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Inhalt dieser Seite
  1. So berechnen Sie den Strompreis
  2. Grundgebühr und Arbeitspreis
  3. Abschlagszahlungen werden mit dem Strompreis verrechnet
  4. Stromkosten: Wie wir die Strompreise für den Vergleich der Angebote berechnen

So berechnen Sie den Strompreis

Seit der Liberalisierung des Strommarkts im Jahr 1998 können Verbraucher ihren Stromanbieter frei wählen. Dennoch hat bisher nur eine Minderheit der Stromkunden schon einmal den Anbieter gewechselt. Gut ein Drittel der Haushalte wird nicht mehr vom örtlichen Grundversorger beliefert. Ein Grund dafür ist, dass Stromrechnungen nicht immer einfach nachzuvollziehen sind. Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 wurden den Versorgern zwar neue Pflichten für die Erstellung von Stromrechnungen auferlegt, die für eine bessere Verständlichkeit sorgen sollen. Angesichts der vielen Informationen, die nun auf den Abrechnungen enthalten sein müssen, kann das Lesen der Stromrechnung dennoch zu einer Herausforderung werden. Hier ein paar Tipps, mit denen sich leichter verstehen lässt, wie die Anbieter den Strompreis (in kWh) berechnen.

Grundgebühr und Arbeitspreis

Ein Stromtarif besteht in der Regel aus zwei Bestandteilen. Die Grundgebühr deckt unter anderem die Kosten für den Stromzähler ab. Je nach Anbieter wird die Grundgebühr als monatliche oder jährliche Kosten ausgewiesen. Zusätzlich gibt es den Arbeitspreis, der üblicherweise in Cent pro kWh angegeben wird. Wenn die Versorger den Strompreis berechnen, wird der Arbeitspreis mit der Anzahl der verbrauchten Kilowattstunden (Stromverbrauch) multipliziert und die Grundgebühr dazu addiert. In der Regel sind die Steuern und Abgaben, die einen Großteil des gesamten Strompreises ausmachen, in dieser Strompreisberechnung schon enthalten. Wird der Betrag netto ausgewiesen, kommt noch die Mehrwertsteuer hinzu.

Abschlagszahlungen werden mit dem Strompreis verrechnet

Ein häufiger Irrtum bei der Berechnung des Strompreises ist, dass die monatlichen Abschlagszahlungen dem tatsächlichen Strompreis entsprechen. Die Abschlagszahlungen sind jedoch nur ein vorläufiger Schätzwert, der auf der Endabrechnung mit dem wirklich angefallenen Stromverbrauch in kWh berechnet wird. Liegen die Abschlagszahlungen über den Kosten, erhält der Kunde eine Rückzahlung. Übersteigt der tatsächliche Stromverbrauch die Abschlagszahlungen, muss eine Nachzahlung geleistet werden. Diese Berechnung findet sich ebenfalls auf der Stromrechnung wieder.

Stromkosten: Wie wir die Strompreise für den Vergleich der Angebote berechnen

Bei Verivox lassen sich schnell und einfach die vor Ort verfügbaren Stromangebote vergleichen. Das wichtigste Kriterium ist der Strompreis, der jeweils für das erste Belieferungsjahr berechnet wird. Dazu wird die von den Nutzern eingegebene Kilowattstundenzahl (Verbrauch) mit dem Arbeitspreis multipliziert und die Grundgebühr addiert. Zusätzlich werden Neukundenrabatte und Bonuszahlungen abgezogen. Diese Zahlungen werden in den meisten Fällen nur im ersten Vertragsjahr fällig. Wer sich dauerhaft niedrige Strompreise und Stromkosten sichern möchte, sollte sich daher regelmäßig die aktuellen Strompreise berechnen lassen und prüfen, ob günstigere Angebot vorliegen. Grundsätzlich kann jeder Haushalt unabhängig von der Höhe des Verbrauchs von einem Stromvergleich profitieren: Der Wechsel des Stromanbieters zu einem günstigeren Stromtarif spart viel Geld pro Jahr ein.

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Mehr rund um Strom

  • Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.

    Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.

    Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden.
  • 1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.

    Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.

  • Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.

    Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
    Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie.
  • Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.

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