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Sollzins und Effektivzins

In Deutschland ist es Kreditinstituten gesetzlich vorgeschrieben, bei Darlehensangeboten neben dem Sollzins auch den Effektivzins – auch als effektiver Jahreszins oder Jahreseffektivzins bekannt – anzugeben. Wer ein Darlehen aufnehmen möchte, sollte den Unterschied zwischen den beiden genau kennen, um die tatsächlichen Gesamtkosten für den Kredit vergleichen zu können.

Inhalt dieser Seite
  1. Lesezeit: rund 4 Minuten
  2. Der Sollzins
  3. Der Effektivzins beim Kredit
  4. Gebundener Sollzins und die Zinsfestschreibungsdauer
  5. Die Effektivverzinsung bei Anleihen
  6. Fazit
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Jetzt Kreditvergleich starten

Lesezeit: rund 4 Minuten

  • Der Sollzins gibt nur einen Teil der Kreditkosten an.
  • Der Effektivzins zeigt alle obligatorischen anfallenden Kosten an und kann zum aussagekräftigen Kreditvergleich verwendet werden.
  • Der Effektivzins enthält aber keine Kosten für Zusatzleistungen, die für die Kreditvergabe nicht notwendig sind – zum Beispiel für die Restschuldversicherung.
  • Kreditinteressenten können im Verivox-Kreditrechner ermitteln, welchen Sollzins und Effektivzins sie bei welcher Bank erhalten.

Zum Kreditrechner

Der Sollzins

In Rahmen der Novellierung der Verbraucherkreditrichtlinie im Juni 2010 wurde die Bezeichnung „Nominalzins“ durch den Begriff „Sollzins“ ersetzt. Dieser Zinssatz steht für die reine Darlehensverzinsung, in der keine weiteren Faktoren wie die Verrechnungsmethode der Laufzeit, Vermittlungsgebühren oder Kosten für bestimmte Zahlungsweisen berücksichtigt sind.

Wie hoch der Sollzins für ein Kreditangebot ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So orientiert sich der Zinssatz beispielsweise an den Leitzinsen der Nationalbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Steigen die Leitzinsen, so wird auch das Kreditinstitut einen höheren Sollzins für die Inanspruchnahme eines Darlehens berechnen. Des Weiteren kann die Höhe des Sollzinses auch von der Bonität des Kreditnehmers abhängen (bonitätsabhängiger Zinssatz). Hier gilt: Je schlechter die Bonität, desto höher der Sollzins.

Der Effektivzins beim Kredit

Der Effektivzins gibt die jährlichen Gesamtkosten für die Inanspruchnahme eines Kredits an. Die genaue Berechnung dieses Zinssatzes ist in der Verbraucherkreditrichtlinie der Europäischen Union festgelegt. Die verpflichtende Angabe des Effektivzinses wurde eingeführt, um dem Verbraucher die Übersicht und die Vergleichbarkeit bezüglich der tatsächlichen Kosten für ein Darlehen zu erleichtern. Dazu enthält der Effektivzins sowohl den Sollzins als auch weitere Kostenfaktoren, zum Beispiel Vermittlungs- und Bearbeitungsgebühren.

Werden die Konditionen für ein Darlehen bei Abschluss noch nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt (zum Beispiel bei variablen Zinssätzen), so spricht man von einem anfänglichen Effektivzins. In diesem Fall kann sich der Effektivzins also während der Laufzeit einmal oder mehrmals ändern.

Die Höhe des Effektivzinses wird zum einen durch den Sollzins, andererseits aber auch durch die Tilgung, die Zinsfestschreibungsdauer und den Auszahlungskurs bestimmt. Letzterer beeinflusst zum Beispiel durch ein in Anspruch genommenes Disagio den Zinssatz.

Auch der effektive Jahreszins enthält nicht alle Kosten

Allerdings enthält auch der Effektivzins nur die obligatorischen Kosten, die für die Inanspruchnahme eines Kredites anfallen. Zusatzleistungen, die der Kunde aus- oder abwählen kann, gehören nicht dazu. So werden beispielsweise die Kosten für eine Restschuldversicherung nicht mit in den Effektivzins eingerechnet, ebenso die Kontoführungsgebühren sowie eventuell anfallende Sondertilgungskosten, Bereitstellungszinsen und Schätzkosten.

Effektivzins beim Kredit berechnen

Für die Berechnung des effektiven Jahreszinses gilt die folgende Formel:

  • effektiver Jahreszins = (Kreditkosten * 2.400) / (Nettodarlehensbetrag * (Laufzeitmonate + 1))

Angenommen, der Kredit beträgt 10.000 Euro, der Zinssatz vier Prozent pro Jahr und die Laufzeit 60 Monate, ergibt sich folgendes Beispiel, wenn sonst keine Kosten einfließen:

  • effektiver Jahreszins = (1.049,88 * 2.400) / (10.000 * (61) => 2.519.712 / 610.000 = 4,13%

Gebundener Sollzins und die Zinsfestschreibungsdauer

Für den Kreditnehmer ergibt sich eine optimale Planungssicherheit hinsichtlich der Kreditkosten, wenn der Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit unverändert bleibt. So ist beim Ratenkredit der Zinssatz bis zur geplanten Rückzahlung der kompletten Kreditsumme gebunden.

