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Vorsicht bei Extra-Vertrag für Nutzung des Stromnetzes

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Leipzig - Verbraucher sollten vorsichtig sein, wenn ein Stromanbieter zwei Verträge für die Energieversorgung empfiehlt. Das sei der Fall, wenn der Kunde einmal den normalen Vertrag für die Energielieferung mit dem Stromanbieter abschließt und für die Nutzung des Stromnetzes einen eigenen Vertrag mit dem lokalen Netzbetreiber vereinbart. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Gesetzlich sei es in der Tat möglich, dass Endverbraucher selbst die Netznutzung regeln. Praktisch machten das aber fast nur Gewerbe- und Industriekunden, merkt die Verbraucherzentrale an.

Aus gutem Grund: Zur Abrechnung mit dem Netzbetreiber ist eine spezielle Software notwendig. Außerdem sind direkte Netznutzer gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zum Netzentgelt die Abgaben und Umlagen selbst zu zahlen - die sind sonst im Paket-Vertrag mit dem Stromanbieter enthalten. Insgesamt seien zwei Verträge für Endverbraucher nicht nur umständlicher, sondern vermutlich auch teurer, schätzen die Verbraucherschützer.