Stromanbieter kündigen und wechseln
Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Strom ab 0,23 Euro/kWh
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Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Würzburg, 97084
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro
Einsparung: 895,83 Euro
(Stand: 17.09.2024) -
Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
Verivox ist Preis-Champion und Branchensieger
Zum achten Mal in Folge hat die Tageszeitung DIE WELT und die Beratungs- und Analysegesellschaft ServiceValue den Titel Preis-Champion in Gold an Verivox vergeben. Damit ist Verivox auch 2024 die Nr. 1 der Vergleichsportale. Bereits in den Jahren 2017 bis 2023 haben die Heidelberger in der Gesamtwertung den bestmöglichen Status in Gold erreicht.
So haben wir gerechnet
Wohnort: Würzburg, 97084
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Energie Spar Smart Premium B, Kosten im ersten Jahr: 765,05 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Würzburg AG Frankenstrom Komfort, Kosten: 1.660,88 Euro
Einsparung: 895,83 Euro
(Stand: 17.09.2024)
- Stromanbieter kündigen
- Fristen
- Formen der Kündigung
- Kostenlose Mustervorlagen
- Mustervorlage: Fristgerechte Kündigung
- Gleich Kündigungsschreiben erstellen
- Kündigen bei Umzug
- Selbst kündigen – ja oder nein?
- Garantierte Versorgungssicherheit
- Jetzt Stromtarif sichern
- Das ist Verivox
Stromanbieter kündigen
Für Verbraucher gibt es verschiedene Gründe, um den Stromanbieter zu kündigen. Mit einem Stromvergleich und anschließendem Wechsel zu einem neuen Stromanbieter lassen sich ganz leicht mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Außerdem können Sie bei einer Strompreiserhöhung durch den Stromanbieter mit einem Sonderkündigungsrecht reagieren und mit einem neuen Stromanbieter sparen. Dies gilt auch, wenn Sie einen Umzug planen. Mit Verivox erfahren Sie, welche Fristen Sie beim Kündigen beachten sollten. Neben den hilfreichen Tipps zur Kündigung haben wir eine Mustervorlage, die Sie nutzen dürfen, um den Stromanbieter problemlos zu kündigen.
Infolge der gesetzlichen Regelungen für faire Verbraucherverträge ist es seit dem 1. Juli 2022 einfacher für Sie, im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossene Verträge online zu kündigen. In unserer Übersicht finden Sie diejenigen Anbieter, die uns mit der Bereitstellung einer Kündigungsmöglichkeit nach § 312k Abs. 2 BGB beauftragt haben. Mit Klick auf den Anbieter werden Sie umgehend auf die Kündigungsseite des Unternehmens weitergeleitet und können dort direkt online kündigen.
Stromanbieter kündigen: Welche Fristen müssen Sie beachten?
Wenn Sie zum ersten Mal mit dem Gedanken spielen den Stromanbieter zu wechseln, dann sind Sie aktuell Kunde bei der örtlichen Grundversorgung. Laut der Stromgrundversorgungsverordnung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 StromGGV) besteht bei der Kündigung der Grundversorgung eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Sollten Sie nach dem Stromvergleich einen günstigen Anbieter gefunden haben, zu dem Sie wechseln wollen, dann sollten Sie selbst keine Kündigung einreichen, da der neue Stromanbieter die Kündigung bei der Grundversorgung übernimmt. So laufen der Wechsel und die Kündigung reibungslos ab.
Sollten Sie hingegen bereits Kunde bei einem anderen Stromanbieter sein, dann besteht hier in der Regel eine Kündigungsfrist von bis zu 3 Monaten. Dabei sollten Sie neben der Kündigungsfrist auch die Mindestvertragslaufzeit im Stromvertrag beachten. Bei einem Stromanbieterwechsel übernimmt auch hier der neue Anbieter die Kündigung. Dennoch gibt es Fälle, bei denen Sie selbst kündigen sollten.
Gerade bei einer Strompreiserhöhung durch Ihren bisherigen Anbieter gelten besondere Bedingungen. Sobald der Stromanbieter Ihnen eine Strompreiserhöhung mitgeteilt hat, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Eintritt der Preisänderung. Allerdings sollten Sie so schnell wie möglich kündigen und einen neuen Stromanbieter wählen, denn der Wechsel dauert einige Tage.
Beachten Sie dabei, dass Sie mit einer außerordentlichen Kündigung auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung hinweisen. Da die Kündigung sehr kurzfristig ist, sollten Sie selbst kündigen. So können Sie im Anschluss zu einem neuen Stromanbieter wechseln und sparen.
In welcher Form den Stromanbieter kündigen?
Um den Stromanbieter zu kündigen genügt in der Regel eine formlose Textnachricht. Die Kündigung sollte dabei die folgenden Angaben enthalten:
- Ihren Namen und Anschrift
- Name und Anschrift des Stromanbieters
- Kunden- und Zählernummer
- Kündigungsgrund mit fristgerechtem Kündigungszeitpunkt
- Bitte um Bestätigung der Kündigung
- Ort und Datum
- Unterschrift
Im Fall einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie den Grund und ihr Sonderkündigungsrecht zusätzlich hervorheben, z.B.:
- Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung zum TT.MM.JJJJ in Anspruch.
