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Atomgesetz

Das Atomgesetz regelt nicht nur den Umgang mit radioaktiven Stoffen, sondern auch den langfristigen Ausstieg aus der Atomenergie. Damit ist es eine wichtige Voraussetzung für die Energiewende in Deutschland.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was ist das Atomgesetz?
  3. Gegenstände des Atomgesetzes
  4. Änderungen des Atomgesetzes
  5. Atomgesetz nach den Ausstieg
  6. Verwandte Themen
  7. Weiterführende Links
  8. Jetzt Stromtarif sichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1960 regelt das Atomgesetz den Umgang mit Kernenergie und radioaktiver Strahlung in Deutschland.
  • Seit 2002 ist der Ausstieg aus der Atomenergie im Atomgesetz festgeschrieben.
  • Seit 2011 sind im Gesetz die Abschaltdaten aller AKWs genannt.

Was ist das Atomgesetz?

Das „Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren“, kurz Atomgesetz (AtG), trat 1960 in Kraft. Das Bundesgesetz regelt darin die Nutzung von Kernenergie und ionisierenden Strahlen, womit es wesentlich sowohl für den Betrieb als auch die Abschaltung von Atomkraftwerken (AKWs) ist. Das Atomgesetz wurde im Laufe der Zeit mehrmals verändert. So ist in ihm seit 2011 auch der Zeitplan für die Abschaltung aller noch in Deutschland aktiven Atomkraftwerke festgehalten.

Gegenstände des Atomgesetzes

Das Atomgesetz regelt die zivile Nutzung der Kernenergie. Es behandelt alle Aspekte rund um den Gebrauch der Kernenergie zur Stromgewinnung, aber auch den Schutz vor und die medizinische Nutzung von radioaktiver Strahlung. Der Bau und die Verwendung von Atomwaffen sind nicht Gegenstand des Atomgesetzes.

Unter anderem beinhaltet das Gesetz:

  • eine Definition radioaktiver Stoffe
  • Vorschriften zur Überwachung der Stoffe (unter anderem die Ein- und Ausfuhr radioaktiver Stoffe, inklusive Transport und Lagerung)
  • die Zuständigkeiten verschiedener Behörden
  • Haftungsfragen
  • Bußgeldvorgaben

In den Überwachungsvorschriften sind auch Vorgaben für den Betrieb von Kernkraftwerken enthalten. Die letzten Änderungen des Atomgesetzes beziehen sich vor allem auf Paragraf 7 AtG, der die Genehmigung von Kernenergieanlagen regelt; er enthält seit 2011 auch den Zeitplan für den Ausstieg aus der Atomenergie.

Änderungen des Atomgesetzes

Änderungen am Atomgesetz hatten und haben Auswirkungen auf die Nutzung der Kernenergie in Deutschland. Zu den wichtigsten gehören die Neuregelungen, die zum einen 2002 im Zuge des Atomkonsenses und zum anderen 2011 unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe in Japan vorgenommen wurden.

Novellierung 2002

Die Änderungen im Jahr 2002 schrieben fest, was die deutsche Bundesregierung und deutsche Stromkonzerne zwei Jahre zuvor im sogenannten Atomkonsens vereinbart hatten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • kein Neubau von kommerziellen Atomkraftwerken
  • 32 Jahre Regellaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke
  • Höchstmenge von 2,62 Millionen Gigawattstunden Strom, die alle Atomkraftwerke in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 bis zu ihrer Abschaltung noch maximal produzieren dürfen
  • regelmäßig durchzuführende Sicherheitsüberprüfungen
  • neue Bestimmungen für den Umgang mit ausgedienten Brennelementen
  • höhere Haftungsverpflichtungen für die Betreiber von Kernkraftwerken

Viele dieser neuen Bestimmungen waren in gewissem Umfang flexibel auslegbar; beispielsweise war eine Umverteilung der Reststrommengen von älteren Kernkraftwerken auf neuere möglich. Letztlich hat dies zur Folge, dass der Ausstieg aus der Atomenergie zwar beschlossen ist, aber noch nicht absehbar ist, wann dieser Prozess tatsächlich abgeschlossen sein wird.

Änderungen nach Fukushima

Im März 2011 verursachten ein Erdbeben und ein darauf folgender Tsunami im japanischen Atomkraftwerk Fukushima die größte Reaktorkatastrophe seit dem Störfall in Tschernobyl im Jahr 1986. In den Monaten danach wurde in Deutschland zuerst eine Sicherheitsprüfung aller noch aktiven Atomkraftwerke angeordnet; schließlich erließ der Gesetzgeber die 13. Änderung des Atomgesetzes, die den finalen Ausstieg aus der Kernenergie vorsieht. Diese trat am 6. August 2011 in Kraft und enthielt nun zum ersten Mal ein verbindliches Datum für den Ausstieg aus der Kernenergie: Ende 2022 sollen die letzten AKWs abgeschaltet werden.

Das Atomgesetz nach dem Ausstieg aus der Atomenergie

Nach Ende der Kernenergienutzung zur Stromgewinnung bleibt das Atomgesetz weiterhin relevant, denn die Frage, wo die radioaktiven Abfälle aus den Kraftwerken gelagert werden sollen, ist bislang ungeklärt. Die bisherigen innerdeutschen Endlager haben sich als ungeeignet herausgestellt. Bis 2031 soll eine vom Bundestag eingesetzte Kommission neue Standorte festlegen; die Einlagerung soll 2051 beginnen. Das Atomgesetz wird also noch mindestens einige Jahrzehnte – und wahrscheinlich sogar für kommende Generationen – relevant bleiben.

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