Weitere Einigung im Rechtsstreit um Kohlekraftwerk Moorburg
Stand: 17.09.2010
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Hamburg - Im Verfahren um das zurzeit im Bau befindliche Kohlekraftwerk Moorburg konnte eine weitere Einigung erzielt werden. Vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht einigten sich der Energiekonzern Vattenfall und die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) auf einen Vergleich. Dies teilte ein Unternehmenssprecher am Freitag mit. Mit dieser Einigung wurde das letzte Klageverfahren von Vattenfall gegen die Umweltbehörde abgeschlossen.
Kern des Vergleichs ist den Angaben zufolge die Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die BSU. Demnach darf Vattenfall der Süderelbe so viel Wasser für Kühlzwecke abzweigen, wie das zum Zeitpunkt der Entnahme ökologisch vertretbar ist. Im Gegenzug akzeptiert der Energiekonzern strengere Sauerstoffgrenzwerte.
Zudem hat sich Vattenfall verpflichtet, einen sogenannten Hybrid-Kühlturm zu bauen, der die Kühlwasserentnahme und -wiedereinleitung in den Sommermonaten reduziere. Der Konzern plant, den Turm im Frühsommer 2013 in Betrieb zu nehmen. Der erste Block des Kraftwerks solle 2012 fertiggestellt werden, der zweite im Jahr darauf, erklärte der Sprecher.
Der Präses der Handelskammer Hamburg, Frank Horch, begrüßte den Kompromiss als "Sieg der Vernunft für die Energieversorgung im Norden". Er sei das "erfreuliche Ende eines unerfreulich langen Streits". Die Kühlturmlösung ermögliche den Betrieb des dringend benötigten Kraftwerks auch an wärmeren Sommertagen, sagte Horch.
Auch der Hamburger Sprecher des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Paul Schmid, sprach sich für den Bau des Kühlturms aus. Zugleich forderte er allerdings einen ganzjährigen Betrieb. "Wenn der Turm schon gebaut wird, dann soll er bitte auch das ganze Jahr betrieben werden, um die Elbe halbwegs optimal zu schützen", sagte Schmid. Der BUND kündigte Protestaktionen an.
Vattenfall hatte sich erst im August mit der Bundesregierung geeinigt, eine Klage wegen Investitionsbehinderungen vor dem Internationalen Schiedsgericht der Weltbank zu beenden.