- Wegen Umzug zum TT.MM.JJJJ nehme ich mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch.
Am sichersten können Sie sich sein, wenn Sie die Kündigung in Briefform per Einschreiben versenden. Sie können Sie das Eingangsdatum der Kündigung genau zurückverfolgen. Als Verbraucher dürfen Sie allerdings auch per E-Mail oder Fax kündigen, ohne dass eine Unterschrift vorhanden sein muss. Diese Form der Kündigung muss von Stromanbietern akzeptiert werden. Es ist ratsam eine Bestätigung in der E-Mail bzw. im Fax einzufordern – auch wenn der Anbieter dazu laut Gesetz in der Pflicht steht. Sollte sich der Stromanbieter daraufhin nicht im Laufe von zwei Wochen melden (sofern die erste Kündigung 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist versendet wurde), schicken Sie sicherheitshalber eine neue Kündigung per Einschreiben.
Übrigens darf der Grundversorger laut Gesetz keine zusätzlichen Gebühren im Falle einer Kündigung und Anbieterwechsel verlangen (§ 20 Abs. 3 StromGGV). Dies gilt auch für weitere Stromanbieter (§20a Abs. 3 EnWG).
Verträge, die Sie online, d.h. im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossen haben, können Sie auch online kündigen. In unserer Anbieterübersicht finden Sie diejenigen Anbieter, die uns mit der Bereitstellung einer Kündigungsmöglichkeit beauftragt haben. Mit Klick auf den Anbieter gelangen Sie direkt auf die Kündigungsseite des Unternehmens und können dort online kündigen.
Kostenlose Mustervorlage für die Kündigung beim Stromanbieter
Wenn Sie den Stromanbieter selbst kündigen müssen, dann haben wir für Sie verschiedene Mustervorlagen zur fristgerechten Kündigung. Diese können Sie einfach herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und versenden:
Mustervorlage: Fristgerechte Kündigung
[Anschrift Ihres Stromanbieters] (außer bei E-Mail)
Kundennummer: [Ihre Kundenummer]
Zählernummer: [Ihre Zählernummer]
[Datum]
Kündigung meines Stromvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag fristgerecht zum [Kündigungszeitpunkt TT.MM.JJJJ]. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Nur in dringenden Fällen sollten Sie „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ in der Kündigung schreiben.
Um es noch bequemer zu machen, können Sie den Anbieter online mit dem Service von Aboalarm kündigen. Füllen Sie alle erforderlichen Felder aus und senden Sie so die Kündigung direkt an den Stromanbieter. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Vorlage zu bearbeiten, um so bspw. den genauen Kündigungstermin anzugeben oder auf ein Sonderkündigungsrecht zu verweisen.
Direkt online kündigen
Stromanbieter kündigen bei Umzug: Was beachten?
Wenn Sie umziehen und aus diesem Grund den Stromanbieter kündigen wollen, sollten Sie folgendes beachten:
- Informieren Sie sich vor dem Umzug, ob Ihr bisheriger Anbieter Sie nicht weiterhin beliefern kann und ein Sonderkündigungsrecht möglich ist
- Sie sollten möglichst frühzeitig kündigen; am besten sechs Wochen vor dem Umzug
- Notieren Sie den Zählerstand der alten und neuen Wohnung
- Informieren Sie sich beim Stromanbieterwechsel über den Umzugstermin; am besten auch sechs Wochen vor Umzug
- Beachten Sie die Bestimmungen und Fristen in Ihrem Stromvertrag (AGB)
Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gilt in der Regel dann, wenn sich der neue Wohnort nicht mehr im Versorgungsgebiet des aktuellen Stromanbieters befindet oder durch den Umzug eine Preiserhöhung entsteht.
Stromanbieter selbst kündigen – ja oder nein?
In den meisten Fällen kündigt der neue Stromanbieter Ihren aktuellen Stromvertrag. Deshalb sollten Sie nur in bestimmten Fällen den Stromanbieter selbst kündigen:
- Wenn Ihnen weniger als 4 Wochen zum Ende der Kündigungsfrist bleiben
- Wenn Sie Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung wahrnehmen möchten
- Bei Umzug
Garantierte Versorgungssicherheit nach der Kündigung
Nach der Kündigung und dem Wechsel, müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Ihnen der Strom abgestellt wird. Denn die Stromversorgung wird durch den Gesetzgeber garantiert, sodass immer die Grundversorgung bei einem Ausfall durch den neuen Stromversorger einspringen muss. Durch den Wechsel und die Kündigung müssen auch keinerlei Arbeit am Stromzähler oder an bestimmten Leitungen verrichtet werden.
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Sicherheit durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Schutz durch Preisgarantie
Die Preise am Markt steigen. Achten Sie daher bei Ihrem Wechsel auf die Preisgarantien des jeweiligen Tarifs. So können Sie sich bis zu 24 Monate Preisgarantie sichern und müssen sich keine Sorgen um eine Preiserhöhung machen.
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Flexible Vertragslaufzeiten
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Schnell und sicher wechseln
Mehr rund um Strom
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.
Wir sind persönlich für Sie da!
06221 777 00 10
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
Wochenende 9:00 - 22:00 Uhr
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