halter jemand aus dem privaten Umfeld, den der Hund oder das Pferd auch schon kennt.
Die Abgabe sollte mit einem Vertrag erfolgen. Der ehemalige Halter benötigt für die Versicherung eine Kopie des Abnahmevertrages. Auf der Grundlage dieser Vereinbarung kann die bisher bestehende Versicherung ohne Frist gekündigt werden. Die Vereinbarung ist bei Hunden auch notwendig, um den Hund bei der Gemeinde abzumelden.
Das Vorgehen bei der Kündigung ist mit dem bei Tod des Tieres identisch. Analog zur Hundesteuer werden die überzahlten Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht ebenfalls zurückerstattet.
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