Netznutzungsentgelt
Wer Strom oder Gas bezieht, zahlt immer auch ein sogenanntes Netznutzungsentgelt – kurz Netzentgelt. Der Kostenbestandteil macht knapp ein Drittel des Strompreises und rund ein Fünftel des Gaspreises aus. Die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte der einzelnen Netzbetreiber werden regelmäßig im Internet veröffentlicht.
- Was sind Netznutzungsentgelte?
- Netzentgelte staatlich reguliert
- Netzentgelt schwankt je nach Region
- Die Entwicklung der Netznutzungsentgelte
- Verwandte Themen
- Weiterführende Links
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lieferung von Strom und Gas in die Haushalte findet über ein Verteilernetz statt, das den Netzbetreibern gehört und gegen eine Gebühr von den Strom- sowie Gasanbietern genutzt werden kann.
- Die Entgelt für die Netznutzung schwanken je nach Region.
- Das Netzentgelt für Strom hat in den letzten Jahren ebenso immer wieder neue Höhen erreicht wie das Netznutzungsentgelt für Gas.
Was sind Netznutzungsentgelte?
Netznutzungsentgelte werden von Netzbetreibern für die Nutzung, den Ausbau und die Instandhaltung der Strom- und Gasnetze erhoben. Darüber hinaus sind die Kosten für Zählerinstallation, Ablesung und Abrechnung enthalten. Die Netznutzungsentgelte werden gemeinsam von den Verbraucherinnen und Verbrauchern im jeweiligen Verteilnetz getragen.
Wie hoch die im Einzelnen NNE ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise vermiedene Netzentgelte (Vergütungen für dezentrale Erzeugungsanlagen), Netz- und Kapazitätsreserven, Verlustenergie und Blindleistung. Darüber hinaus wird das Netzentgelt auch für die individuellen Kosten der Netzbetreiber verwendet, also beispielsweise für Personal. Daher unterscheidet sich die genaue Kostenstruktur von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.
Wer zahlt die Netzentgelte?
Verbraucherinnen und Verbraucher entrichten Gas- und Strom-Netzentgelte für alle genutzten Netze. Dies soll nachfolgend am Stromnetznutzungsentgelt für private Haushalte verdeutlicht werden. Diese befinden sich im Niederspannungsnetz und müssen für alle übergeordneten Ebenen des Stromnetzes zahlen. An das Mittel- oder Hochspannungsnetz angeschlossene Gewerbe- und Industriebetriebe entrichten hingegen lediglich für eine oder zwei Ebenen Gebühren.
Stromintensive Unternehmen zahlen nach Paragraf 19 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Nebenkosten. Dafür müssen sie pro Jahr mindestens 7.000 Stunden dauerhaft am Netz hängen und mehr als zehn Gigawattstunden Strom verbrauchen. Wie hoch der Rabatt ausfällt, hängt von der Höhe der jährlichen Nutzungsstunden ab.
Schon gewusst?
Stromspeicher sind ab dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme für 20 Jahre vom Netznutzungsentgelt befreit. Von dieser Regelung profitieren alle Speicher, die zwischen dem 4. August 2011 und dem 4. August 2026 in Betrieb genommen wurden, beziehungsweise werden.
Netzentgelte staatlich reguliert
Da es sich bei den Energienetzen um natürliche Monopole handelt, überwacht der Staat die Netzentgelte für Gas und Strom, um Missbrauch zu unterbinden. Um Netzbetreiber zu Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen zu bewegen, greift die als Behörde zuständige Bundesnetzagentur auf das Instrument der Anreizregulierung zurück. Im Detail bedeutet dies, dass die Behörde Erlösobergrenzen für die Durchleitung von Energie festlegt, welche die Netzbetreiber nicht überschreiten dürfen. Die zulässigen Preise ermittelt die Bundesnetzagentur auf Basis der Netzentgeltverordnungen (StromNEV und GasNEV).
Die Erlösobergrenze stellt die Summe aus den von der Regulierungsbehörde geprüften Netzkosten, einem regulatorischen Gewinn (als Eigenkapitalverzinsung bezeichnet) und jährlichen Anpassungen dar. Die zulässige Obergrenze bezieht sich auf den Gesamterlös und wird durch eine Kostenprüfung bei den Unternehmen ermittelt. In echten Härtefallen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Anpassung des Netznutzungsentgelts für Strom oder Gas zu beantragen. Jeder Netzbetreiber muss jedoch seine Kosteneffizienz belegen und gegebenenfalls verbessern.
Damit die Effizienzsteigerung nicht zu Lasten der Netzqualität und -stabilität geht, sieht die Bundesnetzagentur im Rahmen der Anreizregulierung auch Zu- oder Abschläge auf die Netzerlöse in Abhängigkeit zur Netzqualität vor. Für Netzbetreiber soll damit ein Anreiz geschaffen werden, die Erlöse aus den Durchleitungen in den Ausbau und die Qualitätssicherung ihrer Netze zu investieren.
Netzentgelt schwankt je nach Region
Die von den Regulierungsbehörden festgesetzten Netzentgelte für Strom und Gas können regional stark schwanken. Insbesondere in ländlichen Regionen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher im Vergleich zu Ballungszentren deutlich höhere Gebühren in Kauf nehmen. Der Grund: Auf einen Kilometer Leitungslänge kommen weniger Abnehmerinnen und Abnehmer, auf deren Schultern sich die Kosten verteilen. Darüber hinaus mussten Energieversorger beispielsweise in Ostdeutschland stark in den Netzausbau investieren. Auch das hat Auswirkungen auf die Höhe der Netzentgelte, was regionale Unterschiede nach sich zieht.
Für die Durchleitung von 4.000 kWh Strom können sich Preisunterschiede bezüglich der Netzentgelte von fast 300 Euro pro Jahr ergeben. Im Gasbereich schwanken die Netzentgelte bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh ähnlich stark. In die Angebotskalkulation der Versorger fließt dieser Umstand ein, sodass in Gebieten mit hohen Netzentgelten auch höhere Strom- und Gaspreise zu erwarten sind.
Die Entwicklung der Netznutzungsentgelte
Die Strom-Netzentgelte haben in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Im Jahr 2013 mussten Haushaltskundinnen und -kunden noch ein Netzentgelt von durchschnittlich 6,52 Cent pro Kilowattstunde entrichten. Zum Jahr 2024 stiegen die Netznutzungsentgelte für Strom um mehr als 23 Prozent an. Im Jahr 2025 zeichnet sich eine leichte Senkung der durchschnittlichen Stromnetzgebühren ab.
Grund für die weiter gestiegenen Netznutzungsentgelte für Strom sind in erster Linie der im Zuge der Energiewende dringend notwendige Ausbau der Energienetze.
Die Netzgebühren für Gas sind im gleichen Zeitraum ebenfalls angestiegen. Wurden im Jahr 2013 im Bundesschnitt noch rund 1,5 Cent/kWh fällig, waren es 10 Jahre später bereits 1,9 Cent/kWh. Im Jahr 2025 zeichnet sch eine starke Erhöhung der Gasnetzgebühren ab, da viele Gasnetzbetreiber hohe Abschreibungen vor dem Hintergrund des geplanten Rückbaus der Gasnetze vorgenommen haben.
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