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Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Mischlingshunde in der Haftpflicht
  3. Ansprechpartner zur Rassebestimmung
  4. Warum eine Hundehaftpflicht?
  5. Leinenpflicht – ja oder nein?
  6. Mietsachschäden und Hüterbiss

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Mischlingshunden muss die Rasse angegeben werden, die mit größter Wahrscheinlichkeit zutrifft.
  • Rassemerkmale lassen sich anhand von Fell, Skelett und Verhalten bestimmen.
  • Die Hundehaftpflicht ist in einigen Bundesländern, unabhängig von der Rasse, bereits generell verpflichtend.

Rasse unbekannt: Mischlingshunde in der Haftpflicht versichern

Wer sich auf der Straße oder in einem Park umschaut, stellt schnell fest, dass viele Hunde kaum reinrassig sind. Bei einigen lässt sich gut erkennen, welche Rasse der Eltern dominant war, andere sind bunt zusammengewürfelt. Die Frage im Hundehaftpflichtvergleich, welcher Rasse der zu versichernde Hund angehört, kann schwierig werden. Zwar wird die Frage gestellt, ob es sich um einen Mischling handelt, aber diese nur mit Ja zu beantworten, reicht nicht. Die Versicherer möchten schon Genaueres wissen. Das hat damit zu tun, dass nicht jede Versicherung jeden Hund versichert. Einige Gesellschaften lehnen die sogenannten "Listenhunde" generell ab, andere verlangen einen Prämienaufschlag. Was kann der Halter tun, wenn die Rasse unbekannt ist?

Welche Ansprechpartner können bei der Rassebestimmung von Mischlingshunden helfen?

Ein Tierarzt kann eine Hilfestellung geben, wenn er anhand der Fellstruktur und des Skeletts eine ungefähre Idee hat, welcher Hunderasse das Tier zuzuordnen sein könnte. Hundetrainer bieten sich als Anlaufstelle ebenso an. Jede Rasse hat ihre spezifischen Verhaltensmuster. Anhand des Verhaltens in Kombination mit einer leichten Ähnlichkeit im Aussehen kann ebenfalls eine ungefähre Zuordnung erfolgen.

Die Zuordnung zu einer bestimmten Hunderasse unter diesen Gegebenheiten ist durchaus zulässig. Allerdings sollte der Halter, sofern die Beimischung eines Listenhundes möglich ist, dies erwähnen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, dem Versicherer ein Bild des Hundes zuzusenden, damit dieser die Klassifizierung selbst vornehmen kann.

Warum eine Haftpflichtversicherung für Hunde?

Paragraf 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch wie folgt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Dieser Sachverhalt ist unmissverständlich und betrifft auch den Halter eines Hundes, wenn dieser einen Schaden verursacht. "Der macht nichts – ach, das hat er ja noch nie gemacht" ist einer der Sätze, an den sich so mancher Passant auf der Straße noch gut erinnert. Der schmutzige Mantel, der gereinigt werden muss, weil das Tier an einer Person hochspringt, ist noch das kleinste Übel. Teurer wird es, wenn es zu einer Beißerei kommt, und der andere Hund tierärztlich behandelt werden muss. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der Hund auf die Straße läuft und einen Autofahrer zu einer Aktion zwingt, bei der andere Autos beschädigt werden.

Sofern die Hundehaftpflicht nicht schon von der Kommune oder dem Land vorgeschrieben ist, legt der gesunde Menschenverstand den Abschluss einer solchen Police nahe. Die Zahl der Bundesländer, die eine Hundehalterhaftpflicht vorschreiben, nimmt kontinuierlich zu. Allerdings gibt es Bundesländer, die eine solche Versicherung nur von Größe, Gewicht oder Rasse abhängig machen.

Folgende Bundesländer schreiben generell eine Hundehaftpflichtversicherung vor:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Leinenpflicht – ja oder nein?

Zur Leinenpflicht bestehen ebenfalls unterschiedliche Regelungen. In Berlin dürfen nur Hunde abgeleint laufen, wenn der Halter einen "Hundeführerschein" nachweisen kann. In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde grundsätzlich angeleint sein, bei Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn besteht Maulkorbzwang, unabhängig von der Rasse des Hundes.

Unter Versicherungsgesichtspunkten gilt, dass eine gute Tierhalterhaftpflicht-Police eine Leinenpflicht ausschließt. Sie erstattet auch dann, wenn der Hund abgeleint war und einen Schaden verursachte.

Mietsachschäden und Hüterbiss berücksichtigen

Es spielt keine Rolle, ob es sich um einen Champion handelt, oder um einen Hund, dessen Rasse nicht feststellbar ist. Nagt der Vierbeiner die Wohnzimmertür in der Mietwohnung an, muss der Halter dem Vermieter die Tür ersetzen. Gleiches gilt auch, wenn der Hund in der Ferienwohnung oder im Hotelzimmer einen Schaden verursacht. Vor diesem Hintergrund sollte der Schutz für Mietsachschäden ausreichend hoch ausfallen.

Wer seinen Hund öfter in Obhut gibt, ist gut beraten, wenn sich der Versicherungsschutz auch auf den sogenannten "Hüterbiss" erstreckt. Diese Klausel übernimmt auch Schäden, die das Tier der Person zufügt, die darauf aufpasst.

Im Rahmen von einem Vergleich zur Hundehaftpflichtversicherung lassen sich alle diese Punkte hervorragend miteinander vergleichen, um zu sehen, welcher Versicherer den individuell besten Schutz zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet.

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