Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

VGH bestätigt Betriebserlaubnis für Atom-Forschungsreaktor Garching

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

München (dpa) - Kritiker des Atom-Forschungsreaktors FRM-II in Garching bei München sind erneut vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte am Mittwoch in München die atomrechtliche Betriebserlaubnis und wies die Klagen mehrerer Anwohner ab.

Die Risikobewertung sei auch im Blick "auf die durch den internationalen Terrorismus verursachten Gefahren nicht zu beanstanden", heisst es in dem Urteil des 22. VGH-Senats (Az.: 22 A 03.40036). Die Kläger können nun noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Sie hatten mit Blick auf die Anschläge in den USA vom 11. September 2001 beanstandet, dass die Sicherheit des Reaktors gegen Terrorangriffe nicht ausreichend geprüft worden sei. Nach Ansicht des Gerichts hat das bayerische Umweltministerium jedoch das Risiko eines gezielten Flugzeugabsturzes ebenso berücksichtigt wie die Gefahr terroristischer Aktivitäten.

Der Betrieb in dem rund 435 Millionen Euro teuren Reaktor war am 9. Juni offiziell aufgenommen worden. Der FRM-II dient der Forschung als Hochleistungs-Neutronenquelle. Er ist umstritten, weil atomwaffentaugliches hochangereichertes Uran als Brennstoff verwendet wird.