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vzbv und Bund der Energieverbraucher zur Regulierung des Strom- und Gasmarktes

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund der Energieverbraucher kommt in einer neuen Stellungnahme zu der Ansicht, dass die bisherige Liberalisierung der Energiemärkte über Verbändevereinbarungen die privaten Haushaltskunden nicht im erforderlichen Maß erreicht habe. Der Strompreis für private Haushaltskunden ist, nach einer kurzen Phase der Ermäßigung, mit rund 16 Cent pro Kilowattstunde heute so hoch wie zu Monopolzeiten.

Haushaltskunden in Deutschland zahlen im europäischen Vergleich einen Spitzenpreis für Strom. Nur rund vier Prozent der Haushaltskunden haben ihren Anbieter gewechselt. Der Wettbewerb auf dem Strommarkt sei praktisch zum Erliegen gekommen, so die Einschätzung der Verbrauchervertreter. Der Monitoring-Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bestätige die Kritik am bestehenden System, da er im Haushaltskundenbereich von mangelndem Wettbewerb und Preisen wie zu alten Monopolzeiten spreche.

Noch ungenügender sei die Situation auf dem Gasmarkt. Trotz der Liberalisierung habe sich bisher kein Wettbewerb entwickelt, von dem Haushaltskunden profitieren könnten. Die Marktstruktur sei einerseits von einer vertikalen Konzentration und andererseits von dem Fehlen neuer Anbieter geprägt. 43 Prozent der privaten Haushalte sind auf Gas zum Heizen angewiesen. Die Heizkosten sind gerade für Bezieher geringer Einkommen neben den Mietkosten ein besonders hoher Ausgabeposten.

Der Preis für Industriestrom ist dagegen von 1995 bis Januar 2003 um rund 30 Prozent und im europäischen Vergleich auf eine mittlere Höhe gesunken. Der Industriestrom ist damit rund die Hälfte billiger als der Strom der Haushaltskunden. Die unterschiedliche Preisentwicklung lasse befürchten, dass eine Quersubventionierung des Industriestroms über die Strompreise der Haushaltskunden stattfinden soll, den Haushaltskunden also überproportional Kostenanteile auferlegt würden, um mit lukrativen Preisen um Großabnehmer zu werben. Von der Liberalisierung des Gasmarktes hätten vor allem Großkunden profitiert. Der Gaspreis der Industrie sei rund die Hälfte billiger als der Preis der privaten Haushaltskunden.

Die überhöhten Energiepreise für die privaten Haushalskunden hätten aufgrund der damit verbundenen Kaufkraftabschöpfung eine gesamtwirtschaftliche Dimension. Nach Berechnungen des Bundes der Energieverbraucher führt die Kostenumverteilung zu Lasten der privaten Haushaltskunden zu einer Mehrbelastung von 4 bis 7 Milliarden Euro jährlich. Die hierfür ursächlichen Verbändevereinbarungen dürften nicht über den 31. Dezember 2003 hinaus verrechtlicht werden. Das bestehende inakzeptable Regelungsmodell und die bisherige Hoheit der Energieunternehmen und ihrer Verbände dürfe auch keinesfalls in neuem Gewand die Kompetenz und die Arbeitsweise der Regulierungsbehörde bestimmen.

Das künftige Regulierungssystem müsse einen anhaltenden Wettbewerb, eine faire Preisgestaltung, diskriminierungsfreie Regeln für den Anbieterwechsel und eine sichere Versorgung auch im Interesse der Haushaltskunden sicherstellen. Hierfür bedürfe es klarer gesetzlicher Regeln, die eine Regulierungsbehörde mit weitreichenden Kompetenzen ausstatte und den Schutz der Verbraucherinteressen gewährleiste. Die Ausgestaltung des Regulierungssystems sollte nach Ansicht der beiden Vereine folgende Punkte berücksichtigen:

  1. Das Ziel des Verbraucherschutzes muss im Gesetz fixiert werden.
  2. Es bedarf eines flexiblen Regulierungssystems.
  3. Die Transparenz über Netz‑ und Marktdaten ist sicherzustellen.
  4. Die Festlegung der Kalkulationsmethode und der Netznutzungsentgelte sind der Regulierungsbehörde zu übertragen. Der Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung Strom II plus darf dabei nicht übernommen werden.
  5. Die Regulierungsbehörde muss eine gerechte Netzkostenverteilung sicherstellen.
  6. Eine Anreizregulierung für eine effiziente Bewirtschaftung der Netze muss eingeführt werden.
  7. Der energiewirtschaftliche Wert der dezentralen Stromerzeugung muss korrekt ermittelt und umgelegt werden.
  8. Die Kosten der Regelenergie müssen vermindert und gerecht verteilt werden.
  9. Die gleichmäß