Wohnrecht "schonend" ausüben: unnötige Stromkosten vermeiden
Stand: 10.01.2011
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Saarbrücken - Wem ein Wohnrecht zugestanden wird, muss damit grundsätzlich "schonend" umgehen. Dazu zählt beispielsweise auch, dass Wohnberechtigte unnötige Stromkosten vermeiden müssen, wenn der Wohnungseigentümer diese bezahlen muss, wie das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken entschieden hat. Es gebe jedoch keine generelle Verbrauchsobergrenze. Darüber hinaus müsse der bauliche Zustand des Hauses berücksichtigt werden (Az.: 1 U 247/09-58).
Das Gericht wies die Klage eines Hauseigentümers ab. Dieser hatte erklärt, dass eine Bewohnerin mit einem im Grundbuch eingetragenen Wohnrecht zu viel Strom verbrauche. Nach den Vertragsbestimmungen hatte der Eigentümer die Energiekosten zu tragen. Das OLG konnte er aber nicht von einem überzogenen Stromverbrauch überzeugen. Denn zum einen handele es sich um einen schlecht isolierten Altbau - und zum anderen musste die Wohnungsnutzerin ausschließlich mit Strom heizen.
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