Wärmedämmung und Dachausbau zeitlich zusammenlegen
Stand: 03.05.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Berlin - Hausbesitzer, die vorhaben, ihr Dachgeschoss auszubauen, sollten dies noch 2011 angehen, rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 müssen begehbare oberste Geschossdecken bis zum 31. Dezember 2011 gedämmt werden, alternativ kann auch eine Dämmung der Dachschrägen erfolgen.
"Das ist aber nur sinnvoll, wenn das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Wer das Dachgeschoss nicht nutzen möchte, sollte die Geschossdecke dämmen", rät Haus & Grund-Sprecher Alexander Wiech.
Die Investitionskosten je Quadratmeter unterschieden sich erheblich. Bei Dachschrägen sei mit 120 bis 160 Euro zu rechnen, bei der Geschossdecke mit rund 80 Euro. Der Staat fördere die Investitionen nur, wenn als Resultat der Maßnahme mehr Energie eingespart werde, als in der EnEV gefordert.
Es gibt aber Ausnahmen von der Dämmpflicht. So muss nicht nachträglich gedämmt werden, wenn die oberste Geschossdecke oder das Dach bereits gedämmt ist. Dabei muss die vorhandene Dämmung nicht die Anforderungen der EnEV 2009 erfüllen.
Für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern besteht ebenfalls keine Dämmpflicht, wenn sie ihre Häuser am 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben. Im Falle eines Eigentümerwechsels hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, der Pflicht nachzukommen.
Die Dämmpflicht gilt auch nicht, wenn die erforderlichen Aufwendungen nicht durch die Energieeinsparung innerhalb einer angemessenen Frist erwirtschaftet werden können.
Nachrichten zum Thema
- Vorsteuerabzug für Solaranlage auf neuem Dach ist strittig
- Reparaturen am Dach: Instandsetzung oder Sanierung?
- Innendämmung kann ohne Zustimmung der Miteigentümer erfolgen
- Bauministerium: nicht zu scharfe Regeln für Gebäudedämmung
- Energetische Sanierung: Dämmung und Fenstertausch auf Platz 1
- Solaranlagen, Dämmung und Co. - die neuen Regelungen für 2011