Rentenversicherungsnummer
Jeder deutsche Staatsbürger besitzt eine Rentenversicherungsnummer, die ihn sein gesamtes Leben begleitet. Wer als deutscher Staatsbürger geboren wird, bekommt diese Nummer bereits bei der Geburt zugeteilt. Die Rentenversicherungsnummer (RV-Nummer) ist identisch mit der früher verwendeten Sozialversicherungsnummer.
- Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?
- Die Rentenversicherungsnummer anfordern
- Wie ist die Rentenversicherungsnummer aufgebaut?
- Kann die Rentenversicherungsnummer geändert werden?
- Wofür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt?
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenversicherungsnummer ist auf dem Sozialversicherungsausweis auf der rechten Innenseite zu finden.
- Bei Bedarf kann die Rentenversicherungsnummer direkt beim Rentenversicherungsträger angefragt werden.
- Die Versicherungsnummer bleibt ein Leben lang unverändert bestehen.
Wo finde ich meine Rentenversicherungsnummer?
Die Rentenversicherungsnummer wird seit dem Jahre 2005 bereits bei der Geburt zusammen mit der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer für deutsche Staatsbürger vergeben. Bei der Aufnahme der ersten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wurde früher automatisch der Sozialversicherungsausweis ausgestellt.
Rentenversicherungsnummer auf dem Sozialversicherungsausweis
Auf dem Sozialversicherungsausweis findet sich die Versicherungsnummer auf der rechten Innenseite des Ausweises.
Da heutzutage nur noch in wenigen Berufen eine Mitnahmepflicht des Sozialversicherungsausweises besteht, wird dieser nach und nach abgeschafft. Seit 2011 erhalten Bürger bei ihrer ersten Beschäftigung in der Regel nur noch ein Schreiben der deutschen Rentenversicherung, das die Nummer enthält.
Außerdem steht sie auf jedem Brief der deutschen Rentenversicherung und auf dem jährlichen Rentenversicherungsbescheid. Der Arbeitgeber benötigt die RV-Nummer, um seine Angestellten bei den Sozialversicherungen anzumelden. Sie findet sich auch auf jedem Schreiben der Agentur für Arbeit.
Die Rentenversicherungsnummer anfordern
Bei Bedarf kann die RV-Nummer auch direkt beim Rentenversicherungsträger angefragt werden. Auf der Homepage der deutschen Rentenversicherung können diese Unterlagen angefordert werden. Aus Datenschutzgründen werden die Unterlagen in der Regel jedoch nur per Post versendet. Unter Umständen können die geforderten Unterlagen auch bei der Krankenversicherung herausgegeben werden.
Wie ist die Rentenversicherungsnummer aufgebaut?
Die Versicherungsnummer setzt sich aus zwölf Ziffern zusammen, die sowohl Zahlen als auch Buchstaben sein können. Der Aufbau ist klar definiert und folgt einem festen Schema. Jede Stelle wird dabei über ein ganz bestimmtes Merkmal beschrieben. Wer sich seine Rentenversicherungsnummer genau anschaut, wird schnell erkennen, wofür welche Ziffern stehen.
Das bedeuten die einzelnen Stellen der Versicherungsnummer
- Stelle 1-2: Unveränderliche Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers
- Stelle 3-4: Geburtstag des Versicherten
- Stelle 5-6: Geburtsmonat des Versicherten
- Stelle 7-8: Geburtsjahr des Versicherten
- Stelle 9: Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens des Versicherten
- Stelle 10-11: Seriennummer (bei Männern von 00-49, bei Frauen oder unbestimmtem Geschlecht von 50-99)
- Stelle 12: Interne Prüfziffer
Zur besseren Lesbarkeit wird die RV-Nummer oft wie folgt aufgeteilt:
Beispiel einer RV-Nummer: 14 230460 H 534
Kann die Rentenversicherungsnummer geändert werden?
Grundsätzlich begleitet die Rentenversicherungsnummer einen deutschen Bundesbürger das ganze Leben. Nur in Ausnahmefällen wird die Nummer abgeändert. Das kann etwa dann passieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Geburtsdatum in der RV-Nummer falsch ist. Findet eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz statt, werden die Stellen 10-11 entsprechend angepasst. Ein weiterer Grund für eine Änderung besteht, wenn die Behörde irrtümlich zweimal dieselbe Versicherungsnummer vergeben hat. Wenn das passiert, wird diese Nummer komplett aus dem Register genommen und alle Beteiligten erhalten eine neue. Die Bereichsnummer auf Stelle 1-2 bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Vergabe und ist nicht wohnortabhängig.
Wofür wird die Rentenversicherungsnummer benötigt?
Bei jeder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist es notwendig, seine Rentenversicherungsnummer anzugeben. Der neue Arbeitgeber kann damit eine Anmeldung bei den Trägern der Sozialversicherungen durchführen. Darüber hinaus wird die Versicherungsnummer auch für andere Vorgänge bei der Sozialversicherung benötigt, beispielsweise wenn man sich arbeitslos melden möchte. Selbstverständlich ist die Nummer für alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Deutschen Rentenversicherung stehen, notwendig. Auch die Beantragung von Altersteilzeit, der Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente bedarf der Versicherungsnummer.
Die Rentenversicherungsnummer ist damit, neben der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer, eine der drei wichtigsten, lebenslang gültigen Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.
Der Unterschied zwischen Rentenversicherungsnummer und Krankenversichertennummer
Seit 1989 darf die Rentenversicherungsnummer nun nicht mehr von den Krankenkassen genutzt werden. An deren Stelle ist die 10-stellige Krankenversicherungsnummer gerückt, die auf Basis der RV-Nummer von der Vertrauensstelle Krankenversichertennummer erstellt wird. Dieser Prozess ist sehr aufwendig: Er muss aus datenschutzrechtlichen Gründen sicherstellen, dass es den Krankenkassen unmöglich ist, aufgrund der Krankenversichertennummer Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu ziehen.
Ähnlich wie die Rentenversicherungsnummer bleibt die Krankenversichertennummer ein ganzes Leben unverändert bestehen. Die Nummer steht zum Beispiel auf der elektronischen Gesundheitskarte unter dem Punkt persönliche Kennnummer oder auf jeder Korrespondenz mit der Krankenkasse.
Die Geschichte der Rentenversicherungsnummer
1964 begannen die Träger der Sozialversicherungen damit, die Daten ihrer Mitglieder elektronisch zu erfassen. Bis dahin gab es keine einheitliche Identifikationsmöglichkeit der Mitglieder. Zu diesem Zwecke wurde die Rentenversicherungsnummer eingeführt. Mit ihr war es möglich, den Versicherten einem Rentenkonto eindeutig zuzuordnen. Im Laufe der Zeit wurde die RV-Nummer zunächst auch von Krankenkassen übernommen und mehr und mehr zu einem einheitlichen Personenkennzeichen. 1984 entschied der Bundesgerichtshof, dass dies verfassungswidrig ist.
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