Wärmepumpen-Heizung ist ab sofort förderfähig
Stand: 06.12.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Wer sein Haus mit Umweltwärme aus Erde, Wasser oder Luft beheizen möchte, kann ab sofort mit Zuschüssen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für eine Wärmepumpen-Heizung rechnen. Zwar tritt die neue Förderrichtlinie erst Anfang 2008 in Kraft, der Antrag muss jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Anlage gestellt werden. Dadurch sind bereits ab heute gebaute Anlagen förderfähig.
Während der Bundesverband Wärmepumpe die neue Förderung begrüßt, seien die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichend für die angepeilten Klimaschutzziele. Die sinnvolle Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien solle nur für Neubauten gelten, die nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden.
Dadurch werde der weitaus größte Teil des Einsparpotentials bei Sanierungen bestehender Gebäude nicht genutzt. Zusätzlich könne bereits ein etwas verbesserter Wärmeschutz-Standard eines Gebäudes die Nutzung Erneuerbarer Energien aushebeln. Statt Energieeinsparung und Erneuerbare Energien sinnvoll zu koppeln, würden sie gegeneinander ausgespielt.
Für Wärmepumpen seien im geplanten Gesetz darüber hinaus unnötig hohe Anforderungen festgelegt worden, die höher liegen als Anforderungen an andere Heizsysteme. Dadurch würden die Kosten für die Installation von Wärmepumpen einseitig in die Höhe getrieben.
Der BWP fordert unter anderem, dass für Wärmepumpen keine speziellen Strom- und Wärmemengenzähler zur Pflicht gemacht werden. Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) e.V., zum aktuellen Entwurf: "Das Wärmegesetz könnte ein klarer Schritt in Richtung energiesparendes Bauen und Wohnen sein. Wenn der Bundestag die Geburtsfehler aber nicht vor der Verabschiedung behebt, könnte aus dem Hoffnungsträger ein Papiertiger werden."