Energieaudit
Ein Energieaudit DIN EN 16247-1 ist seit 2015 für betroffene Unternehmen verpflichtend und muss das Audit alle vier Jahre wiederholen. Wenn kein Auditnachweis besteht, können empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 € erteilt werden. Hier erfahren Sie was der Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist, wann Unternehmen einen Audit durchführen müssen, welche Kosten bei einem Energieaudit anfallen und alle weiteren wichtigen Informationen.
- Energieaudit – was ist das?
- Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
- Wie werden Energieaudits eingeleitet?
- Was passiert während und nach dem Energieaudit?
- Wer führt den Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch?
- Anforderungen
- Energieaudit Kosten
- Energieaudit Checkliste
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Energieaudit wird ein Energieprofil des Unternehmens erarbeitet, bevor im Anschluss Empfehlungen zu Einsparungsmöglichkeiten ausgesprochen werden.
- Alle großen Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet, aber auch kleinere Betriebe (KMU) können von der Energieaudit-Pflicht betroffen sein.
- Das gesamte Energieaudit vom ersten Gespräch bis zur Abgabe des Berichts kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
- Die Kosten des Energieaudits sind sehr stark auf die Größe und Struktur des Unternehmens abhängig.
Energieaudit – was ist das?
Seit 2015 sind große Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet (Energieauditpflicht), ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen. Hierbei wird ein Energieprofil des Unternehmens erarbeitet, bevor im Anschluss Empfehlungen zu Einsparungsmöglichkeiten ausgesprochen werden. Ziel des Vorgangs ist es, die Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union zu steigern. Allerdings profitieren auch die Unternehmen finanziell davon, wenn sie nach dem Energieaudit die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen. Das Energieaudit gehört zu den Energiedienstleistungen (EDL). Wer bereits unabhängig vom Audit erfahren will, wie sein Unternehmen bei den Strom- und Gaskosten Geld sparen kann, der nutzt den Vergleichsrechner von Verivox für Gewerbestrom und Gewerbegas. Als Großabnehmer für Industriestrom oder Industriegas profitieren Sie von einer individuellen Beratung.
Ab welcher Betriebsgröße ist ein Energieaudit DIN EN 16247-1 Pflicht?
Alle großen Unternehmen sind zu einem Energieaudit verpflichtet. Über unseren Schnelltest können Sie kostenlos ermitteln, ob Ihr Unternehmen einer möglichen Auditpflicht unterliegt. Große Unternehmen sind in Abgrenzung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dadurch definiert, dass sie
- entweder mindestens 250 Vollzeitbeschäftigte haben
- oder einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro und eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro erwirtschaften.
Allerdings können auch wesentlich kleinere Betriebe (KMU) von der Energieaudit-Pflicht betroffen sein. Beträgt nämlich die öffentliche Beteiligung an einem Unternehmen 25 Prozent oder mehr, dann gilt es nicht mehr als KMU. So können auch kleine GmbHs, die für eine Stadt arbeiteten, gezwungen sein, einen Audit durchführen zu lassen. Wer ein Energieaudit durchführen muss wird unter anderem im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) beschrieben.
Großunternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Eine Ausnahme von der Regel sind Unternehmen, die zwar per Definition groß sind, aber bereits ein Energie- oder Umweltmanagement (DIN EN ISO 50001 oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach „Eco-Managemement and Audit Scheme“ – EMAS) haben oder ein solches gerade einführen. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht zum Audit verpflichtet sind, können freiwillig eine Prüfung durchführen und diese sogar fördern lassen. Ein betrliebliches Energiemanagement ist übrigens Pflicht für den Spitzenausgleich.
Wie werden Energieaudits eingeleitet?
Die erste Aufgabe des Energieauditors besteht darin, Umfang und Ziele des Energieaudits mit dem Unternehmen abzuklären. Während eines ersten Gesprächs gilt es, eine ganze Reihe Fragen zu unterschiedlichen Parametern zu klären, die das Audit betreffen. Dazu gehören beispielsweise der Detailierungsgrad des Vorgangs oder der Zeitrahmen. Außerdem müssen konkrete Vereinbarungen zum Datenschutz und anderen sensiblen Themen getroffen werden. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt, Mitarbeiter über das anstehende Audit zu informieren und einen Angestellten zu wählen, der dem Auditor während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite steht.
Was passiert während und nach dem Energieaudit?
Nach den ersten Gesprächen stellt das Unternehmen dem Auditor die energierelevanten Daten zur Verfügung. Er wertet diese aus, bevor es vor Ort im Unternehmen zu Messungen kommt. Zu den Daten gehören beispielsweise Energielieferverträge, aber auch die Mitarbeiteranzahl und Betriebszeiten. Bei der Prüfung vor Ort geht es nicht nur um die Erfassung von Daten, sondern darum, dass der Auditor ein Verständnis für die energieverbrauchenden Arbeitsbedingungen und -abläufe und den Energieverbrauch gewinnt. So gehört neben den Messungen von elektronischen Gerätschaften und des Energieverbrauchs auch das Beobachten und Befragen von Mitarbeitern zu den Aufgaben des Auditors.
