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Hundehaftpflicht für Bullterrier vergleichen

Ist der Bullterrier ein Kampfhund?

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Ist der Bullterrier ein Kampfhund?

Der Bullterrier ist eine von Hundezüchterverbänden anerkannte Rasse, die ursprünglich aus England stammt und eine Kreuzung zwischen der englischen Bulldogge (alter Typus), dem weißen Terrier und dem Dalmatiner ist. Bullterrier gelten als selbstbewusste und lebhafte Hunde, die eine starke Bindung zu ihrem Besitzer aufbauen und kinderfreundlich sind. In den meisten Bundesländern ist der Bullterrier ein Listenhund, weswegen Halter spezielle Vorgaben beachten müssen. Dazu zählt unter anderem die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Inhalt dieser Seite
  1. Hundehaftpflicht für Bullterier: Vergleich
  2. Die Haltung als Kampfhund
  3. Bullterrier als Listenhund: Folgen
  4. Warum lohnt sich die Hundehaftpflicht?
  5. Charakteristik des Bullterriers
  6. Häufig gestellte Fragen
  7. Das ist Verivox

Hundehaftpflicht für Bullterrier im Vergleich: So funktioniert es

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Bullterrier wurden als Kampfhunde gehalten

Der Bullterrier ist eine ursprünglich aus England stammende Hunderasse, die Anfang des 19. Jahrhunderts durch Kreuzungen zwischen Olde English Bulldog, weißem Terrier und Dalmatiner entstand. In der damaligen Zeit fanden diese Hunde nicht nur als Dachs- und Bullenbeißer Verwendung. Sie kamen auch in Hundekämpfen zum Einsatz, die sich früher großer Beliebtheit erfreuten.

Obwohl in England solche Events bereits 1835 verboten wurden, haftet dem Bullterrier auch heute noch sein Image als ehemaliger Kampfhund an. Fakt ist jedoch, dass sich die Rasse in den darauffolgenden Jahrzehnten zu einem beliebten Familienhund entwickelte. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts lebten die Hunde häufig auf engstem Raum mit ihrer Menschenfamilie zusammen, der sie vor allem als Wachhunde dienten. Aber auch zur Jagd nach Ungeziefer wurden sie eingesetzt.

Bullterrier stehen auf zahlreichen Rasselisten

Zum aktuellen Zeitpunkt steht der Bullterrier in den meisten Bundesländern auf der Rasseliste. Auf dieser werden Hunderassen geführt, die die Landesregierung als gefährlich einstuft. Teilweise besteht jedoch die Möglichkeit, mithilfe eines Wesenstests nachzuweisen, dass der Vierbeiner ungefährlich ist. Der Bullterrier steht auch auf der Rasseliste des Bundes.

Besonderer Hinweis:

Zahlreiche Institutionen wie die Bundestierärztekammer und der Deutsche Tierschutzbund halten die Rasselisten nicht für zweckdienlich. Ihre Haltung begründet sich damit, dass bisher durchgeführte Studien nicht wirklich nachweisen konnten, dass bestimmte Rassen von Natur aus aggressiver sind.

Der Bullterrier als Listenhund: Welche Folgen hat das?

Von Bedeutung ist an dieser Stelle das Hundeverbringungs- und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetz. Dieses verbietet den Import von Bullterriern ins Bundesgebiet – und zwar unabhängig von den Rasselisten der Bundesländer. Von dem generellen Importverbot abgesehen, sind die Länder für Vorschriften verantwortlich, die für die Haltung von Hunden bestehen. Aus diesem Grund kann es je nach Bundesland unterschiedliche Vorschriften geben. Detaillierte Informationen lassen sich auf den Websites der Bundesländer finden. Da der Bullterrier meist ein Listenhund ist, können beispielsweise folgende Auflagen bestehen:

  • Mindestalter von 18 Jahren zum Halten eines Bullterriers
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Versicherungsnachweis
  • Wesenstest
  • Maulkorb- und Leinenzwang
  • Sachkundenachweis
  • Genehmigung des Vermieters
  • Pflicht zur Kastration/Sterilisation
  • Erhöhte Hundesteuer

Darüber hinaus müssen Besitzer von Listenhunden fast immer eine Tierhalterhaftpflicht (auch unter der Bezeichnung Tierhaftpflicht bekannt) abschließen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine spezielle Schutzmaßnahme des Gesetzgebers.

