Verlängerung der Förderung von Vor-Ort-Energieberatungen bis 2014
Stand: 29.09.2009
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Berlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft hat die Förderung von Vor-Ort-Energieberatungen in Wohngebäuden verlängert. Wie das Ministerium mitteilte, werden sie bis Ende 2014 mit bis zu 300 Euro finanziell bezuschusst. Bei Einbeziehung einer zusätzlichen Stromberatung erhöhe sich der Zuschuss um 50 Euro.
Anstelle separater Thermografiegutachten können nunmehr wahlweise thermografische Untersuchungsergebnisse oder Luftdichtigkeitsprüfungen (Blower-Door-Tests) in die Vor-Ort-Beratung integriert werden, wie das Ministerium erläuterte.
Im Ergebnis der Beratung erhalten Eigentümer oder auch Mieter, bei denen die Zustimmung des Eigentümers vorliegt, Gutachten mit detaillierten technischen Hinweisen beispielsweise darüber, wie der Wärmeschutz optimiert werden kann, welche Verbesserungen an der Heizungsanlage empfehlenswert sind und wie erneuerbare Energien genutzt werden können. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet.
Die Gutachten werden von qualifizierten und anbieterunabhängigen Energieberatern erstellt. Das Programm kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Gefördert werden Beratungen in Wohngebäuden, für die die Baugenehmigung vor 1994 erteilt wurde.
Anträge müssen vor Beginn der Beratung vom Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gestellt werden. Nähere Informationen sowie eine Liste der antragsberechtigten Energieberater/innen sind im Internet unter bafa.de verfügbar.