Vorsteuerabzug für Solaranlage auf neuem Dach ist strittig
Stand: 10.03.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
München - Bei der die Installation einer Solaranlage kann für die hierbei entstandenen Kosten einen Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ob das auch für die Kosten zutrifft, die bei der Neueindeckung des Daches entstehen, das die Photovoltaikanlage tragen soll, ist aber noch nicht in letzter Instanz entschieden.
Nein, sagte in einem jüngst verhandelten Fall das Finanzamt mit der Begründung, Sinn und Zweck eines Daches bestünden darin, das Innere der durch das Dach bedeckten Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Das Finanzgericht Nürnberg (AZ: 2 K 952/2008) urteilte hingegen, die Vorsteuern könnten zu dem Teil abgezogen werden, zu dem das Dach später mit einer Photovoltaikanlage genutzt wird - in diesem Fall waren das immerhin knapp 60 Prozent. Die Begründung: Die Dachsanierung stehe in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Stromgewinnung durch die Photovoltaikanlage.
Jetzt muss der Bundesfinanzhof in der Revision (AZ dort: XI R 29/10) entscheiden. Betroffene Anlagenbetreiber mit einer ähnlichen Konstellation sollten deshalb das Ruhen des Verfahrens beantragen.
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