Wie die Kosten der Energiewende begrenzt werden sollen
Stand: 11.11.2013
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Berlin - Union und SPD wollen die Ökostrom-Förderung mittelfristig grundlegend reformieren. Die Parteien einigten sich in den Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Energie am Wochenende auf die ungefähre Gestaltung der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Einige zentrale Punkte blieben allerdings noch offen.
Umfang des Ökostromausbaus
In diesem zentralen Punkt steht eine Einigung bislang aus. Wie hoch der Anteil von Ökostrom am gesamten Energieverbrauch sein soll, soll daher die große Runde der Koalitionsverhandlungen unter Leitung der Parteichefs festlegen. Daraus ergibt sich dann auch der genaue "Ausbaukorridor": Dieser legt grob fest, in welcher Geschwindigkeit das übergeordnete Ziel erreicht werden soll. Die Erneuerbare-Energien-Branche soll dadurch "einen verlässlichen Wachstumspfad" erhalten.
Höhe der Ökostromförderung
Sie soll weiter kontinuierlich sinken, um die Kosten zu begrenzen. Für Solaranlagen sinkt die Förderung dabei - wie schon bislang - stärker, wenn mehr Anlagen als vorgesehen gebaut werden. Die Förderung von Windstrom an Land soll gekürzt werden, und zwar vor allem an windreichen Standorten. Gleichzeitig soll der Ausbau auf "gute" Standorte konzentriert werden. Die Ausbauziele für Windkraft vor den Küsten werden eingestampft: Es sollen deutlich weniger Offshore-Anlagen, die bislang besonders hohe Einspeisevergütungen erhalten, gebaut werden. Die Förderung für Strom aus Biomasse soll deutlich zurückgefahren werden. Für bestehende Anlagen wird die Förderung nicht angetastet, es gilt Bestandsschutz.
Neue Fördermechanismen
Mittelfristig soll das Fördersystem umgebaut werden. Bislang garantiert der Staat den Betreibern von Ökostrom-Anlagen über 20 Jahre hinweg eine feste Vergütung für den gelieferten Strom. Ab 2018 soll die Höhe dieser Förderung über Ausschreibungen ermittelt werden. Den Zuschlag für den Ökostrom-Ausbau erhielte dann derjenige, der die geringste Förderung verlangt. Voraussetzung dafür ist allerdings der Erfolg eines Pilotprojekts dazu, das spätestens 2016 starten soll. Für sogenannte regelbare erneuerbare Energien, etwa Strom aus Wasserkraft und Biomasse, sollen die Anbieter künftig keine garantierte Vergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen sie den Strom selbst verkaufen und dann einen Aufschlag auf ihren Verkaufspreis erhalten.
Vorfahrt für Erneuerbare
Der sogenannte Einspeisevorrang für erneuerbare Energien soll bestehen bleiben: Ökostrom hat damit Vorfahrt vor Energie etwa aus Kohlekraftwerken. Kommt es zu Netzengpässen, sollen die Netzbetreiber Ökostrom-Anlagen aber leichter vom Netz nehmen können. Die dann fällige Entschädigung für den nicht produzierten Strom soll sinken.
Ausnahmen für die Industrie
Zahlreiche Unternehmen sind von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. Das führt dazu, dass die anderen Stromverbraucher - Privatkunden und kleinere Unternehmen - mehr für die Förderung zahlen müssen. Das gleiche gilt für Ausnahmen bei Netzentgelten. Diese Ausnahmen sollen nun eingeschränkt werden - ohne allerdings die stromintensive Industrie im internationalen Wettbewerb über Gebühr zu belasten.
Netzausbau
Der Ausbaukorridor für die Erneuerbaren soll Grundlage für den Netzausbau sein. Wie schon bisher soll ein Bundesbedarfsplan festlegen, wo und wie der Ausbau erfolgen soll. Zur Finanzierung sollen nicht nur die Ausnahmen bei den Netzentgelten zurückgefahren, sondern auch die Stromproduzenten an den Kosten beteiligt werden.
Energieeffizienz
Sie soll die zweite Säule der Energiewende werden und dafür sorgen, dass weniger Energie benötigt wird. Geplant ist für 2014 ein Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz. Die Förderung von Effizienzmaßnahmen über die staatliche Bank KfW soll ausgebaut werden, das Geld dafür aus Haushaltsumschichtungen kommen. Unter Finanzierungsvorbehalt steht der Vorschlag, die energetische Gebäudesanierung stärker steuerlich zu fördern - fünf Jahre lang mit je einer Milliarde Euro jährlich.
Stromsteuer
Die SPD will die Stromsteuer um 25 Prozent senken, um die Stromkunden sofort zu entlasten. Dem hat die Union bislang nicht zugestimmt, entscheiden muss die große Runde der Koalitionsverhandlungen.