München (dpa) - Kritiker des Atom-Forschungsreaktors FRM-II in Garching bei München sind erneut vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Mittwoch in München die atomrechtliche Betriebserlaubnis und wies die Klagen mehrerer Anwohner ab.
Die Risikobewertung sei auch im Blick "auf die durch den internationalen Terrorismus verursachten Gefahren nicht zu beanstanden", heisst es in dem Urteil des 22. VGH-Senats (Az.: 22 A 03.40036). Die Kläger können nun noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Sie hatten mit Blick auf die Anschläge in den USA vom 11. September 2001 beanstandet, dass die Sicherheit des Reaktors gegen Terrorangriffe nicht ausreichend geprüft worden sei. Nach Ansicht des Gerichts hat das bayerische Umweltministerium jedoch das Risiko eines gezielten Flugzeugabsturzes ebenso berücksichtigt wie die Gefahr terroristischer Aktivitäten.
Der Betrieb in dem rund 435 Millionen Euro teuren Reaktor war am 9. Juni offiziell aufgenommen worden. Der FRM-II dient der Forschung als Hochleistungs-Neutronenquelle. Er ist umstritten, weil atomwaffentaugliches hochangereichertes
Uran als Brennstoff verwendet wird.