So kündigen Sie Ihre Tierhaftpflichtversicherung
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Ihr unabhängiger Versicherungsmakler – Erstinformation
Die bestehende Tierhaftpflicht kündigen
Wollen Besitzer von Haustieren ihre bestehende Tierhalterhaftpflicht kündigen, brauchen sie dafür bei einer ordentlichen, fristgerechten Kündigung keine Begründung. Als Versicherungsnehmer teilen Sie dem Versicherer in einem Kündigungsschreiben lediglich Ihre Absicht mit. Möglich ist eine solche Kündigung nach Ablauf des laufenden Versicherungsjahres unter Wahrung der ordentlichen Kündigungsfrist von drei Monaten. Das Versicherungsjahr ist in den meisten Fällen jedoch nicht identisch mit dem Kalenderjahr. Läuft der Vertrag beispielsweise bis Ende Juni, muss die Kündigung bis spätestens Ende März erfolgen. Wir erklären Ihnen, was Sie hierbei beachten müssen und welche Sonderfälle es gibt.
- Kündigung und Neuabschluss
- Kündigung bei geänderten Bedingungen
- Sonderkündigungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Musterkündigung zum Download
- Häufig gestellte Fragen
Tierhalterhaftpflichtversicherungen im Vergleich: So funktioniert es
Wollen Sie Ihre bestehende Tierhalterhaftpflicht kündigen und anschließend eine neue Versicherung zu besseren Konditionen abschließen, können Sie den Verivox-Vergleichsrechner nutzen. Hiermit verschaffen Sie sich einen bequemen Überblick über verschiedene Versicherungsgesellschaften und Tarife, die Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen. Dazu sind nur 3 einfache Schritte nötig:
- Geben Sie einfach die Art bzw. Rasse und die Anzahl der zu versichernden Tiere im Tierhaftpflicht-Rechner ein.
- Wählen Sie zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Ausfalldeckung, Fremdhüterrisiko, ungewollter Deckakt oder Auslandsaufenthalte.
- Haben Sie Ihren Wunschtarif gefunden, können Sie jetzt bequem Ihre neue Tierhalterhaftpflicht online abschließen. Eine Bestätigung des Versicherungsabschlusses erhalten Sie im Anschluss via E-Mail.
Kündigung und Neuabschluss der Tierhaftpflicht
Haben Sie größere Haustiere, ist es sinnvoll, eine neue Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie ihre bestehende Tierhaftpflicht kündigen. Denn für sämtliche Schäden an anderen Personen, Sachen oder Vermögen haften Sie als Besitzer mit Ihrem gesamten Vermögen, wenn der Schaden durch Ihr Tier verursacht wurde.
Nach einem Hundebiss kann der Geschädigte beispielsweise Schmerzensgeld von Ihnen verlangen. Für OP- und Reha-Kosten müssen Sie ebenso aufkommen wie für eventuelle Rentenzahlungen. Auch wenn Ihr Haustier einen Sachschaden am Eigentum Dritter verursacht, haften Sie. Für Hunde ist in vielen Bundesländern sogar der Abschluss einer speziellen Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend. Halten Sie hingegen kleinere Tiere wie Katzen, Hasen und Wellensittiche genügt bereits der Abschluss einer normalen privaten Haftpflichtversicherung.
Unser Tipp:
Die Versicherungsbedingungen für eine Tierhalterhaftpflicht weichen je nach Anbieter und Police stark ab. Die zu leistende Prämie kann ebenso variieren wie die Deckungssumme oder der Selbstbehalt. Ergibt sich ein günstigeres Angebot, sollten Sie Ihre bestehende Tierhalterhaftpflicht kündigen.
Kündigung bei geänderten Bedingungen
Die Umstände des Zusammenlebens mit einem Haustier können sich mitunter ändern. So kommt es vor, dass Sie ursprünglich nur einen Hund hatten, sich dann aber für die Anschaffung eines zweiten Tiers entscheiden, welches Sie ebenfalls versichern müssen. Hunde können vom Zwinger ins Haus wechseln und umgekehrt.
Wenn ein Anbieter für die geänderten Bedingungen günstigere Konditionen als der bisherige Versicherer anbietet, sollten Sie die bisherige Tierhalterhaftpflicht kündigen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass nur bei wenigen Änderungen ein Sonderkündigungsrecht gilt. In vielen Fällen müssen Sie daher bis zum Ende des Versicherungsjahres warten und die Versicherung regulär kündigen.
Achtung!
Geht das Kündigungsschreiben verspätet ein, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Planen Sie, Ihre Versicherung mit Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen, sollten Sie das relevante Datum im Blick haben.
Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung und Schadenfall
Üblicherweise haben Sie bei einer angekündigten Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Versicherer eine Anhebung der Beiträge ohne gleichzeitige Erweiterung der Leistungen ankündigt.
Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung der Tierhalterhaftpflicht besteht ebenfalls nach einem Schadenfall. In diesem Fall kann sie von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer verkürzten Kündigungsfrist ausgesprochen werden. Diese beträgt in der Regel einen Monat.
Sonderkündigungsrecht
Die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung nach Sonderkündigungsrecht entsprechen oft den Empfehlungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Sie sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) festgeschrieben. Allerdings sind diese Empfehlungen unverbindlich und können von den einzelnen Versicherungen abweichend geregelt werden.
Fristlose Kündigung bei Tod, Abgabe oder Verlust des Haustiers
Die allgemeinen Haftpflichtbedingungen geben den „Wegfall der versicherten Risiken“ als Voraussetzung für eine fristlose Vertragskündigung an. Daraus ergibt sich unter anderem die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung der Tierhalterhaftpflicht beim Tod des Tieres. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Haustier abgeben und wenn es gestohlen wird oder anderweitig verschwindet.
Dem Kündigungsschreiben an die Versicherung sollten Sie einen Tierarztbeleg über den Tod des Tieres beilegen. In anderer Situation empfiehlt sich ein schriftlicher Kaufvertrag oder eine Abgabevereinbarung. Bei Verlust sollten Sie den Nachweis einer polizeilichen Anzeige als Beleg einreichen.
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Häufig gestellte Fragen
Üblicherweise gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres. Können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben, verringert sich die Frist in der Regel auf einen Monat.
Die Kündigung der Tierhalterhaftpflicht ist nach dem Tod Ihres Tieres fristlos möglich. Unterrichten Sie die Versicherung so bald wie möglich über den Umstand und legen Sie dem Kündigungsschreiben, sofern vorhanden, einen Beleg vom Tierarzt als Nachweis bei. Der Vertrag erlischt an dem Tag, an dem der Versicherer Ihre Mitteilung erhält.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben können Sie formlos aufsetzen oder eine Mustervorlage verwenden. Versenden Sie es per Einschreiben oder per Fax, können Sie im Streitfall den rechtzeitigen Eingang beim Versicherer beweisen.
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