Verordnung zur Versteigerung von CO2-Zertifikaten gebilligt
Stand: 03.07.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die deutschen Stromerzeuger müssen ihre Berechtigungen zum CO2-Ausstoß vom kommenden Jahr an teilweise ersteigern. Der Bundestag hat in der Nacht zum Freitag eine entsprechende Regierungsverordnung gebilligt. Diese regelt die Versteigerung von jährlich 40 Millionen Emissionszertifikaten der Kraftwerksbetreiber für die Jahre 2010 bis 2012. Das entspricht jedoch nur 10 Prozent der ihnen zugewiesenen Mengen, 90 Prozent erhalten die Betreiber weiterhin kostenlos.
Wer mit der zugeteilten Menge nicht auskommt, muss an der Börse zusätzliche Verschmutzungszertifikate kaufen. Wer CO2 einspart, kann hingegen Berechtigungsscheine verkaufen. Der CO2-Emissionshandel war 2005 mit einer zunächst kostenlosen Zuteilung der Zertifikate eingeführt worden. Ab 2013 müssen die Kraftwerksbetreiber die Papiere in vollem Umfang ersteigern. Experten rechnen dann mit einer erneuten Welle an Strompreiserhöhungen.
Nachrichten zum Thema
- Bundesregierung bei CO2-Emissionshandel optimistisch
- Gericht bremst Industrie-Gebühren für CO2-Emissionshandel
- Presse: Emissionszertifikate bringen doppelt so viel Geld wie geplant
- Dena fordert kostenlose CO2-Zertifikate für neue Kraftwerke
- Stromaufpreis durch CO2-Zertifikate in 2008 gilt als sicher
- Verkauf von CO2-Zertifikaten 2008 zunächst nach Börsenpreisen