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Stromdiebstahl: Hoher Stromverbrauch durch Stromklau

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Nichtsahnend öffnen Sie Ihre Stromrechnung. Sie kennen schließlich - zumindest ungefähr - Ihren Verbrauch. Diesmal waren Sie ganz besonders sparsam, um den Verbrauch und damit die Kosten noch weiter zu senken. Dann der Schock: Ihre Stromrechnung ist viel höher als bisher; Sie haben weitaus mehr Strom verbraucht wie zuvor. Wenn Ihnen ein solches Szenario widerfährt und Sie sich nicht erklären können, wieso die Stromrechnung so hoch ist, dann sollten die Alarmglocken klingeln. Denn hier kann es sich um Stromdiebstahl handeln. Jetzt gilt es zu handeln - Stromdiebstahl: Was tun?

Stromdiebstahl: Zwei Tatvarianten sind möglich

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Stromdiebstahl erst einmal um die unerlaubte Entziehung elektrischer Energie. Diese Entziehung elektrischer Energie ist nach § 248c StGB diebstahlähnliches Vergehen bzw. Delikt. Dabei müssen Sie zwischen zwei Varianten unterscheiden. Zum einen liegt ein Stromdiebstahl vor, wenn ein eigenmächtiges Anzapfen durch das gezielte Anschließen eines physikalisch passenden Stromleiters vorliegt. Zum anderen zählt auch die Überbrückung des Stromzählers oder einer vom Energieversorger zuvor entfernten Sicherung als Stromdiebstahl respektive als Entziehung elektrischer Energie nach § 248c.

Vorsicht: Versehen oder Arbeitsfehler möglich

Dass Deine Stromrechnung zu hoch ist, kann allerdings auch auf einem Versehen fußen. So ist es schon vorgekommen, dass im Zuge von nachträglichen Anbau- oder Umbaumaßnahmen Stromzähler falsch zugewiesen wurden. Dann laufen plötzlich einzelne Räume oder Stromverbrauchsquellen über den Zähler des Nachbarn. Oftmals ist die Entziehung elektrischer Energie aber bewusst herbeigeführt worden. Wurde einem Deiner Nachbarn zum Beispiel die Energiezufuhr vom Stromversorger gesperrt, könnte er sich bei Ihnen bedient haben, Dabei ist es unerheblich, ob sich der Stromdieb direkt an der Verkabelung zu schaffen gemacht hat, oder ob er den Stromdiebstahl mit Mehrfachsteckdosen und Verlängerungskabeln begeht. In beiden Fällen handelt es sich um Stromdiebstahl nach StGB § 248c.

Stromdiebstahl: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre

Stromdiebstahl bzw. die Entziehung elektrischer Energie ist dabei beileibe kein Kavaliersdelikt. Denn ein Diebstahl ist immer eine Straftat; die gesetzliche Grundlage hierfür ist im § 242 StGB formuliert. Demnach begeht eine Person einen Diebstahl, wenn sie einer anderen Person eine fremde bewegliche Sache entwendet bzw. wegnimmt. Eine strafbare Handlung dieser Art wird vom Gesetzgeber mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Wichtig ist hierbei, dass selbst der Versuch schon strafbar ist.

Dieses Strafmaß gilt auch bei nachgewiesenem Stromdiebstahl, wobei der subjektive Tatbestand aber immer sowohl Vorsatz als auch Zueignungsabsicht beinhalten muss. Diese Prämisse ist im § 15 StGB explizit niedergeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Grundlage für die Anwendung des Strafmaßes findet sich eben im § 248c StGB; dieser Paragraf wurde im Oktober 1953 in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Ob dabei letztendlich ein Schaden entstanden ist, spielt keine Rolle. Denn dieser Umstand ist für die Erfüllung des diesbezüglichen Tatbestands nicht erforderlich.

Mit diesem einfachen Trick Stromdieb überführen

Bevor Sie sich allerdings mit den Faktoren Stromdiebstahl und Strafe auseinandersetzt, sollten Sie erst einmal sicherstellen, dass es sich in der Tat auch um einen Stromdiebstahl handelt. Denn ein Verdacht ist noch lange kein Beweis. Sollten Sie also einen entsprechenden Verdacht haben, können Sie mit einfachen Tricks überprüfen, ob Sie tatsächlich Opfer eines Stromdiebs geworden sind. Die Vorgehensweise ist dabei denkbar einfach und erfolgversprechend. Schalten Sie einfach sämtliche Stromverbrauchsquellen in Ihrer Wohnung aus und werfen anschließend einen Blick auf Ihren Stromzähler. Dieser sollte sich jetzt nicht mehr drehen. Diese Stichprobe können Sie mehrmals täglich zu unterschiedlichen Zeiten wiederholen.

