Weitere Strompreiserhöhungen angekündigt
Stand: 03.02.2016
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
(aktualisiert am 19.02.2016) Zum Jahresbeginn ging es los: Jeder fünfte Grundversorger erhöhte die Strompreise. Nun ziehen weitere nach: 54 Anbieter werden im Februar, März und April um rund 3 Prozent teurer. Für einen Musterhaushalt bedeutet dies jährliche Mehrkosten von 32 Euro.
Preiserhöhungen nur aufgeschoben
In den ersten vier Monaten des Jahres haben damit zusammengenommen knapp 225 Grundversorger ihre Preise um durchschnittlich rund 3 Prozent erhöht – das ist jeder vierte.
Als Grund führen viele Versorger gestiegene staatliche Umlagen ins Feld. So kletterte die Ökostrom-Umlage zum Jahreswechsel auf ein neues Rekordhoch. Gleichzeitig wurden in einigen Regionen Deutschlands die Netznutzungsentgelte für den Transport des Stroms zu den Haushalten zum Teil drastisch erhöht.
Demgegenüber stehen jedoch fallende Beschaffungspreise an den Strombörsen. Diese sind laut Statistischem Bundesamt zwischen Dezember 2014 und Dezember 2015 um rund 11 Prozent gesunken. Vor diesem Hintergrund hatte eine Reihe von Anbietern Ende letzten Jahres angekündigt, die Preise stabil zu halten.
„Nun wird deutlich, dass manche Versorger die Erhöhung der Strompreise nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben haben“, sagt Jan Lengerke, Mitglied der Geschäftsleitung bei Verivox.
Große Preisunterschiede zwischen den Anbietern
Wer jetzt eine Nachricht über eine Preiserhöhung erhält, sollte das starke Preisgefälle zwischen den Anbietern zum Wechsel nutzen. Ein Vierpersonenhaushalt, der aus der Grundversorgung in den besten Tarif mit fairen Bedingungen wechselt, spart bei einem Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden derzeit durchschnittlich 445 Euro im Jahr. Noch vor fünf Jahren betrug die jährliche Ersparnis nur rund 210 Euro.
In der Regel übernimmt der neue Anbieter die Abmeldung beim bisherigen Versorger. Wer schon einmal gewechselt und einen Vertrag mit längeren Laufzeiten und Kündigungsfristen gewählt hat, sollte im Falle einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und selbst kündigen.