Wulff unterschreibt Gesetz zum Atomausstieg
Stand: 02.08.2011
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Berlin - Der Ausstieg aus der Atomkraft bis zum Jahr 2022 ist amtlich: Bundespräsident Christian Wulff hat das Gesetz für den endgültigen Abschied von der Kernenergie unterzeichnet. Wulff habe nach sorgfältiger Prüfung der Verfassungsmäßigkeit das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ausgefertigt, teilte sein Büro am Montag in Berlin mit.
Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es in den nächsten Tagen in Kraft treten. Auch die sieben weiteren Gesetze für die Energiewende habe Wulff in den vergangenen Tagen bereits unterzeichnet, bestätigte das Präsidialamt auf Anfrage.
Im Bundestag hatten Union, FDP, SPD und Grüne nach der Fukushima-Katastrophe gemeinsam in einem breiten Konsens für die radikale Kehrtwende in der Energiepolitik gestimmt. Anfang Juli passierte das Gesetzespaket den Bundesrat.
Acht bereits abgeschaltete ältere Atomkraftwerke bleiben stillgelegt, die übrigen neun AKW gehen schrittweise bis 2022 vom Netz. Mit dem Atombeschluss wurde als Folge der Katastrophe in Japan die erst im Herbst von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren zurückgenommen.
Die Reihenfolge der Abschaltung bei den neun verbleibenden Atommeilern sieht so aus: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg II, 2021 Grohnde, Brokdorf und Gundremmingen C sowie im Jahr 2022 Isar II, Neckarwestheim II und Emsland.
Bis September soll die Bundesnetzagentur entscheiden, ob eines der acht stillgelegten AKW für den Fall von Stromengpässen bis 2013 in Bereitschaft bleibt. Die stillgelegten Meiler sollen nach einer mehrjährigen Nachbetriebsphase, wo die Brennelemente abkühlen müssen, abgebaut werden. Das kostet mindestens 500 Millionen Euro pro AKW, die Konzerne haben dafür Milliarden-Rückstellungen gebildet.
Wulff hatte zuletzt die unzureichende Einbindung des Parlaments bei der Energiewende kritisiert. Man dürfe solche Entscheidungen nicht in "Koalitionsausschüsse oder bestimmte Sonderkommissionen verlagern", hatte das Staatsoberhaupt erklärt. Bei der Stilllegung der Atomkraftwerke müssten auch eigentumsrechtliche Fragen geprüft werden.
Die Atomkonzerne erwägen Milliarden-Schadenersatzforderungen gegen die Bundesregierung, weil ihnen einst zugesicherte Reststrommengen mit dem Ausstieg teilweise verfallen. Auch klagen RWE und E.ON gegen die Atomsteuer, die dem Staat jährlich 1,3 Milliarden Euro einbringen soll.
Der Atomausstieg ist Teil der Energiewende. Dafür hatte die schwarz-gelbe Regierung neben dem Atomgesetz sieben weitere Gesetze beschlossen, die Wulff zuletzt ebenfalls guthieß. So soll innerhalb von zehn Jahren der Ökostromanteil auf mindestens 35 Prozent verdoppelt werden. Streit mit den Ländern gibt es noch um die Kosten der energiesparenden Gebäudesanierung.
Unterdessen ging das Atomkraftwerk Isar II in Bayern nach der jährlichen Wartung wieder ans Stromnetz, wie der E.ON-Konzern am Montag in Hannover mitteilte. Beim Runterfahren vor zwei Wochen war eine Kühlpumpe ausgefallen. Nach Angaben von E.ON soll dies aber keine Auswirkung auf die Sicherheit des Atommeilers gehabt habe
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