Strom ummelden – So geht‘s
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Für gewöhnlich müssen Verbraucher Strom nur dann ummelden, wenn sie umziehen. Doch auch, wenn es keine gesetzlichen Fristen gibt, sollten sich Verbraucher nach Möglichkeit einige Wochen im Voraus informieren und aktiv werden. Wer sich aber nicht rechtzeitig darum kümmert, seinem Energieversorger den Umzug zu melden, steht trotzdem nicht ohne Strom da. In diesem Fall liefert der Grundversorger Energie, wofür jedoch vergleichsweise hohe Kosten anfallen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bevor sie Strom ummelden, sollten Verbraucher prüfen, ob der alte Anbieter an die neue Wohnadresse liefern kann.
- Strom umzumelden ist für gewöhnlich über die Webseite oder die Hotline des Energieversorgers möglich.
- Bei einem Umzug besteht für Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht, wenn die neue Anschrift sich nicht im Versorgungsgebiet des Stromlieferanten befindet oder an der neuen Adresse höhere Preise anfallen.
- Auch wenn es früher gängige Praxis war, dürfen Vermieter Strom heutzutage aufgrund des Datenschutzes nicht mehr für ihre Mieter anmelden.
Strom ummelden vor einem Umzug: Was ist zu beachten?
Häufig können Verbraucher vor einem Umzug einfach den Strom ummelden und den alten Vertrag mitnehmen. Dabei sollten sie folgendermaßen vorgehen:
- Verfügbarkeit prüfen: Viele regionale Energieanbieter können nicht bundesweit Strom liefern. Daher sollten sich Verbraucher zunächst bei ihrem Stromlieferanten erkundigen, ob die neue Adresse in seinem Versorgungsgebiet liegt.
- Stromverbrauch kalkulieren: Bei einer Einschätzung des Stromverbrauchs in der neuen Wohnung empfiehlt es sich, die aktuellste Jahresabrechnung als Grundlage zu nehmen. Schließlich hängt der grundsätzliche Verbrauch vor allem von der Zahl elektronischer Geräte ab und weniger von einer etwas größeren oder kleineren Wohnung.
- Strompreise vergleichen: Ausgehend vom zu erwartenden Verbrauch bietet es sich an, einen Strompreisvergleich durchzuführen. Schließlich besteht die Möglichkeit, dass am neuen Wohnort andere Versorger bessere Konditionen bieten als der alte.
- Zählerstände erfassen: Wer umzieht, sollte sowohl beim Auszug aus der alten Wohnung als auch beim Einzug in die neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand notieren. Damit lässt sich verhindern, dass der Stromanbieter den Verbrauch schätzen muss – was meist nicht zu Gunsten des Kunden ausfällt.
- Strom ummelden: Entscheidet sich ein Verbraucher dafür, bei seinem bisherigen Versorger zu bleiben, muss er diesen über den Umzug informieren. Die meisten Anbieter stellen ihren Kunden dazu online ein Formular bereit, in dem diese ihre Vertragsnummer, die neue Anschrift sowie die Zählerstände eintragen müssen. Bei anderen Stromlieferanten gibt es eine Telefon-Hotline. Meist legen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters fest, bis wann dessen Kunden sich bei einem Umzug melden müssen. Für gewöhnlich gilt eine Frist von zwei bis vier Wochen vor dem Auszug.
Häufig besteht ein Sonderkündigungsrecht
Ziehen sie um, können Verbraucher in vielen Fällen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In zwei Fällen ist es Kunden möglich, einen bestehenden Vertrag vorzeitig zu kündigen. Zum einen darf eine Sonderkündigung erfolgen, wenn der Anbieter an die neue Adresse keinen Strom liefern kann. Außerdem dürfen Verbraucher frühzeitig kündigen, wenn sich der Strompreis durch den Umzug zu ihren Ungunsten ändert.
Greifen die oben genannten gesetzlichen Regelungen nicht, kommt es auf die Kulanz des Energielieferanten an. Am besten ist es, einen Blick in den bestehenden Vertrag beziehungsweise die Geschäftsbedingungen zu werfen. Das Sonderkündigungsrecht zu nutzen, ist generell empfehlenswert, wenn sich am neuen Wohnort deutlich günstigere Stromlieferanten finden lassen. Verbraucher sollten zudem daran denken, dass es einige Anbieter gibt, die den Liefervertrag im Fall eines Umzugs automatisch beenden.
Strom ummelden bei einem Mieterwechsel
In der Vergangenheit war es gängige Praxis, dass der Vermieter die Anmeldung beim Versorger übernimmt. Mit diesem Vorgehen konnten Immobilieneigentümer verhindern, dass sie unter Umständen den Strom für ihre Mieter bezahlen. Heutzutage verstößt dies aufgrund der inzwischen strengeren Datenschutzrichtlinien gegen geltende Gesetze. Außerdem gibt es ein Recht auf freie Vertragswahl. Daher obliegt es dem Mieter, sich um einen Versorger zu kümmern. Vergisst er, den Strom umzumelden, liefert der Grundversorger Energie. Allerdings lässt sich eine Ummeldung bis zu sechs Wochen rückwirkend vornehmen. Außerdem kann man den Grundversorgungstarif jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Strom ummelden auf eine andere Person
Ob sich ein Stromvertrag auf eine andere Person überschreiben lässt, hängt von der Unternehmenspolitik des Energielieferanten ab. Bei einigen Anbietern ist es problemlos möglich, den Vertrag weiterzugeben. Häufig existiert ein spezielles Formular für die Vertragsübernahme, das Verbraucher sich auf der Webseite des Versorgers herunterladen können. Einige Stromlieferanten gewähren diese Möglichkeit jedoch nicht. Bei ihnen muss der Nachmieter oder in der Wohnung verbleibende WG-Partner dann einen neuen Vertrag abschließen.