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Verkaufspakt E.ON-Ruhrgas fällt - Druck aus Brüssel

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Brüssel (dpa) - Auf starken Brüsseler Druck hin fällt der Verkaufspakt zwischen dem Düsseldorfer Energiekonzern E.ON und seiner Tochter Ruhrgas im Jahr 2012. Wegen dieser Zusicherung der Bundesregierung verzichte die EU-Kommission auf rechtliche Schritte, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag der dpa in Brüssel.

Bei der damaligen Ministererlaubnis für E.ON zur Übernahme der Essener Ruhrgas wurde festgeschrieben, dass sich E.ON von Ruhrgas trennen muss, falls der Düsseldorfer Energieriese selber übernommen werden sollte. Brüssel hatte damit gedroht, gegen Berlin ein Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags einzuleiten. Solche Verfahren können bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) getrieben werden.

Im Übernahmekampf um den spanischen Energieversorger Endesa war der Verkaufspakt von spanischer Seite gegen E.ON ins Feld geführt worden. Die Regierung in Madrid hatte erklärt, E.ON könne auf Grund von Vorbehalten der Bundesregierung nicht frei von anderen Unternehmen übernommen werden. E.ON hatte sich in dem Bietergefecht letztlich nicht durchsetzen können.

Die Kommission geht seit Jahren gegen Sondervereinbarungen bei Unternehmen vor, die nach Brüsseler Auffassung die Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit in der EU behindern. Spektakulärster Fall in Deutschland war bisher der vom EU-Gericht endgültig besiegelte Fall des VW-Gesetzes.