Zählermiete
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Wenn Energieversorger Zähler zum Messen des Stromverbrauchs in Gebäuden installieren, fallen Gebühren an, die im Zuge einer sogenannten Zählermiete umgelegt werden. Die Höhe der Zählermiete ist dabei unabhängig vom Verbrauch und wird entweder vom Hauseigentümer oder von den Mietern getragen.
Wofür gibt es die Zählermiete?
Zähler werden für jede Wohneinheit benötigt, um je nach verwendeter Energie den Strom-, Wasser- und Gasverbrauch aufzeichnen zu können. Die Zählermiete soll nicht nur Kosten für die Installation, sondern auch das Ablesen, die Verwaltung und die Abrechnung decken. Im Eigenheim kommt der Besitzer für die Kosten auf. Im Mietbereich werden diese häufig auf die Mieter umgelegt – zumeist im Rahmen der Betriebskosten. Für die Installation der Zähler ist hingegen der Vermieter alleine verantwortlich. So hat dieser die Möglichkeit zu entscheiden, ob er Zähler kauft oder mit Zahlung einer regelmäßigen Zählermiete leiht.