VIK: Vorgesehene Härtefallregelung im EEG greift zu kurz
Stand: 18.05.2003
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Die beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geplanten Schwellenwerte, bei deren Erreichen stromintensive Unternehmen von den wachsenden Belastungen des EEG teilweise befreit werden können, sind nach Ansicht des Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. (VIK) zu hoch. Derzeit seien mindestens 100 GWh Stromverbrauch pro Jahr und ein Stromkostenanteil von 20 % oder mehr an der Bruttowertschöpfung als Härtefall-Schwellenwerte vorgesehen.
Neben den prohibitiv hohen Schwellenwerten und einem erheblichen bürokratischen Aufwand für die Antragsteller sieht der Gesetzentwurf grosse Ermessensspielräume der Bewilligungsbehörde selbst bei Unternehmen vor, welche die geforderten Kriterien erfüllen. Dies und die nur auf ein Jahr befristeten Genehmigungen schaffen keine Planungssicherheit für die Unternehmen. Für den VIK sei eine solche Regelung bei weitem nicht ausreichend.
Der VIK appelliert daher an die Bundesregierung, die Schwellenwerte mindestens auf 10 GWh pro Jahr und einen Stromkostenanteil von 5 % abzusenken. Besser sei sogar eine Anlehnung der Schwellenwerte an die des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes. Zudem sollte eine anlagenbezogene Betrachtungsweise bei der Genehmigung zugelassen und ein klarer Anspruch auf unbefristete Belastungsbegrenzung in Höhe von 0,05 Ct/kWh bei Vorliegen der Voraussetzungen im Gesetz formuliert werden. Angesichts der immer stärker drückenden EEG-Belastungen müsse eine so verbesserte Härtefallregelung zudem sehr schnell in Kraft treten.