Warum sich eine Tierhalterhaftpflicht für jeden Hund lohnt

Selbst wenn der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist, sollten Hundebesitzer nicht darauf verzichten. In Deutschland muss der Halter nämlich für sämtliche Schäden haften, die der eigene Hund verursacht hat. Selbst einen gut erzogenen Hund kann beispielsweise ein lautes Geräusch erschrecken, er kann sich von der Leine reißen und vor ein Auto rennen. Ein derartiger Vorfall zieht im schlimmsten Fall hohe Kosten nach sich. Eine gute Tierhalterhaftpflicht kommt für den Schadenersatz auf, der aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden entsteht.

Die Charakteristik des Bullterriers

Wie für jede andere Hunderasse gibt es auch für Bullterrier bestimmte Zuchtstandards. Zu den auffälligsten Merkmalen der Tiere gehört mit Sicherheit ihr eiförmiger Kopf, doch die Rasse besitzt zahlreiche weitere Charakteristika.

Aussehen

Der Körperbau des Bullterriers ist kräftig und muskulös. Typischerweise erreichen die Tiere eine Größe zwischen 45 und 55 Zentimetern, wobei der Zuchtstandard weder Größen- noch Gewichtsbeschränkungen vorgibt. Das Fell der Tiere ist kurz und glatt. Es gibt sowohl Züchtungen mit weißem als auch solche mit farbigem Fell – etwa schwarzem oder rotem. Allerdings muss die Grundfarbe durchgehend sein. Das charakteristische Merkmal des Bullterriers ist sicherlich der eiförmige Ramskopf (nach außen gewölbte Kopfpartie). Mittlerweile gilt auch die sogenannte römische Nase als typisch für Bullterrier.

Wesen

Bullterrier sind mutig und selbstbewusst, aber auch etwas eigensinnig und stur. Die Tiere gelten als sehr verspielt und lustig beziehungsweise tollpatschig. Sie verstehen es sehr gut, ihre Besitzer zu amüsieren, sie können regelrechte Alleinunterhalter werden. Die Hunderasse ist außerdem sehr geduldig und zeichnet sich durch einen liebevollen Umgang mit Kindern aus.

Haltung

Bullterrier bauen eine enge Bindung zu ihrer Familie auf und haben ein starkes Bedürfnis nach Zuneigung, sie benötigen jedoch eine konsequente Erziehung. Sie finden vorrangig als Begleithunde Verwendung, eignen sich jedoch auch als Familienhund. Da es sich um eine recht bewegungsfreudige Rasse handelt, müssen Halter die Tiere viel beschäftigen, wofür sich beispielsweise ausgedehnte Spaziergänge oder Hundesportarten wie Agility anbieten.

Mit Verivox die passende Tierhalterhaftpflicht finden

Was das Leistungsspektrum von Tierhaftpflichtversicherungen betrifft, gibt es zwischen den angebotenen Tarifen deutliche Unterschiede. Daher ist vor dem Abschluss der Versicherung ein Anbietervergleich sinnvoll. Mit dem Verivox-Vergleichsrechner ist es Ihnen ohne großen Zeitaufwand möglich, die passende Tierhalterhaftpflicht zu finden.

Damit das Online-Tool alle relevanten Versicherungsangebote anzeigen kann, geben Sie zunächst einige Daten wie die Rasse des Hundes und das Alter des Halters an. Danach erstellt der Vergleichsrechner eine Übersicht mit sämtlichen Tarifen. Diese können Sie mithilfe der Filteroptionen an Ihre Präferenzen anpassen. Stellen Sie beispielsweise die gewünschte Deckungssumme oder die Mindestvertragslaufzeit ein.

Zum Vergleich

Häufig gestellte Fragen

Wenn ein Hund als Listenhund eingestuft wird, heißt dies nicht zwangsläufig, dass der Hund gefährlich oder aggressiv wird. Listenhunde müssen besonders intensiv erzogen werden, worauf der Halter sich einlassen muss. Sollte es dennoch zu einem Schadensfall kommen, sichert die Tierhalterhaftpflichtversicherung den Halter ab.

Der Wesenstest kostet zwischen 100 und 300 Euro. Damit man an einem Wesenstest teilnehmen darf, bedarf es einen sogenannten Sachkundennachweis. Dieser kostet zusätzlich etwa 50 bis 200 Euro. Der eigentliche Wesenstest kann vom Ordnungsamt, Veterinäramt oder von Tierärzten durchgeführt und abgenommen werden.

Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Die Höhe der Hundesteuer wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. In der Regel fällt die Hundesteuer für einen Kampfhund jedoch deutlich höher aus als für ungefährliche Hunde. Kampfhundehalter können mit jährlichen Kosten von etwa 600 Euro rechnen. Im Vergleich dazu liegen die Kosten für einen anderen Hund bei etwa 100 Euro.

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