Zahl der Strom-Selbstversorger steigt
Stand: 28.05.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Angesichts hoher Strompreise produzieren immer mehr Bürger und Unternehmen ihren Strom selbst. 2012 stammten in Deutschland schon elf Prozent (57 Terawattstunden) des Bedarfs aus Anlagen zur eigenen Stromversorgung, vor allem aus Solaranlagen, Blockheizkraftwerken und Windrädern.
Das berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Verweis auf eine noch unveröffentlichte Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und des Energiewirtschaftlichen Instituts Köln (EWI). 2008 habe der Eigenstrom-Anteil erst bei acht Prozent gelegen.
Da bisher für selbst verbrauchten Strom kaum Umlagen und Abgaben fällig werden, wachsen die Belastungen für die anderen Stromverbraucher. Daher will die Bundesregierung eine Mindestabgabe für neue Eigenstromverbraucher erheben: Bei Industrieunternehmen 20 Prozent der regulären Ökostrom-Umlage (derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde) und 50 Prozent der Umlage zum Beispiel für Supermärkte, die sich mit Solarstrom versorgen. Die Solarbranche droht wegen dieser ungleichen Behandlung mit Verfassungsklage. Auch der Bundesrat fordert Korrekturen.
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.