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Rückerstattung von Abschlagszahlungen bei geringem Stromverbrauch

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Die Abschlagszahlungen sind die regelmäßigen Zahlungen an den Stromversorger. Diese Zahlungen werden immer im Voraus bezahlt - entweder monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich. Die Abschlagshöhe wird dabei zum einen über den Strompreis des Energieversorgers und zum anderen über den Stromverbrauch des Kunden bestimmt. Bei einer Preis- oder Verbrauchsänderung ändert sich dementsprechend auch die Höhe des Abschlags. Zum Ende eines Jahres erhält der Stromkunde eine Jahresabrechnung. In dieser Jahresabrechnung werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen mit dem tatsächlichen jährlichen Verbrauch verrechnet. Wenn der jeweilige Haushalt weniger verbraucht hat, als vorausbezahlt wurde, erfolgt eine entsprechende Rückerstattung von Abschlagszahlungen. Zurückerstattet wird dabei die Differenz zwischen dem geschätzten und dem tatsächlichen Stromverbrauch.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Wechsel des Stromanbieters erfolgt die Abrechnung mit der letzten Rechnung.
  • Dabei werden die Vorauszahlungen dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber gestellt und es erfolgt eine Rückerstattung, wenn zu viel gezahlt wurde.
  • Die Sonderzahlung ist eine Art der Kaution, die Stromanbieter vereinzelt verlangen, ehe die Stromversorgung beginnt. Aufgrund des hohen Risikos für den Verbraucher wird hiervon aber abgeraten.

Rückerstattung der Abschlagszahlung bei Wechsel des Stromanbieters

Durch die hohen Strompreise wechseln viele Verbraucher ihren Stromanbieter. Wenn der Vertrag beim alten Stromanbieter gekündigt wurde, erhält der Kunde eine Abschlussrechnung. Aus dieser Rechnung geht der tatsächliche Verbrauch innerhalb des abgerechneten Zeitraums hervor. Dieser Verbrauch wird dann den gezahlten Abschlägen gegenübergestellt. Sollte der Betroffene für diesen Zeitraum zu viel bezahlt haben, erfolgt eine Rückerstattung der Abschlagszahlungen.

Sonder­abschlags­zahlung

Einige Stromanbieter verlangen von ihren Kunden eine sogenannte Sonderabschlagszahlung bzw. Kaution. Erst wenn diese Sonderabschlagszahlung erfolgt, die in einigen Fällen mehrere hundert Euro beträgt, beginnt die Stromversorgung. Eine Rückerstattung der Sonderabschlagszahlung kann erst am Ende der Vertragsdauer oder bei einem Tarifwechsel erfolgen. Bei solchen Zahlungen und auch bei langfristigen Abschlägen, z. B. für ein ganzes Jahr, trägt jedoch der Verbraucher das Insolvenzrisiko des Versorgers. Aus diesem Grund raten Verbraucherschützer von solchen Tarifen tendenziell ab.