Informationen zur Krise am Strommarkt bis 2023!
- Warum stiegen die Strompreise während der Energiekrise so stark?
- Wann sinken die Strompreise wieder?
- Die Strompreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte
- Warum gab es während der Krise so wenige gute Angebote?
- Kann ich aktuell mit einem Stromwechsel sparen?
- Hier erfahren Sie sofort, wann es sich lohnt zu sparen
- Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
- Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
- Maßnahmen des Gesetzgebers während der Krise
Warum stiegen die Strompreise während der Energiekrise so stark?
Der Ukraine-Krieg hat die bereits im Jahr 2021 begonnene Entwicklung steigender Rohstoffpreise noch weiter verschärft. Dadurch wurde die Stromerzeugung mit Gas- und Kohlekraftwerken, die rund 40 Prozent der deutschen Stromproduktion ausmacht, deutlich teurer. Die Folge war ein Anstieg der Strompreise im Großhandel. Das bekamen auch die Haushalte in Deutschland zu spüren. Die Strompreise für Haushalte sind innerhalb von 12 Monaten so stark gestiegen wie nie zuvor.
Wann sinken die Strompreise wieder?
Die Strompreise für Haushalte stiegen während der Energiekrise deutlich an, sind aber mittlerweile wieder abgesunken. Dennoch befinden sie sich auf einem höheren Niveau als vor der Stromkrise. Wann die Preise langfristig wieder absinken, ist schwer zu sagen.
Während der Krise wurden einige Maßnahmen ergriffen, die den Preisanstieg abmildern sollten:
- Die EEG-Umlage von 3,72 Cent/kWh wurde zur Jahresmitte 2022 abgeschafft, was den Kostenanstieg für Haushalte abgedämpft hat.
- Die Strompreisbremse sollte die Haushalte noch weiter entlasten. Im Jahr 2023 wurden 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf einen Preis von 40 Cent/kWh gedeckelt. Der Rest wurde zum Preis Ihres damaligen Stromtarifs abgerechnet. Sparte man Strom ein, sank der Teil des Verbrauchs, der mit dem höheren Preis berechnet wurde.
Die Strompreisentwicklung für bundesdeutsche Haushalte
Warum gab es während der Stromkrise so wenige gute Angebote im Stromvergleich?
Die Energiekrise traf die Stromversorger hart. Die Einkaufspreise für Strom verteuerten sich massiv, sodass viele Stromanbieter keine guten Neukundenangebote machen konnten.
Kann ich aktuell mit einem Stromwechsel sparen?
Das hängt von Ihrem aktuellen Stromtarif, dem Wohnort und dem jährlichen Stromverbrauch ab. Diese Informationen finden Sie am schnellsten auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Es ist jedoch möglich, dass Ihr aktueller Stromversorger seither die Strompreise erhöht hat. Diese höheren Preise sollten Sie beim Stromvergleich berücksichtigen.
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Tarifwahl: Lange Preisgarantie oder Kurzfrist-Vertrag?
Kurzfristige Tarife wie den Strom-Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Energieversorgers können Sie innerhalb von zwei Wochen kündigen. Allerdings können auch die Preise jederzeit, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen, steigen. Tarife mit längeren Laufzeiten und Preisgarantien bieten Planungssicherheit – dafür kann in Krisenzeiten das Preisniveau höher sein.
Was kann ich tun, wenn mein Anbieter die Preise erhöht?
Bei einer Preiserhöhung sollten Sie aktiv werden und Anbieter vergleichen. Wer eine Strompreiserhöhung erhält, hat ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht und kann zum Zeitpunkt der Preisänderung den Vertrag beenden. Haben Sie eine passende Alternative gefunden, sollten Sie wegen der kurzen Fristen selbst kündigen. Dazu reicht eine formlose Textnachricht. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt per Einschreiben.
Wie entlastete der Gesetzgeber während der Stromkrise Verbraucherinnen und Verbraucher?
Mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro brachte die Bundesregierung Anfang September 2022 ein drittes großes Entlastungspaket auf den Weg. Folgende Maßnahmen waren darin enthalten:
- Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 Prozent – befristet bis Ende März 2024. Darüber hinaus wurde die zum 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne um ein Jahr nach hinten verschoben. Hinzu kam die Gaspreisbremse und eine Einmalzahlung im Dezember.
- Ebenso wurde eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch geplant. Finanziert wurde dies durch die Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne am Strommarkt.
- Als Nachfolge für das 9-Euro-Ticket wurde ein bundesweites Nahverkehrsticket für 49 Euro eingeführt.
- Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 für das erste und zweite Kind um jeweils 18 Euro monatlich auf 237 Euro angehoben.
- Rentner erhielten einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung von 200 Euro.
- Für Wohngeldempfänger gab es einen zweiten Heizkostenzuschuss. Zum 1. Januar 2023 wurde außerdem das Wohngeld reformiert, sodass mehr Menschen davon profitieren.
- Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wurde zum 1. Januar 2023 umgewandelt in ein sogenanntes Bürgergeld, das mit rund 500 Euro monatlich für einen Alleinstehenden höher ausfiel als der Hartz-IV-Regelsatz.
- Für Beschäftigte mit geringem Einkommen griff die volle Höhe der Sozialbeiträge im Jahr 2023 erst ab einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro.
- Die Homeoffice-Pauschale wurde entfristet. Pro Homeoffice-Tag wurde ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 600 Euro jährlich, möglich.
- Die inflationsgetriebene kalte Progression bei der Einkommenssteuer sollte durch eine Änderung des Tarifverlaufs abgebaut werden.
- Darüber hinaus können Beschäftigte ihre Rentenbeiträge seit 2023 als Sonderausgaben voll absetzen. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.
- Zusätzliche Zahlungen der Arbeitgeber an die Beschäftigten wurden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von Steuern und Abgaben befreit.
Um Bürger und Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten, hatte die Bundesregierung bereits zuvor zwei Entlastungspakete geschnürt:
- Die Absenkung der EEG-Umlage auf null ab 1. Juli 2022 sollte den Anstieg bei den Strompreisen bremsen.
- Beschlossen wurde eine befristete Erhöhung der Pendlerpauschale von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Fahrtkilometer. Die Regelung galt rückwirkend zum 1. Januar.
- Darüber hinaus wurde die Werbungskostenpauschale rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer stieg von 9.984 Euro auf 10.347 Euro.
- Finanzschwache Haushalte bekamen einen Heizkostenzuschuss. Alleinlebende Wohngeldempfänger erhielten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 270 Euro zu ihren Heizkosten. Für Zwei-Personen-Haushalte waren es 350 Euro, für Studierende mit BAföG sowie Bezieher von Aufstiegs-BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe 230 Euro.
- Hilfen für ärmere Familien: Ab Juli 2022 erhielten Kinder und Jugendliche in Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, 20 Euro Kindersofortzuschlag pro Monat.
- 9-Euro-Ticket: In den Monaten Juni, Juli und August 2022 fuhren Fahrgäste für 9 Euro monatlich beliebig oft in allen Verkehrsmitteln des ÖPNV und das bundesweit.
- Tankrabatt: Im gleichen Zeitraum wurde die Energiesteuer auf Sprit befristet gesenkt. Der Liter Benzin kostete so rund 30 Cent weniger, ein Liter Diesel rund 14 Cent.
- Energiepreispauschale: Alle einkommensteuerpflichtigen Beschäftigten erhielten im September 2022 eine Einmalzahlung von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Die Auszahlung erfolgte über den Arbeitgeber und musste versteuert werden.
- Kindergeldbonus: Das Kindergeld wurde einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben. Die Auszahlung erfolgte im Juli 2022 über die Familienkassen.
- Zuschuss zu Sozialleistungen: Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung erhielten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Wer Arbeitslosengeld bezog, bekam im Juli einmalig 100 Euro ausgezahlt.