Karlsruhe (dpa/lsw) - Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den geplanten Bau von zwei Windfarmen im Kreis Karlsruhe wegen "Verunstaltung des Landschaftsbildes" für unzulässig erklärt. In den beiden am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen wies die 4. Kammer die Klagen einer Planungsgesellschaft zurück. Diese wollte vom Gericht die Genehmigungsfähigkeit ihrer Vorhaben in Weingarten und im Walzbachtal geklärt haben.
Das Landratsamt und das Regierungspräsidium Karlsruhe hatten eine vorausgegangene Bauvoranfrage ebenfalls abgelehnt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann vor dem Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen.
(Aktenzeichen: 4 K 2331/01 und 2525/01 vom 16. Oktober 2002)
Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts benötigt die Klägerin für die geplanten Windfarmen nicht die angestrebte Baugenehmigung, sondern eine immissionsschutzrechtliche Zulassung. Die Dimension der beiden geplanten Projekte mit drei beziehungsweise fünf Anlagen würde zu einer "Zerstörung der bislang nahezu unbelasteten kleinteiligen Landschaftsstruktur" führen, hiess es.
Neben der Grösse der
Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 80 Meter und einem Rotordurchmesser von 64 Metern bemängelte das Gericht, dass die Anlagen geballt an einem exponierten Standort jeweils auf einer Hügelkuppe stehen sollten. Demgegenüber hatte die Planungsgesellschaft unter anderem auf das öffentliche Interesse an der Förderung umweltfreundlicher Energiequellen hingewiesen.
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