Bei der Baufinanzierung ist der Sollzins dagegen nur für einen bestimmten Zeitraum – die Zinsbindungsfrist bzw. die Zinsfestschreibung – gebunden. Oft verbleibt nach Ende der Zinsbindung noch eine Restschuld. Zu welchem Zinssatz diese zurückgezahlt wird, wird neu verhandelt.

Ein Vergleich der Gesamtkosten verschiedener Kreditangebote klappt nur dann, wenn es sich dabei um Angebote mit jeweils gleicher Zinsfestschreibungsdauer handelt. Variiert die Zinsfestschreibungsdauer, können mehrere Angebote nicht objektiv miteinander verglichen werden, da sich die Kosten im Nachhinein durch Zinserhöhungen noch ändern können.

Die Effektivverzinsung bei Anleihen

Der Effektivzins greift nicht nur bei Krediten, sondern auch bei Anleihen. Allerdings lautet die Bezeichnung dafür korrekterweise "Effektivrendite" oder nur "Rendite". Anleihen haben zum einen einen Nominalwert, der bei Bundesanleihen auf 1.000 Euro lautet, zum anderen auch einen Kurswert, da sie an der Börse gehandelt werden. Der Nominalwert gibt an, welchen Betrag der Halter der Anleihe am Ende der Laufzeit ausgezahlt bekommt. Der Kurswert bestimmt den Preis, den er für die Anleihe bezahlen muss. Dieser kann schon bei Ausgabe einen Wert von mehr als 100 Prozent des Nominalwertes aufweisen. Liegt der Ausgabekurs bei einem Nominalwert von 1.000 Euro beispielsweise bei 101 Prozent, 1.010 Euro, die Laufzeit beträgt ein Jahr und die Verzinsung 0,5 Prozent, läuft die tatsächliche Rendite bei minus 0,5 Prozent aus.

Die Formel für die Effektivverzinsung bei Anleihen

In die Effektivverzinsung oder Rendite einer Anleihe fließt allerdings auch die Restlaufzeit mit ein. Die Formel fällt etwas komplexer aus und lautet:

  • Rendite = (Zinssatz + (100-Kaufkurs / Restlaufzeit in Jahren) / Kaufkurs) * 100.

Die Effektivverzinsung berechnen

Wir wollen die Berechnung der Rendite anhand eines Beispiels erläutern. Ein Anleger kauft eine Anleihe zum Kurs von 98 Prozent mit einer jährlichen Verzinsung von drei Prozent und einer Restlaufzeit von vier Jahren. Der Rücknahme erfolgt zu 100 Prozent. Wäre die Restlaufzeit nur ein Jahr, könnte man den Kursgewinn von zwei Prozent bei Rücknahme der Anleihe einfach auf die Zinsen aufschlagen und käme zu einer Rendite von fünf Prozent. Bei einer mehrjährigen Restlaufzeit muss der Kursgewinn jedoch auf die restlichen Jahre verteilt werden.

Legen wir die Formel für die Renditeberechnung zugrunde, ergibt sich folgender Sachverhalt:

  • Rendite = (3 + (100 – 98 / 4) / 98) * 100. Die Rendite beläuft sich damit auf 3,57 Prozent.

Auf der anderen Seite schrumpft die Rendite auf nur noch 2,45 Prozent pro Jahr, wenn der Kaufpreis 102 beträgt und die Rücknahme ebenfalls für 100 Prozent des Nominalwertes erfolgt.

Fazit

Der Sollzins gibt dem Verbraucher kaum die Möglichkeit, verschiedene Kreditangebote objektiv miteinander zu vergleichen. Daher wurde in Deutschland der Effektivzins bzw. der effektive Jahreszins eingeführt. Auch dieser Zinssatz enthält zwar nicht alle mit dem Darlehen verbundenen Kosten – bei einer Hausfinanzierung fallen etwa oft Bereitstellungs- und Bauzeitzinsen an und bei einem Ratenkredit wird den Verbrauchern oft eine zusätzliche Restschuldversicherung empfohlen. Er bildet aber trotzdem ein solides Fundament für die Auswahl des am besten passenden Kredites.

Beim Kauf einer Anleihe kann der Anleger im Vorfeld ermitteln, wie hoch die tatsächliche Rendite ausfällt. Der Nominalzins berücksichtigt nur die jährliche Ausschüttung, nicht aber den Kurs bei Erwerb der Anleihe und damit eventuelle Gewinne oder Einbußen bei Rücknahme des Papiers.

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