Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Weiterhin Steuervorteile für Solaranlagen-Betreiber

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Nicht nur gut für die Umwelt: Trotz der geplanten Förderkürzung lohnen sich Solaranlagen auch steuerlich. Damit sich der Vorteil bezahlt macht, müssen sich die Betreiber jedoch als Unternehmer beim Finanzamt anmelden.

Eine Solaranlage ist nicht nur gut für das Klima, für Hausbesitzer lohnt sich eine solche Anlage auch steuerlich. Dieser Vorteil werde trotz der weiter sinkenden Einspeisevergütung gewährt, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin. So könnten etwa die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage über die übliche Nutzungsdauer - in der Regel 20 Jahre - abgeschrieben werden. Angesetzt werden könnten hier fünf Prozent jährlich.

Hinzu komme, dass private Stromproduzenten im Jahr der Anschaffung zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 Prozent der Anschaffungskosten geltend machen könnten. Außerdem bestehe die Möglichkeit, bis zu drei Jahre vor Anschaffung der Anlage einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag von maximal 40 Prozent der Anschaffungskosten steuermindernd in Ansatz zu bringen.

Betriebskosten von Steuer abziehen

Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf ihrem Privathaus errichten und den dort erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das heißt: Die Einnahmen aus der Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz seien einkommensteuerpflichtig. Allerdings könnten die Ausgaben, die durch den Betrieb der Anlage entstehen, als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dazu zählten etwa die laufenden Betriebskosten sowie die Kosten für Wartung, Reparatur, Finanzierung und Versicherung.

Ein Gewerbe anmelden müssten private Stromproduzenten in der Regel nicht. Sie seien aber verpflichtet, ihre unternehmerische Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen. Gewerbesteuer müsse in aller Regel erst gezahlt werden, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr übersteigt. Auch Umsatzsteuer müsse bei privaten Anlagen selten gezahlt werden. Liegen die Vorjahresumsätze unterhalb von 17.500 Euro, gelten die Betreiber als Kleinunternehmer. Bei diesen falle keine Umsatzsteuer an.