Nach Abschluss aller Messungen muss der Auditor
- die gesammelten Daten analysieren,
- sie nach den abgesprochenen Vorgaben bewerten und
- in einem Abschlussbericht Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz aussprechen.
Der Bericht wird an die Geschäftsführung gegeben. Es empfiehlt sich aber, auch die am Audit beteiligten Personen über die Ergebnisse zu informieren.
Das gesamte Energieaudit vom ersten Gespräch bis zur Abgabe des Berichts kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Die Durchführung dieses Prozesses wird von der BAFA überprüft. Sollte keiner erfolgen, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro die Folge sein. Die Umsetzung der vom Auditor vorgeschlagenen Maßnahmen ist allerdings nicht verpflichtend, wenngleich ein Unternehmen, das diese durchführt und im Bereich Energiemanagement tätig wird, langfristig finanziell davon profitiert. Daher wird eine Optimierung des Energieeinsatzes empfohlen.
Wer führt den Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch?
Ein Unternehmen, das zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet ist, muss mindestens eine Person zu einem Energiebeauftragten benennen. Dieser Energiebeauftragte kann sowohl eine unternehmensinterne als auch eine unternehmensexterne natürliche oder juristische Person sein. Da dem Energiebeauftragten die Verantwortung für die Koordination des Energieaudits obliegt, muss das Unternehmen sicherstellen, dass ihm alle nötigen Informationen zugänglich sind – insbesondere die für die Erfassung der Daten.
Welche Anforderungen an den Energieauditor gibt es?
Energieauditoren müssen neutral, unabhängig und selbstverständlich qualifiziert sein. Der Titel ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Daher bedarf es einer Prüfung der genannten Kriterien, bevor ein Unternehmen eine Person als Energieauditor einsetzen kann.
Unabhängig und neutral bedeutet vor allem, dass der Auditor das Unternehmen hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral berät. Es ist also nicht zulässig, dass ein Auditor Provisionen oder andere geldwerte Vorteile von Unternehmen annimmt oder einfordert, dessen Produkte oder Dienstleistungen er anschließend für Energiesparmaßnahmen empfiehlt. Bei Auditoren, die unternehmensexterne Experten sind, muss sichergestellt sein, dass sie nicht unmittelbar an den Tätigkeiten beteiligt sind, die dem Energieaudit unterzogen werden.
Qualifiziert ist ein Energieauditor dann, wenn Ausbildung und praktische Erfahrungen eine ausreichende Fachkunde zur Durchführung eines Energieaudits sicherstellen. Unter die befähigenden Ausbildungen fallen Hoch- und Fachhochschulanschlüsse in den Ingenieurs- und Naturwissenschaften sowie passende Meisterprüfungen und Technikerprüfungen, beispielsweise im Bereich Heizungstechnik. Genügend praktische Erfahrung ist dann gegeben, wenn der zukünftige Auditor eine mindestens dreijährige, eigenverantwortliche und hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt hat, die zum Erwerb von relevanten Kenntnissen beigetragen hat.
Energieaudit Kosten
Hier lassen sich keine pauschalen Aussagen oder Angaben machen, es kommt sehr stark auf die Größe und Struktur des Unternehmens an. Jedoch ist ein Energieaudit auch immer eine gute Einsparmöglichkeit in dem die Energieeffizient verbessert wird. Selbst kleinere Unternehmen, die nicht einer Verpflichtung unterliegen, können so mehrere Tausend Euro im Jahr sparen. Bei kleineren Unternehmen reicht das Energieaudit DIN EN 16247-1.
Energieaudit Checkliste
- Ist Ihr Unternehmen ein produzierendes Gewerbe?
- Hat Ihr Unternehmen bereits ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001?
- Werden 25% oder mehr Kapital oder Stimmrechte des Unternehmens direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert?
- Haben Sie Partner- oder verbundene Unternehmen oder sind andere Unternehmen an Ihrem Unternehmen beteiligt?
- Beschäftigten Sie zusammen mit Ihren Partner- oder verbundenen Unternehmen 250 Personen oder mehr? Trifft dies auch für mind. zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre zu?
- Erwirtschafteten Sie zusammen mit Ihren Partner- oder verbundenen Unternehmen mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz?
- Betrug die Jahresbilanzsumme (Gesamtkapital) Ihres Unternehmens zusammen mit Ihren Partner- oder verbundenen Unternehmen mehr als 43 Mio. EUR?
- Treffen beide Kriterien (Umsatz und Bilanzsumme) für mind. zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre zu?
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