Von der Ökostrom-Umlage befreite Unternehmen sollen Gebühr zahlen
Stand: 15.01.2013
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Berlin - Energieintensive Unternehmen sollen künftig für die Bearbeitung ihrer Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage eine Gebühr bezahlen. Die Gebühr soll noch vor Ostern eingeführt werden.
Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhobene Gebühr soll den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung der Anträge decken, wie aus einem Entwurf zu der Verordnung hervorgeht.
Für das Jahr 2013 hätten bereits 2057 Unternehmen Anträge auf eine Begrenzung der EEG-Umlage gestellt, heißt es in dem Dokument zur Begründung der Gebührenpläne. Damit sei ein Verwaltungsaufwand von schätzungsweise sechs Millionen Euro verbunden.
Im Verhältnis zu den möglichen Einsparungen bei einer Begrenzung der Umlagekosten seien die Gebühren für die Unternehmen "von untergeordneter Bedeutung". Sie machten je nach Stromverbrauchsmenge rund 0,13 und 0,41 Prozent aus. Ziehen Unternehmen ihre Anträge zurück oder werden diese abgelehnt, wird die Verwaltungsgebühr anteilig fällig. Die Ausnahmen für Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage stehen seit langem in der Kritik - unter anderem, weil sich dadurch die Last für die Privathaushalte erhöht.