Leistungsmessung
Leistungsmessung gibt es nur bei Kunden, die sehr große Mengen Strom oder Gas beziehen, also im Gewerbe- und Industriebereich. Üblicherweise werden Leistungsmessgeräte bei Abnahmestellen ab 100.000 kWh (Strom) und ab 1.500.000 KWh (Gas) installiert. Mit diesen speziellen Geräten wird anders als bei Privathaushalten nicht nur der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) gemessen, sondern alle 15 Minuten wird die Leistung, also die gleichzeitige Entnahme aus dem Stromnetz, in Kilowatt (kW) ermittelt.
- Gerechte Energieversorgung
- Kann ich eine Leistungsmessung beantragen?
- Aus der ¼-Stunden-Messung ergibt sich das Lastgangprofil
- Bemessung des Leistungsentgeltes
- 96-Stunden-Messung
Das Wichtigste in Kürze
- Um eine optimale Versorgung dieser Großkunden sicherzustellen, führen Stromanbieter Spitzenleistungsaufnahmen durch.
- Als 1/4-Stunden-Leistung wird die jeweils im Verlauf einer Viertelstunde durchschnittlich in Anspruch genommene Wirkleistung bezeichnet.
- Lastgangwerte werden in Echtzeit oder einmal im Monat ausgelesen und dienen als Grundlage für die Erstellung der Stromrechnung.
Leistungsmessung zur gerechten Energieversorgung
Die regelmäßige Messung des Energieverbrauchs ist notwendig, da die Versorgungsnetze für eine bestimmte Versorgungsleistung konzipiert sind. Denn Gewerbekunden haben einen gesteigerten Energiebedarf. Um diesem gerecht zu werden, führen Stromanbieter Spitzenleistungsaufnahmen durch, um eine optimale Versorgung dieser Großkunden sicherzustellen. Über einen längeren Zeitraum werden dazu Messungen durchgeführt, die zeigen, welche maximale Strommenge in Spitzenzeiten benötigt wird und somit regelmäßig bereitgestellt werden muss. Darüber hinaus wird die Angabe für die Berechnung eines bedarfsgerechten Leistungstarifs benötigt.
Kann ich eine Leistungsmessung beantragen?
Im Normalfall kommt Ihr aktueller Stromversorger auf Sie zu und wird Ihnen ab einem jährlichen Verbrauch von 100.000 kWh einen Leistungsmesszähler installieren lassen.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von jedem Elektriker einen solchen Zähler installieren zu lassen (insofern die technischen Voraussetzungen stimmen). Sie müssen allerdings in diesem Fall die Kosten selbst tragen.
Vorab sollten Sie jedoch mit dem Stromversorger Rücksprache halten, da eine Leistungsmessung nur dann sinnvoll ist, wenn Sie mindestens zweimal pro Jahr über 30 KW als monatliche Spitzen Leistung kommen. Nur dann können Sie die vergünstigte Konzessionsabgabe von 0,11 Cent pro kWh geltend machen (bei herkömmlichen Gewerbetarifen liegt diese bei 1,99 Cent pro kWh).
Was ist eigentlich ein Kilowatt beziehungsweise eine Kilowattstunde?
Um es einmal im Kleinen zu rechnen, hier ein Beispiel aus dem Haushalt: Auf einem Föhn steht beispielsweise 2000 Watt. Das heißt, die Leistung des Föhns beträgt im Betrieb 2000 Watt oder 2 Kilowatt. Föhnt man nun eine Stunde, verbraucht man 2 kW * 1h = 2 Kilowattstunden (kWh). Man hat also zwei kWh Strom verbraucht. Wird der Föhn hingegen nur 15 Minuten benötigt, ergibt sich folgende Rechnung: 2 kW * 0,25 h = 0,5 kWh. Der Energieverbrauch ist zwar geringer, die Leistung während des Betriebs bleibt jedoch bei 2 kW.
Aus der ¼-Stunden-Messung ergibt sich das Lastgangprofil
Die Leistungen der Maschinen, Lüftungen oder Kühlanlagen sind natürlich im Gewerbe- und Industriebereich um einiges höher, aber es gilt dasselbe Prinzip: Um den Verbrauch in kWh zu berechnen, wird die Watt bzw. Kilowattzahl aller Verbraucher addiert und mit der Betriebszeit multipliziert.
Diese Addition wird bei der Leistungsmessung ganzjährig alle 15 Minuten durchgeführt. Es wird ein sogenanntes Lastgangprofil erstellt, anhand dessen auch der Verbrauch nachträglich überprüft werden kann. Üblicherweise werden diese Lastgangwerte in Echtzeit oder einmal im Monat ausgelesen und dienen als Grundlage für die Erstellung der Stromrechnung.
Bemessung des Leistungsentgeltes
Als 1/4-Stunden-Leistung wird die jeweils im Verlauf einer Viertelstunde durchschnittlich in Anspruch genommene Wirkleistung bezeichnet. Diese wird von einem Zähler in einem Messintervall von 15 Minuten gemessen und angezeigt. Für die Abrechnung wird der Wert auf 0,1 kW gerundet.
Überschreitet die in Anspruch genommene 1/4-Stunden-Leistung in mindestens zwei Monaten des Abrechnungszeitraumes 30 kW, wird das Leistungsentgelt für den betreffenden Abrechnungszeitraum nach gemessener 1/4-Stunden-Leistung berechnet. Die Errechnung des Leistungsentgeltes erfolgt so: Man multipliziert die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene 1/4-Stunden-Leistung (Kilowatt) mit dem Leistungspreis (Euro/kW und Jahr), teilweise wird auch die höchste monatliche Leistungsspitze genommen.
96-Stunden-Messung
Bis vor kurzem gab es darüber hinaus die Messung über 96 Stunden. Hier entsprach die Anzahl der Leistungswerte den Kilowattstunden, die der Kunde im Verlauf von jeweils zusammenhängenden 96 Stunden bezogen hat. Der Zähler maß die Anzahl im 60-Minuten-Takt. Dabei war der höchste gemessene Wert für das Abrechnungsjahr maßgebend. Diese Technik ist jedoch veraltet, da die 15-Minuten-Messung viel genauer ist.
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