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Hund ohne Leine verursacht Unfall: Halter muss Strafe zahlen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Wer seinen Hund ohne Leine laufen lässt, muss sicher sein, dass er aufs Wort gehorcht. Verursacht ein frei laufendes Tier einen Unfall, kann dies den Halter vor Gericht bringen - inklusive Geldstrafe.

Gehorcht ein frei laufender Hund nicht und bringt er jemanden zu Fall, kann sich der Hundehalter dadurch strafbar machen. Es kann dann eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, für die er eine Geldstrafe zahlen muss.

Das hat das Landgericht Osnabrück entschieden (Az.: 5 Ns 112/20), wie das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

In dem Fall hatte der Angeklagte mit seinen beiden nicht angeleinten Schäferhunden das Haus verlassen. Unvermittelt stürzten die Hunde auf eine Frau zu, die mit ihren Einkäufen vorbeilief. Der Angeklagte rief die Hunde umgehend zurück, doch es gehorchte nur einer.

Der andere Hund sprang in Richtung der Frau, die ihn mithilfe ihrer Einkaufstasche abwehren wollte. Dabei stürzte sie und erlitt unter anderem eine Halswirbelverletzung sowie eine Kopfprellung. Erst als sie am Boden lag, gelang es dem Angeklagten, den Hund zu packen und ins Haus zurückzubringen.

Geldstrafe wegen Körperverletzung

Die verletzte Frau stellte aufgrund dieses Vorfalls Strafantrag gegen den Hundehalter. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung, und das Amtsgericht verurteilte den Hundehalter zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Dagegen legte der Mann Berufung ein und bestritt dabei, dass die Hunde überhaupt auf die Straße gelaufen seien. Sie hätten stattdessen nur in seinem Wohnzimmer gebellt. Dabei müsse sich wohl die verletzte Frau erschrocken haben und gestürzt sein.

Das Landgericht bestätigte aber die Entscheidung des Amtsgerichts. Da sich die Tagessatzhöhe nach dem Einkommen bemisst, wurde diese auf 25 Euro reduziert, denn die Einkommensverhältnisse des Mannes hatten sich verschlechtert. Er musste aber noch 500 Euro Strafe bezahlen.

Halter muss Sorgfaltspflichten einhalten

Das Landgericht glaubte der Schilderung der Frau, wonach die Hunde auf sie zugelaufen waren und der eine Hund in ihre Richtung gesprungen war. Aus Sicht des Landgerichts hatte der Hundehalter in der Situation seine Sorgfaltspflichten verletzt. Mit einem größeren Hund, konkret einem Schäferhund, dürfe man in einem Wohngebiet nicht spazieren gehen, wenn dieser nicht aufs Wort hört. Zumindest hätte der Angeklagte den ungehorsamen Hund vorsorglich anleinen müssen.