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Verwirrung um Biblis-Akten - Angeforderte Unterlagen stehen noch aus

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Kassel/Wiesbaden (dpa) - Verwirrung um Biblis-Akten: Im Verfahren um die Betriebsgenehmigung des südhessischen Atomkraftwerks hat es Widersprüche zwischen dem Wiesbadener Umweltministerium und dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel gegeben. Während das Ministerium am Dienstag darauf beharrte, die angeforderten Akten seien in der vergangenen Woche dem höchsten hessischen Verwaltungsgericht überstellt worden, bestätigt der VGH nur den Empfang eines Teils der Akten. Die eigentlich angeforderten Dokumente seien noch nicht eingetroffen.

In dem Verfahren geht es um die Klage dreier Frauen aus dem Rhein- Main-Gebiet gegen die Betriebsgenehmigung von Biblis A. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dazu am 21. Mai und am 10. Juli Verzeichnisse der vorhandenen Akten angefordert, um später dann die relevanten Dokumente auswählen zu können. Nachdem die Register in der vergangenen Woche noch nicht eingetroffen waren, hatten SPD, Grüne und der Klägeranwalt dem Ministerium Prozessverschleppung vorgeworfen. Das Ministerium hatte das entschieden dementiert.

Am Dienstag widersprach das Umweltministerium den VGH-Angaben, dass die angeforderten Unterlagen noch nicht beim Gericht eingetroffen seien. "Die Unterlagen sind definitiv in Kassel. Sie wurden am Freitag persönlich von einem Boten abgegeben und auch offiziell in Empfang genommen", sagte ein Ministeriumssprecher. Zudem habe der Berichterstatter des zuständigen Senats bereits am Montag mit dem Ministerium über die Unterlagen gesprochen. "Damit ist klar, dass die Papiere den zuständigen Senat auch bereits erreicht haben."

Der VGH sprach hingegen von einem "offensichtlichen Missverständnis": "Es sind Akten bei uns eingegangen, dabei handelt es sich aber nicht um die im Mai und Juli angeforderten", sagte ein Gerichtssprecher. Stattdessen habe das Ministerium am Freitag Dokumente abgeliefert, die der Anwalt der drei Klägerinnen über den VGH angefordert habe. "Diese Papiere werden begutachtet und weitergeleitet, haben mit den angeforderten Aufstellungen über die Biblis-Akten aber nichts zu tun." Weiter kommentieren wollte der Sprecher das Ausbleiben nicht. "Wir warten ab", sagte er nur.