Sollte es sich wirklich um einen dreisten Stromdiebstahl handeln, werden Sie das auf diesem Wege feststellen können. Auch wenn Sie den anfangs unerklärlichen Stromverbrauch jetzt enttarnt haben, so wissen Sie aber immer noch nicht, wer der Stromdieb ist. Aber auch das können Sie verhältnismäßig leicht herausbekommen.

Einen Stromdiebstahl nachweisen

Sie können zum Beispiel auch einfach Ihre Sicherungen ausschalten, wenn Sie das Haus verlassen. Kehren Sie dann wieder heim und die Sicherungen sind wieder eingeschaltet, wissen Sie sofort, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Eine andere Erklärung, warum jemand Ihre Sicherung wieder eingeschaltet haben soll, lässt sich hier wohl nur schwer finden. Das Ausstellen der eigenen Sicherungen ist dabei gerade in den Abendstunden ein probates Mittel, um einen Stromdieb zu identifizieren.

Denn bei Dunkelheit wird ein Stromdieb garantiert aktiv, um eine Lichtquelle und womöglich noch den Fernseher mit Strom zu versorgen. Je nachdem wo sich der Sicherungskasten und der Stromzähler befinden, können Sie sich auch auf die Lauer legen und Ihren Stromzähler nach dem Abschalten der Sicherungen beobachten, um den Stromdieb quasi auf frischer Tat zu ertappen und so den Stromdiebstahl nachweisen. Sie benötigen hier nur ein wenig Geduld, um den dreisten Stromdiebstahl nach StGB § 248c aufzudecken und den Übeltäter zu identifizieren.

Stromdiebstahl: Vermieter, Versorger und Polizei

Wenn Sie einen begründeten Verdacht haben oder direkt einen Stromdiebstahl nachweisen können, sollten Sie dann auch sofort diesen Stromdiebstahl melden. Zum einen müssen Sie auf schnellstem Wege Ihren Vermieter und auch den Stromversorger informieren. Sie können aber zum anderen auch natürlich selbst der Polizei einen Stromdiebstahl melden bzw. direkt bei der Polizei anzeigen. Der Stromversorger selbst kann aber nur dann direkt aktiv werden, wenn direkt am Stromzähler manipuliert wurde. Anders verhält es sich, wenn sich der Stromdieb an den Hausleitungen, die rechtlich dem Vermieter gehören, zu schaffen gemacht hat. Denn hier ist der Vermieter in der Pflicht, den Stromdieb rechtlich zu belangen. Und nicht nur das. Sollte der Stromdiebstahl doch durch Arbeitsfehler beispielsweise im Rahmen von Umbauten erfolgt sein, muss der Vermieter laut der aktuellen Rechtsprechung schnellstmöglich nachbessern.

Adhäsionsverfahren bei Stromdiebstahl nutzen

Die Höhe des entstandenen Schadens sollte anschließend aber immer gemeinsam abgeschätzt werden, um für einen entsprechenden Ausgleich sorgen zu können. Ob Sie als Geschädigter aber Ihren Schaden ersetzt bekommst, ist nicht von vorne herein sicher, auch wenn der Täter vom Gesetzgeber eine Stromdiebstahl Strafe erhalten hat. Ihnen steht aber immer die Möglichkeit offen, Ihr Recht auf zivilrechtlichem Wege einzuklagen. Sie haben aber noch eine weitere Option. Denn auch das so bezeichnete Adhäsionsverfahren kann Ihnen hier entscheidend weiterhelfen. Bei diesem in der Strafprozessordnung (StPO) verankerten Verfahren können Sie als Geschädigter den Schadensersatzanspruch, der sich aus dem Stromklau ergibt, auch direkt im Strafverfahren geltend machen.

Sie müssen dieses Adhäsionsverfahren selbst beantragen und dabei den Grund des Anspruchs zuzüglich der Beweismittel schriftlich darlegen. Dieser Antrag wird vom Gesetzgeber wie eine Klage im bürgerlichen Rechtsstreit behandelt. Können Sie Ihre Schadensersatzforderung bzw. Ihren Schadensersatzanspruch begründen, gibt ihn das Strafgericht im Rahmen der Urteilsverkündung respektive der Stromdiebstahl Strafe statt; diese Entscheidung ist gleichbedeutend mit einem Urteil aus einem Zivilprozess bzw. einem bürgerlichen Rechtsstreit.