Wichtiges Urteil zum Netzausbau: Gericht weist Klage zurück
Stand: 19.07.2013
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Leipzig/Erfurt - Wichtiges Urteil zum Netzausbau: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag Klagen gegen ein Großprojekt zurückgewiesen. Dabei geht es um ein den Weiterbau einer umstrittenen Stromtrasse durch den Thüringer Wald. Es handelt sich um die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Netzausbau (BVerwG 7 A 4.12).
Die Kläger, darunter die Thüringer Gemeinde Großbreitenbach hatten den Bedarf angezweifelt und auf technische Alternativen verwiesen. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Stromautobahn von Januar 2012 weise keine Mängel auf, die ihn unwirksam machen könnten, urteilten die Richter in letzter Instanz. Der umstrittene 57 Kilometer lange Abschnitt sei Teil einer nationalen Kuppelleitung mit "tragender Funktion" auch im europäischen Verbundnetz.
Die Trasse dient nach Angaben des Netzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH vor allem dem Transport von Windstrom von Nord nach Süd. Die Leitung solle nun wie geplant weitergebaut und im Jahr 2015 in Betrieb genommen werden, sagte Volker Kamm, Sprecher des Netzbetreibers 50Hertz Transmission. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Mai 2012 einen vorläufigen Baustopp abgelehnt. Danach wurde die Trasse weitergebaut.
Die Landrätin des Ilm-Kreises, Petra Enders (Linke), sagte, mit der Entscheidung des Gerichts würden die Ziele der Energiewende konterkariert. Die Verhandlung habe deutlich gemacht, dass durch die Trasse vor allem Strom aus Braunkohlekraftwerken und weniger Ökostrom transportiert werden solle. Enders schließt eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht aus.