Zerbrochene Energiesparlampe nicht mit Sauger entfernen
Lundquist Neubauer
Stand: 09.04.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Rostock - Ist eine Energiesparlampe heruntergefallen und zerbrochen, dürfen die Scherben nicht mit dem Staubsauger aufgenommen werden. Energiesparlampen enthalten hochgiftiges Quecksilber. Der Staubsauger könnte die ausgelaufenen Quecksilbertröpfchen besonders fein in die Luft verteilen, warnt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock.
Stattdessen sollten die Reste mit einem Stück Papier aufgenommen, die betreffende Stelle mit einem kleinen nassen Lappen gereinigt und alles zusammen in einem Schraubglas verschlossen werden. Das Glas und sein Inhalt müssen als Sondermüll entsorgt werden. Der Hausmüll und der Glascontainer sind für Energiesparlampen tabu.
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