VZ mahnt Photovoltaik-Unternehmen wegen unlauterer Garantien ab
Stand: 17.05.2011
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Düsseldorf - Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt Kunden vor unlauteren Garantieversprechen vieler Hersteller von Photovoltaikanlagen. Die Unternehmen garantierten zwar bis zu 30 Jahre lang maximale Erträge aus der Sonnenenergie für ihre Module, erklärte Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller am Dienstag in Düsseldorf. Sollten die Erträge aber niedriger ausfallen als erwartet oder die Module fehlerhaft sein, seien die Hürden für die Inanspruchnahme der Garantie hoch. Die Verbraucherschützer mahnten aus diesem Grund fünf Marktführer der Branche ab.
Unter anderem müssten Verbraucher im Schadensfall die Kosten für eine Prüfung und den Aus- und Wiedereinbau der Module übernehmen, berichtete Müller. Doch darauf werde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Einige der Unternehmen behielten sich zudem vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall beziehungsweise Ausschlussgründe vorlägen.
Und selbst wenn die Unternehmen zugunsten des Kunden entscheiden, ist nach Müllers Angaben damit noch längst nicht klar, dass der Kunde auch angemessen entschädigt wird. Vielmehr wollen drei der abgemahnten Unternehmen nur den Kaufpreis oder gar nur den Restwert des mangelhaften Moduls erstatten, aber keine Entschädigung für die durch das fehlerhafte Modul bedingte geringere Leistung der Anlage zahlen. Erschwert werde die Reklamation zum Teil auch dadurch, dass Kunden ihre Beschwerden nur auf Englisch einreichen könnten.
Vorsatz will Müller den Photovoltaikanlagen-Herstellern jedoch nicht unterstellen. "Ich glaube, da hat sich keiner Gedanken gemacht", sagte der Verbraucherschützer. Teilweise gelte das Kleingedruckte offenbar für Europa oder gar die ganze Welt. Deutsches Verbraucherrecht sei dabei nicht berücksichtigt worden.