Regelenergie
Die Regelenergie oder Regelleistung ist ein Vorrat an Strom, mit dem Schwankungen im Stromnetz ausgeglichen werden. Die Stromnetzfrequenz muss immer stabil bei 50 Hertz liegen. Wenn sich die Erzeugungs- und die Verbrauchsmenge an Strom nicht die Waage halten, ist das Gleichgewicht gestört und dieser Zustand muss schnell behoben werden. Dafür sind die Übertragungsnetzbetreiber zuständig; sie stellen sicher, dass genügend Regelenergie bereitgehalten wird.
- Positive und negative Regelleistung
- Verschiedene Arten von Regelenergie
- Ausschreibung von Regelenergie
- Verwandte Themen
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Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelenergie dient zum Ausgleich von Schwankungen im Stromnetz.
- Positive und negative Regelenergie: Je nachdem, ob zu viel oder zu wenig Strom im Netz ist und dementsprechend Energie hinzugefügt oder abgezogen werden muss.
- Übertragungsnetzbetreiber schreiben ihren Bedarf an Regelenergie regelmäßig aus und Stromerzeuger können ihren Strom dafür bereitstellen.
- Bei einem Ungleichgewicht im Stromnetz muss die Regelenergie innerhalb von 30 Sekunden bereitstehen.
Positive und negative Regelleistung
Ist die Frequenz im Netz zu niedrig und muss demzufolge mehr Strom eingespeist werden, greifen Übertragungsnetzbetreiber auf positive Regelenergie zurück. Ist die Netzfrequenz hingegen erhöht, muss die Einspeisung gedrosselt oder überschüssige Energie abgeführt werden – in diesem Fall spricht man von negativer Regelleistung.
Verschiedene Arten von Regelenergie
Je nachdem, wie schnell die Regelenergie zur Verfügung stehen muss, trägt sie andere Bezeichnungen. Insgesamt gibt es drei Regelenergiequalitäten:
- Primärregelenergie: Sie kommt als erstes zum Einsatz und muss schnell – innerhalb von 30 Sekunden – zur Verfügung stehen, um das Netz zu stabilisieren.
- Sekundärregelenergie: Mit der Sekundärregelenergie wird eine Störung bis zu 5 Minuten lang ausgeglichen.
- Minutenreserve: Sollte darüber hinausgehend weitere Regelleistung notwendig sein, kommt die Minutenreserve zum Einsatz. Diese ruft der Übertragungsnetzbetreiber mindestens 15 Minuten lang in voller Höhe ab.
Sollte sich die Stromfrequenz im Netz nicht innerhalb von 60 Minuten stabilisiert haben, ist nicht mehr der Übertragungsnetzbetreiber zuständig, sondern der Verursacher der Schwankung. Dieser muss dann das Unter- oder Überangebot ausgleichen. In diesem Fall spricht man von Stundenreserve. Den Ausgleich kann der Verursacher beispielsweise dadurch erreichen, dass er eigene Kraftwerke verstärkt oder reduziert arbeiten lässt. Eine andere Option ist es, Strom dazuzukaufen und einzuspeisen – oder ihn zu verkaufen. Eine Störung, die länger als 60 Minuten dauert, kann beispielsweise auf dem Komplettausfall eines Kraftwerkblocks beruhen.
Ausschreibung von Regelenergie
Die Übertragungsnetzbetreiber müssen innerhalb einer Regelzone dafür sorgen, dass stets 2.500 bis 3.500 Megawatt Regelenergie zur Verfügung stehen. Um diese Menge zu erreichen, schreiben die Übertragungsnetzbetreiber ihren Bedarf regelmäßig aus.
Wie häufig wird ausgeschrieben?
Am Regelenergiemarkt schreiben Übertragungsnetzbetreiber ihren Bedarf an der Primärreserve wöchentlich aus, den für die Sekundär- und Minutenreserve sogar täglich.
Wie hoch wird Regelenergie vergütet?
Nach der Ausschreibung finden Regelenergieauktionen statt, bei denen Stromerzeuger auf die ausgeschriebenen Mengen an Primär-, Sekundär- und Minutenreserve bieten können. Die Preise für Regelenergie liegen allgemein über dem für Normalstrom, was den Regelenergiemarkt für Produzenten attraktiv macht.
Die Stromverbraucher zahlen mit ihren Netznutzungsentgelten auch für die Regelleistung und damit für die garantierte Stabilität des Stromnetzes.
Die Leistungspreisauktion
Das Verfahren zur Verteilung der Regelleistung auf verschiedene Stromanbieter ist in zwei Schritte untergliedert. Zunächst findet die Leistungspreisauktion statt. Die Anbieter, die teilnehmen möchten, nennen ihren Preis für das Bereithalten des Stroms.
Der Übertragungsnetzbetreiber geht bei der anschließenden Auswahl aufsteigend vom günstigsten Gebot aus. Es bekommen so viele Anbieter einen Zuschlag, bis die benötigte Menge an Regelenergie abgedeckt ist.
Anbieter, die einen Zuschlag bekommen haben, verpflichten sich damit, den Strom vorrätig zu halten, damit der Übertragungsnetzbetreiber im Falle einer Instabilität schnell auf die Regelenergie zugreifen kann. Diese Vereinbarung gilt bis zur nächsten Auktion.
Jeder Stromanbieter bekommt allein für das Bereithalten des Stroms den Leistungspreis vergütet, den er auf der Auktion genannt hatte.
Erbringung der Regelenergie und Arbeitspreis
Die Stromproduzenten müssen vor der Leistungspreisauktion zwei Gebote abgeben: zum einen den Leistungspreis für das Bereithalten des Stroms und zum anderen den Arbeitspreis für den tatsächlich bereitgestellten Strom.
Im nächsten Schritt werden die Anbieter, die bei der Leistungspreisauktion den Zuschlag bekommen haben, nach der Höhe ihres zuvor gebotenen Arbeitspreises sortiert. Benötigt der Übertragungsnetzbetreiber Regelenergie, geht er wiederum aufsteigend nach dem Arbeitspreis vor. Diesen bekommen die Anbieter gezahlt, sobald sie Regelenergie geliefert haben.
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